Gesetz

Veranstaltungsflächen im Innenstadtbereich

Im Innenstadtbereich finden regelmäßig diverse Veranstaltungen aus unterschiedlichen Anlässen statt. Die Schausteller und fahrenden Händler zahlen dort für die Anmietung der Flächen, die entweder direkt von der Stadt oder einem Großveranstalter angemietet werden. Die Qualität und Zusammensetzung der Veranstaltungen bestimmen den touristischen Wert und die Wirkung auf das Image der Stadt. Es ist davon auszugehen, dass dabei die Höhe des FlächenMietpreises einen großen Einfluss darauf hat, welche der verschiedenen Schausteller und Händler auf den jeweiligen Veranstaltungen Präsenz zeigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Festsetzung der Gebühr für die Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen für Veranstaltungen erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen (WegeGebO). Nach Anlage 2, Ziffer 26.1 der WegeGebO besteht ein Gebührenrahmen von 0,04 bis 1,25 Euro pro m²/tgl. für alle Wertstufen. Für die Tage des Auf- und Abbaus wird ein Viertel der täglichen Gebühr erhoben. Bei der Festsetzung der Gebühr berücksichtigt das Bezirksamt den kulturellen Anteil der Veranstaltung, die wirtschaftliche Bedeutung, den Standortfaktor Hamburg, die Wertstufe der Veranstaltungsfläche und die in Anspruch genommene Fläche. Das Bezirksamt achtet grundsätzlich darauf, dass die Höhe der Gebühr die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht gefährdet.

Die Sondernutzungsgebühr stellt nur einen (kleinen) Teil der Standmiete dar, die ein Betreiber eines Standes an den privaten Veranstalter zu zahlen hat. Dieses Entgelt deckt neben dem Verdienst des Veranstalters auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, wie z. B. Platzreinigung, Abfallbeseitigung, Bewachung, Werbung, musikalische Darbietungen, Mieten für Zelte und Stände, Verwaltung und Organisation sowie ggf. weitere Gebühren. Hieraus resultieren Standmieten, die die Gebühren für die Sondernutzung weit übersteigen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Nach Angaben des Bezirksamts Hamburg-Mitte wurden für die jeweiligen Veranstaltungen und Jahre die folgenden Gebührensätze je Quadratmeter und Veranstaltungstag festgesetzt.

1. Wie hoch ist die Miete für die Veranstaltungsflächen pro Quadratmeter/Tag beim Alstervergnügen? Bitte jeweils für die letzten fünf Jahre angeben.

2. Wie hoch ist die Miete für die Veranstaltungsflächen pro Quadratmeter/Tag beim Hafengeburtstag? Bitte jeweils für die letzten fünf Jahre angeben.

3. Wie hoch ist die Miete für die Veranstaltungsflächen pro Quadratmeter/Tag beim Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt? Bitte jeweils für die letzten fünf Jahre angeben.

4. Wie hoch ist die Miete für die Veranstaltungsflächen pro Quadratmeter/Tag beim Weihnachtsmarkt an der Petrikirche?

5. Wie hoch ist die Miete für die Veranstaltungsflächen pro Quadratmeter/Tag beim Weihnachtsmarkt auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz? Bitte jeweils für die letzten fünf Jahre angeben.

6. Wie hoch ist die Miete für die Veranstaltungsflächen pro Quadratmeter/Tag beim Weihnachtsmarkt auf dem Gänsemarkt? Bitte jeweils für die letzten fünf Jahre angeben.

7. Wie hoch ist die Miete für die Veranstaltungsflächen pro Quadratmeter/Tag bei „Hamburg verwöhnt"? Bitte jeweils für die letzten fünf Jahre angeben.