Medizinische Versorgung von inhaftierten Schwangeren und Geburten im Gefängnis

Nach mir vorliegenden Informationen haben in diesem Frühjahr zwei Frauen im Untersuchungsgefängnis ihre Kinder geboren.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Geburten fanden seit Dezember 2001 im Untersuchungsgefängnis oder in anderen Hamburger Gefängnissen statt?

Bitte für alle einzelnen Fälle getrennt und detailliert anführen:

2. Wann ereigneten sich diese Geburten?

3. Wo genau ereigneten sich die Geburten? Trifft es z. B. zu, dass auch in der „Beobachtungszelle" des UG eine oder mehrere Geburten stattfanden?

4. Wie lange befanden sich die Betroffenen jeweils bereits im UG vor der Geburt des Kindes?

Am 2. April 2003 fand eine Geburt in der Beobachtungszelle der Frauenabteilung der Untersuchungshaftanstalt (UHA) statt. Es handelte sich um eine plötzliche Geburt vor dem vorausberechneten Geburtstermin. Die Mutter war zwei Stunden und vier Minuten vor der Geburt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in die UHA aufgenommen worden. Sie war in den Beobachtungshaftraum verlegt worden, weil sie unter starkem Drogeneinfluss stand. Die Drogenanalytik im Urin am 2. April 2003 zeigte, dass ein Konsum von Opiaten, Cocain, Methadon und Amphetaminen stattgefunden hatte. Die Konzentration von Barbituraten und Diazepinen lag an der Nachweisgrenze. Bei der Einlieferung war weder den Bediensteten noch der Mutter bekannt, dass die Geburt so kurz bevorstand. Bei der Geburt leisteten Mitarbeiterinnen des Vollzuges, ein Pfleger und die diensthabende Ärztin Hilfe.

Weitere Geburten in Justizvollzugsanstalten haben nicht stattgefunden.

5. Wurden die schwangeren Frauen während der Haft gemäß den „Mutterschaftsrichtlinien" zur Schwangerschaftsvorsorge durch Gynäkolog/innen bzw. Hebammen medizinisch adäquat versorgt und wurde dies auch im „Mutterpass" dokumentiert? Wenn nein, warum nicht und wie gestaltete sich jeweils die Schwangerenvorsorge?

Entfällt, siehe Antwort zu 1. bis 4.

6. Waren die Frauen drogenabhängig (bitte hierzu genauere Angaben) und inwiefern wurde die Schwangerenvorsorge wegen der besonderen Gefährdung für Mutter und Kind entsprechend modifiziert und intensiviert?

7. Weshalb wurden die Frauen nicht zur Entbindung in eine Klinik eingewiesen? (Bitte jeden Einzelfall begründen!)

8. Unter welchen Umständen haben diese Frauen ihre Kinder geboren? Inwieweit hatten sie während und nach der Entbindung professionelle Hilfe und wie ist die Ausstattung dieser Entbindungsräume?

Siehe Antwort zu 1. bis 4.

9. Wurden die Frauen und/oder ihre Kinder direkt nach der Entbindung in Kliniken verlegt?

Ja.

10. Wenn die Frauen nicht zusammen mit ihren Kindern nach der Geburt verlegt wurden:

Warum geschah dies nicht? Haben die Frauen der abrupten Trennung von ihren Kindern jeweils zugestimmt?

Entfällt.

11. Was geschah mit den Kindern nach Abschluss ihrer Klinikbehandlung?

Unmittelbar nach der Geburt vom 2. April 2003 wurden Mutter und Kind in das Marien-Krankenhaus verlegt. Die Rückverlegung der Mutter erfolgte nach wenigen Tagen, das Kind wurde wegen zu erwartender Drogenentzugsprobleme weiter im Marien-Krankenhaus behandelt, wobei laut Auskunft der dort behandelnden Ärzte ein Behandlungszeitraum von vier Wochen in Aussicht gestellt wurde. Im weiteren Verlauf wurde im Marien-Krankenhaus das Jugendamt eingeschaltet und das Kind der Mutter entzogen (drei früher geborene Kinder waren der Mutter ebenfalls entzogen worden).

Wie ist die psychosoziale und medizinische Betreuung für die Frauen nach der Entbindung geregelt?

Die soziale Betreuung und die Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit erfolgen durch das Anstaltspersonal. Für die Betreuung stehen insbesondere der Sozialdienst, der Pychologische Dienst und die Mitarbeiter der medizinischen Abteilung zur Verfügung. Die medizinische Versorgung der Mutter wird auch nach der Geburt fortgesetzt. Die regelmäßige pädiatrische Versorgung wird durch anstaltsexterne Ärzte sichergestellt.

13. Wie viele inhaftierte Frauen wurden seit Dezember 2001 zur Entbindung in ein Krankenhaus verlegt? Wie viele kamen anschließend zusammen mit bzw. ohne ihre Kinder zurück in welche Haftanstalten?

Drei Frauen wurden zur Geburt aus der UHA in ein öffentliches Krankenhaus verlegt. Eine Frau wurde aus der JVA Hahnöfersand in ein Krankenhaus verlegt. Alle genannten Frauen wurden zusammen mit ihren Kindern in die Haftanstalt zurückverlegt.

14. Wie viele Kinder welchen Alters befanden bzw. befinden sich seit Dezember 2001 zusammen mit ihren Müttern in welchen Hamburger Haftanstalten?

In der UHA befanden sich seit Dezember 2001 zu unterschiedlichen Zeiten insgesamt drei Neugeborene. Keines davon ist zurzeit noch in der Anstalt untergebracht. Zwei der Mütter sind entweder entlassen oder verlegt worden. Lediglich die Mutter des am 2. April 2003 geborenen Kindes befindet sich noch in Untersuchungshaft in der UHA. In der JVA Hahnöfersand befanden und befinden sich seit Dezember 2001 insgesamt sieben Mütter mit Kindern. Das Alter der Kinder liegt zwischen drei Wochen und 19 Monaten.