Studium eines der Master-Studiengänge der TUHH

Technische Universität Hamburg-Harburg

Zum Studium eines der Master-Studiengänge der TUHH kann zugelassen werden, wer den qualifizierten Grad eines Bachelor of Science oder einen vergleichbaren Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums an einer ausländischen oder deutschen Hochschule erworben hat.

Qualifiziert ist der Grad, wenn

­ das zugehörige Zeugnis eine Benotung im oberen Leistungsdrittel des jeweiligen Hochschulsystems ausweist und

­ das zugehörige Zeugnis eine Fächerkombination ausweist, die ein erfolgreiches Studium im ausgewählten Master-Studiengang erwarten lässt. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss oder eine für den jeweiligen Master-Studiengang vom Prüfungsausschuss bestimmte Hochschullehrerin oder ein bestimmter Hochschullehrer und

­ bei ausländischen Bewerbern, der Grad von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entsprechend bewertet wird oder

­ den Grad eines Bachelor of Science des Studiengangs General Engineering Science bzw. des Studiengangs Allgemeine Ingenieurwissenschaften mit einer entsprechenden Fachrichtung an der TUHH besitzt.

Für die Zulassung sind außerdem ausreichende Englischkenntnisse nachzuweisen, die die Bewerberin bzw. den Bewerber in Wort und Schrift befähigen, den Lehrveranstaltungen zu folgen; diese Englischkenntnisse müssen nachgewiesen werden (TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten oder äquivalente Nachweise).

Für die Zulassung ist weiterhin eine Erklärung darüber erforderlich, dass die Kandidatinnen bzw. Kandidaten weder eine Diplom-Vorprüfung, eine Zwischendiplomprüfung, eine Diplomprüfung, eine Bachelor-of-Science- bzw. äquivalente Prüfung oder eine Prüfung zum M.Sc. bzw. äquivalente Prüfung in derselben Fachrichtung endgültig nicht bestanden hat noch sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.

6. b) Gibt es für die Zulassung zu einem Master-Studium aus Gründen der Transparenz und Vergleichbarkeit bundesweit vergleichbare Kriterien und, wenn nein, warum nicht?

Die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für Bachelor- und Master-Studiengänge in der Fassung vom 14. Dezember 2001 und der voraussichtlich in Kürze an ihre Stelle tretende Beschluss der Kultusministerkonferenz „Ländergemeinsame Vorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG sowie Strukturvorgaben für Bachelor- und Master-Studiengänge" beschränken sich mit Blick auf die Hochschulautonomie und anzustrebende Profilierungsmöglichkeiten auf die Definition von Mindeststandards. In diesem Sinne halten sie fest, dass ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme eines Master-Studiums ist und darüber hinaus das Studium im Master-Studiengang von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden soll. Über diese Vorgaben hinausgehende Bestimmungen sind nicht sinnvoll, da die besonderen Zugangsvoraussetzungen für einen Master-Studiengang jeweils Sache der Hochschulen sind bzw. fachspezifischen Gesichtspunkten unterliegen.

7. Bei wie vielen und welchen Bachelor-/Master-Studiengängen läuft das Akkreditierungsverfahren an den jeweiligen Hochschulen und wann ist mit dem Abschluss der jeweiligen Verfahren zu rechnen?

Bundesweit sind (Stand vom 1. August 2003) 337 Studiengänge akkreditiert (148 Bachelor- und 189

Master-Studiengänge). Für ca. 350 weitere Studiengänge ist das Akkreditierungsverfahren angelaufen.

An Hamburger Hochschulen sind 17 Studiengänge akkreditiert (vgl. Tabelle zu 1.). Für alle akkreditierungsfähigen Studiengänge ist das Verfahren eingeleitet.

Die Akkreditierungsagenturen geben als durchschnittliche Verfahrensdauer drei bis sechs Monate an.

Nach Mitteilung der sechs in Deutschland akkreditierten Akkreditierungsagenturen gibt es trotz der derzeit angelaufenen 350 Akkreditierungsverfahren keinen „Akkreditierungsstau".

8. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die jeweilige Gestaltung des Übergangs vom Diplom- in gestufte Studiengänge in den anderen Bundesländern vor?

Die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für Bachelor- und Master-Studiengänge in der Fassung vom 14. Dezember 2001 verlangen, dass neues und altes Graduierungssystem grundsätzlich zu unterscheiden sind. Gleiches gilt für den in Kürze von der Kultusministerkonferenz zu erwartenden Beschluss „Ländergemeinsame Vorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG sowie Strukturvorgaben für Bachelor- und Master-Studiengänge". Beide Beschlüsse gehen aber ausdrücklich von der Durchlässigkeit der Systeme aus. Es ist also ohne weiteres möglich, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem Diplom- oder Magister-Studiengang erbracht wurden, in einem Bachelor-Studiengang nach dem Grundsatz der materiellen Gleichwertigkeit angerechnet werden.

9. Wie viele und welche Bachelor-/Master-Studiengänge werden in den anderen Bundesländern an den jeweiligen Hochschulen angeboten?

Die zentrale Datenbank für die Erfassung von Studienangeboten in der Bundesrepublik („Hochschulkompass") zählt 855 Bachelor- und 909 Master-Studiengänge (Stand: 22. September 2003). Insgesamt 1764 Studiengänge führen damit zu den Abschlüssen des neuen Graduierungssystems. Für nähere Einzelheiten wird auf die Datenbank http://www.hochschulkompass.de verwiesen. 10. Bestehen seitens des Senats Erkenntnisse darüber, wie das Angebot von Bachelor-/Master-Studiengängen von Seiten der Studierenden angenommen wird und ob die Bachelor-Abschlüsse von den Arbeitgebern als berufsqualifizierender Abschluss gewertet werden?

Die Frage nach der Akzeptanz des neuen Graduierungssystems ist derzeit nicht eindeutig zu beantworten, da das gegenwärtig übliche Nebeneinander von altem und neuem Graduierungssystem kein klares Bild bei entsprechenden Befragungen entstehen lässt. Eine manchmal nur zögerliche Akzeptanz bei Studierenden oder Arbeitgebern ist kein Argument gegen die Einführung des Bachelor-/Master-Systems, sondern lediglich ein Argument dafür, an der Beseitigung bestehender Informationsdefizite weiterzuarbeiten.

a) Arbeitsmarkt

In einer Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum, die frühzeitig auf das neue Graduierungssystem umgestellt hat, wurden Bachelor-Abschlüsse im Bereich der Geisteswissenschaften auf ihre Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt hin untersucht (vgl.: M. Grunert, B.A. auf dem Prüfstand. Zur Akzeptanz geisteswissenschaftlicher Studienprofile auf dem Arbeitsmarkt, Bochum 2001). Die im Jahr 2001 publizierte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Bachelor-Abschluss im geisteswissenschaftlichen Bereich einen Wettbewerbsvorteil für Absolventen und Absolventinnen bietet.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in dem „Memorandum zur gestuften Studienstruktur" (September 2003) nochmals eindrücklich die Einführung des neuen Graduierungssystems begrüßt. In dem Memorandum heißt es unter anderem: „Die Arbeitgeber in Deutschland sprechen sich für die flächendeckende Einführung dieser Abschlüsse aus und werden sich bei der Rekrutierung von Hochschulabsolventen auf diese neuen Studienabschlüsse einstellen. Mittel- und langfristig ist es das Ziel, das Nebeneinander von bisher üblichen Diplom- und Magisterangeboten bzw. Staatsexamina und den neuen Abschlüssen zugunsten von Bachelor und Master zu beenden." Nachdrücklich unterstützt wird von der BDA die von der Kultusministerkonferenz definierte Vorgabe, dass der Bachelor als erster berufsbefähigender Hochschulabschluss zugleich der Regelabschluss an deutschen Hochschulen sein soll. Erforderlich sei hierfür allerdings eine grundlegende Studienreform, bei der „fachliche und überfachliche Ausbildungsziele (Sicherung der sozialen Interaktion, erfolgreiche Implementierung von Erkenntniswissen und Konzepten, personenbezogene Entwicklungsfähigkeit) gleichwertig verfolgt und erreicht werden".

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat im Jahr 2002 eine Befragung zum Thema durchgeführt, an der sich insgesamt 832 Unternehmen beteiligt haben. Auch der DIHK begrüßt grundsätzlich die Einführung der gestuften Studienstruktur und erwartet, dass sich die Studieninteressierten und Unternehmen bis zum Jahr 2010 auf die neuen Studiengänge einstellen müssen. Die DIHKErhebung ergab, dass im Jahr 2002 40,6 Prozent der Unternehmen angeben, mit den neuen Abschlüssen „bekannt" zu sein, 14,7 Prozent hingegen sind die neuen Abschlüsse unbekannt. Beide Zahlen zeigen, dass nach wie vor Informationsdefizite in Bezug auf das neue Graduierungssystem zu beheben sind. Lediglich 15,2 Prozent der Unternehmen geben an, sich derzeit nicht vorstellen zu können, eine Bachelor-Absolventin bzw. einen Bachelor-Absolventen zu beschäftigen. Eine ähnliche Zahl ergibt die Erhebung mit Blick auf Master-Absolventinnen bzw. -Absolventen (16,3 Prozent). Deutlich wird beim Vergleich dieser beiden Zahlen, dass es nicht das Qualifikationsniveau des Bachelors ist, das seine Akzeptanz schmälert. Der DIHT hat die Ergebnisse der Studie zum Anlass genommen, um gemeinsam mit der Hochschulrektoren-Konferenz einen Workshop zu den neuen Studiengängen durchzuführen, um bestehende Informationsdefizite und Vorbehalte abzubauen. Weitere Veranstaltungen dieser Art sind von HRK und DIHK angekündigt.

b) Studierende Jüngst hat das Hochschul-Informations-System (HIS) neue Zahlen für die Akzeptanz der neuen Abschlüsse auf Seiten der Studierenden vorgelegt (Studierende auf dem Weg nach Europa. Studierendenuntersuchung 2003 zur Akzeptanz des Bologna-Prozesses, Hannover 2003). Die repräsentative Studie ergibt, dass 83 Prozent der befragten Studierenden den Bologna-Prozess positiv bewerten. Fast allen Studierenden sind inzwischen die neuen Abschlüsse bekannt (93 Prozent). Der Vergleich von altem und neuem Graduierungssystem zeigt, dass 54 Prozent der Studierenden die Entwicklung hin zu konsekutiven Studiengängen eher positiv bewerten. Eher negativ bewerten diese Entwicklung 23 Prozent.

11. Welche weiteren Fächer könnten an den jeweiligen Hamburger Hochschulen als Bachelor-/Master-Studiengänge eingerichtet werden?

Bachelor- und Master-Studiengänge sollen grundsätzlich in allen Fächern der Hamburger Hochschulen eingeführt werden (vgl. aber Antwort zu 12.).

Bei welchen Fächern würde sich eine Einrichtung als Bachelor-/Master-Studiengänge aus welchen konkreten Gründen nicht empfehlen?

Der bevorstehende KMK-Beschluss zu „Ländergemeinsame Vorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG sowie Strukturvorgaben für Bachelor- und Master-Studiengänge" wird in der Präambel festhalten, dass im Bereich der staatlich geregelten Studiengänge (insbesondere Lehramt, Medizin, Rechtswissenschaften), der Studiengänge mit kirchlichem Abschluss sowie der künstlerischen Studiengänge an Kunstund Musikhochschulen besondere Regelungen für Bachelor- und Master-Studiengänge vorbehalten bleiben. Auch aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen können die „Ländergemeinsamen Vorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG sowie Strukturvorgaben für Bachelor- und Master-Studiengänge" in diesen Bereichen nicht immer unmittelbare Anwendung finden. Dies bedeutet aber keineswegs, dass die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen in diesen Fächern generell nicht in Frage kommt.

13. Trifft es zu, dass Bachelor-Abschlüsse, die in bestehende Diplom- oder Magister-Studiengänge integriert sind, in erheblichem Maße die Akzeptanz des Bachelor-Abschlusses auf dem Arbeitsmarkt behindern? Wenn ja, warum?

Die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektoren-Konferenz und der Akkreditierungsrat haben sehr bewusst auf die Nicht-Vermischung von altem und neuem Graduierungssystem bestanden und das Modell des so genannten integrierten Bachelors abgelehnt. Dieser Ablehnung lagen zwei Motive zugrunde:

a) Zum einen haftet dem integrierten Bachelor unausweichlich das Stigma des „Studienabbrecherabschlusses" an. In der Außenwirkung erscheint er gleichsam als eine Art Notausgang für die, denen es nicht gelingt, ihr Studium mit einem Diplom- bzw. mit einem Magister-Grad abzuschließen. Eben eine solche Außenwirkung ist äußerst problematisch mit Blick auf die Akzeptanz der neuen Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt. Der Bachelor-Abschluss ist kein „Studienabbrecherabschluss", sondern ein Hochschulgrad, dem eine eigenständige, berufsqualifizierende und hochwertige Hochschulausbildung zugrunde liegt.

b) Zum anderen zeigen vorliegende Diplom-Prüfungsordnungen, die im Sinne des „integrierten Modells" nach der Zwischenprüfung eine Hausarbeit vorsehen, welche dann zum Bachelor-Grad führt, zumeist, dass die Studienreformmaßnahmen im Sinne des Bologna-Prozesses nur sehr selektiv realisiert wurden. Diese Studiengänge sind zumeist nicht mit Kreditpunkten versehen, sie sind nicht modularisiert und es fehlt ein Diploma Supplement. Das heißt zugleich: Es erfolgte keine curriculare Neuorganisation, die einer gezielten Berufsorientierung und Internationalisierung des Studiengangs Rechnung getragen hätte. „Integrierte Bachelor" sind daher in der Regel nichts anderes als halbierte Diplomstudiengänge, deren berufsqualifizierender Charakter fraglich sein muss.

14. Welche konkreten Maßnahmen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig von Seiten des Senats und der Hochschulen ergriffen, um die Akzeptanz und Anerkennung des Bachelor-Abschlusses bei den Studierenden und Arbeitgebern in Wirtschaft und Verwaltung als berufsqualifizierender Abschluss zu verbessern?

Um die Akzeptanz und Anerkennung des Bachelor-Abschlusses weiter zu erhöhen, wird der Senat die Hochschulen dazu verpflichten, die Bachelor-Studiengänge im Sinne des Bologna-Prozesses im Sinne nationaler wie internationaler Standards auszugestalten. Aus diesem Grunde ist mit der Neufassung des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 27. Mai 2003 die Möglichkeit einer Integration des Bachelor-Abschlusses in einen Diplomstudiengang entfallen (vgl. § 54 Absatz 1 Hamburgisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 18. Juli 2001). Notwendig ist hierzu eine wirkliche Studienreform, die den Anforderungen einer ersten Berufsqualifikation und den gestiegenen Erwartungen an die Internationalität eines Studiencurriculums gezielt Rechnung trägt. In diesem Sinne wird in den nächsten Jahren die Umsetzung der Empfehlungen der Strukturkommission vom Januar 2003 bzw. der ihnen folgenden Leitlinien des Senats für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen (Drucksache 17/2914) von zentraler Bedeutung sein. In Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen werden jährlich die nächsten Schritte zu vereinbaren sein, um das Studiensystem in Hamburg entsprechend den Zielen des Bologna-Prozesses auf das neue Graduierungssystem umzustellen. Zu verhindern ist, dass es auf Dauer zu einem Nebeneinander zweier Graduierungssysteme kommt, zumal dies aus kapazitären Gründen, aber auch aus Gründen einer transparenten Studienstruktur kaum zu verantworten wäre.