Parken auf der Glacischaussee zum Dom. Der Hamburger Dom gilt als das größte Volksfest des Nordens

Parken auf der Glacischaussee zum Dom

Der Hamburger Dom gilt als das größte Volksfest des Nordens. Ca. zehn Millionen Menschen kommen zu den drei Veranstaltungen. Am Wochenende wird, wie auch bei Messen, die anliegende Glacischaussee zum Parken gegen Entgelt für die Besucher gesperrt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie hoch ist das Entgelt auf der Glacischaussee für ein Fahrzeug derzeit?

Pkw: 4 Euro pro Tag; Bus: 2,50 Euro pro Tag; Krad: 1,50 Euro pro Tag.

2. Wie hoch in Prozent ist der Anteil, der davon an die Finanzbehörde abgeführt wird?

Benutzungsgebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen fließen dem Haushalt zu (Globaltitel, Einzelplan 1.2). Die Gebühren für das Parken an der Glacischaussee sind dabei nicht gesondert veranschlagt.

3. Wie viele Kfz nahmen die Möglichkeit des Parkens auf der Glacischaussee in den letzten fünf Jahren wahr und wie hoch waren die jährlichen Einnahmen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Die Anzahl der Fahrzeuge sowie die Einnahmen in den vergangenen fünf Jahren sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

4. Seit wann wird die Glacischaussee für derartige Veranstaltungen zum Parken gesperrt?

Nach den ältesten noch verfügbaren Aufzeichnungen der Straßenverkehrsbehörde wird die Glacischaussee zumindest seit dem 27. März 1987 zeitweilig als gebührenpflichtiger Parkplatz genutzt. Seinerzeit wurde eine straßenverkehrsbehördliche Einzelanordnung zur Sperrung der Glacischaussee und zur Einrichtung des Parkplatzes anlässlich des Frühlingsdomes auf dem Heiligengeistfeld von der Polizeidirektion Mitte zur Erprobung erlassen, um mehr Parkraum bei Großveranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld zu schaffen und eine vorhandene Unfalllage zu bekämpfen.

Seit dem 27. Oktober 1987 bildet eine Regelanordnung der Polizeidirektion Mitte die Grundlage für die regelmäßige Einrichtung eines Parkplatzes auf der Glacischaussee. Zur Umsetzung dieser Anordnung hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte erstmals in 1987 einen Vertrag mit der Hamburger Baustellen- und Verkehrsabsicherungs GmbH (HBV) abgeschlossen.

5. Gab es damals eine Ausschreibung für die Bewirtschaftung der Parkmöglichkeiten auf der Glasischaussee, gibt es heute eine Ausschreibung und ggf. wann wurde die Ausschreibung zum ersten Mal durchgeführt?

Nein.

6. Falls es eine Ausschreibung gab, welche Firma gewann die Ausschreibung und wann?

Entfällt.

7. Gibt es eine Leistungsbeschreibung? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?

Die Rechte und Pflichten sind in dem unter 4. genannten Vertrag geregelt.

8. Wird der bestehende Vertrag stillschweigend verlängert?

9. Wenn der Vertrag regelmäßig neu verhandelt wird, welche Laufzeit hatte der letzte Vertrag und wann wurde er, von wem, verlängert?

Der erste Vertrag aus dem Jahre 1987 ist zum 31. Dezember 2000 gekündigt worden. Seit 2001 hat der Vertrag mit der Firma HBV eine Laufzeit von jeweils einem Jahr.

10. Gibt es zum Ende der Laufzeit des Vertrages regelmäßig eine neue Ausschreibung, wenn nein, warum nicht?

Nein; eine Ausschreibung bot sich bisher aufgrund der geringen Anbieterzahl und Planungssicherheit sowie der Komplexität der Aufgabenerfüllung nicht an. Zukünftig wird jährlich eine Preisanfrage bei in Frage kommenden Betrieben stattfinden.

11. Welche Behörde ist für die Verlängerung zuständig?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Bauamt/Verwaltungsabteilung.