Tierversuche im UKE und anderen Instituten

Betreff: Tierversuche im UKE und anderen Instituten. Tierversuche sind ein äußerst sensibles Thema. Unser Verhalten gegenüber Tieren ist immer auch ein Spiegel unserer Gesellschaft. Die Frage, wie wir mit Tieren umgehen und ob wir Tierversuche auf das medizinisch absolut notwendige Maß beschränken, ist daher von besonderer Relevanz.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Tierversuche unterliegen einer strengen Prüfung durch die zuständige Behörde. Über Versuchsvorhaben wird, mit Ausnahme der nach § 8 Absatz 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben, erst nach intensiver Beratung über die Unerlässlichkeit des Versuchs sowie die Belastungen der Tiere in der Kommission nach § 15 TierSchG entschieden.

Die statistischen Erhebungen werden von der zuständigen Behörde nach den Vorgaben der Versuchstiermeldeverordnung geführt. Bis einschließlich 1999 wurde nach der Versuchstiermeldeverordnung vom 1. August 1988 jährlich die Gesamtzahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere, aufgeschlüsselt nach Tierarten, erfasst. Mit In-Kraft-Treten der neuen Versuchstiermeldeverordnung vom 4. November 1999 zum 1. Januar 2000 ist auch die Anzahl der Tiere, die zur Organentnahme sowie bei Eingriffen nach §10a Tierschutzgesetz (Produktherstellung) getötet werden, zu erheben. Nach Anzahl, Zweck der Tierversuche und den in Hamburg durchführenden Einrichtungen differenzierte Angaben sind nicht möglich, da diese Angaben statistisch nicht erfasst werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Tierversuche fanden in den Jahren 1997 bis 2002 im UKE statt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

2. Wie viele Tierversuche fanden in den Jahren 1997 bis 2002 an anderen Hamburger Instituten oder Einrichtungen statt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln und die Institute bzw. Einrichtungen benennen. Welchen Zwecken dienten die Tierversuche im UKE und in anderen Instituten jeweils?

(Bitte nach Zwecken und Anzahl aufschlüsseln.)

Die in den Tierversuchen verwendeten Tiere dienen

­ der Grundlagenforschung,

­ der Erforschung oder Entwicklung von Produkten, Geräten oder Verfahren für die Humanmedizin, Zahnmedizin oder Veterinärmedizin,

­ der Herstellung von oder der Qualitätskontrolle bei Produkten oder Geräten für die Humanmedizin, Zahnmedizin oder Veterinärmedizin,

­ toxikologischen Untersuchungen oder anderen Sicherheitsprüfungen, einschließlich der Prüfungen im Zusammenhang mit den oben genannten Geräten oder Produkten für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin,

­ der Diagnose von Krankheiten bei Menschen oder Tieren,

­ der Prüfung der Wirksamkeit von Schädlingsbekämpfungsmitteln,

­ der Aus-, Fort- und Weiterbildung,

­ sonstigen Zwecken, wie z. B. der Herstellung und Erhaltung infektiöser Agenzien, Vektoren, Neoplasmen, Antikörper oder sonstiger biologischer Materialien, die nicht für einen der oben genannten Zwecke bestimmt sind.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Welche Tierarten wurden für die Versuche eingesetzt und in welcher Anzahl? (Bitte nach Instituten aufschlüsseln.)

Siehe Antwort zu 1. und 2.