Auszubildenden

Wächst die Stadt um die Nachwuchskräfte bei Justiz, Polizei und Verwaltung?

Seit 2002 hat die Freie und Hansestadt Hamburg 211 Polizeibeamte aus Berlin übernommen, im Oktober 2003 sollen 14 neue Beamte hinzukommen. Außerdem sollen in diesem Jahr 224 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit der Ausbildung beginnen.

Am 1. Oktober 2003 hat der Erste Bürgermeister 327 Nachwuchskräfte für Justiz und Verwaltung begrüßt, von denen 228 ihre Ausbildung begonnen und 99 ihre Ausbildung beendet haben.

In diesem Zusammenhang hat der Erste Bürgermeister laut Mitteilung der Staatlichen Pressestelle darauf hingewiesen, dass „viele der heute zur Ausbildung eingestellten Nachwuchskräfte aus dem Hamburger Umland und ­ seit Jahren in zunehmender Zahl ­ aus den neuen Ländern" kommen würden. So werde, betonte der Bürgermeister, „die Senatspolitik der wachsenden Stadt mit Leben erfüllt".

Ich frage den Senat:

Wie viele der (211 bzw. 225) bisher aus Berlin übernommenen Polizeibeamtinnen und -beamten haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet?

Nach der Polizeidienstvorschrift 350 HH (Teil 1, Anhang 7, Ziffer 61 ff) ist für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Ausfüllung der Vorschriften über die Residenzpflicht in §§ 78 Absatz 2 und 79 des Hamburgischen Beamtengesetzes eine Wohnsitznahme innerhalb eines Radius von 100 km um den Hamburger Hauptbahnhof vorgeschrieben.

Entsprechend dieser Vorgabe haben von 211 Beamtinnen und Beamten 154 unmittelbar nach dem Wechsel einen Wohnsitz in Hamburg begründet und 57 eine Wohnung innerhalb eines Radius von 100 km um Hamburg genommen.

Die Übernahme der Berufsanfängerinnen und -anfänger, die im Oktober 2003 aus Berlin wechseln wollen, erfolgt erst am 21. Oktober 2003.

Wie viele der neu eingestellten und auszubildenden 224 Nachwuchskräfte der Polizei sind mit ihrer Hauptwohnung in Hamburg gemeldet?

Von den ursprünglich 224 eingestellten Nachwuchskräften befinden sich zurzeit noch 217 in der Ausbildung; 149 haben ihren Wohnsitz in Hamburg.

Wie viele der 112 Nachwuchskräfte, die jüngst ihre Ausbildung für den Verwaltungsdienst begonnen haben, haben ihre Hauptwohnung in Hamburg gemeldet?

Nachwuchskräfte des mittleren und des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes, die ihre Ausbildung am 1. Oktober 2003 begonnen haben, wohnen in Hamburg.

Wie viele der 116 Nachwuchskräfte, die jüngst ihre Ausbildung für den Justiz- oder Strafvollzugsdienst begonnen haben, haben ihre Hauptwohnung in Hamburg gemeldet?

Nachwuchskräfte der Ausbildungen im Justizbereich wohnen in Hamburg. Zu berücksichtigen ist, dass die fachtheoretische Ausbildung der Rechtspfleger-Anwärterinnen und Anwärter an der Fachhochschule in Hildesheim stattfindet und diese Nachwuchskräfte erst nach dem Vorbereitungsdienst ihre Wohnortentscheidung treffen werden.

3. Wie viele der 99 Nachwuchskräfte, die jüngst nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung in die Beschäftigung im hamburgischen öffentlichen Dienst übernommen wurden, haben ihre Hauptwohnung in Hamburg gemeldet?

In Hamburg wohnen 69 der in die Beschäftigung übernommenen Nachwuchskräfte.

4. Welche Bemühungen wurden von wem unternommen, um die eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Berlin, dem Umland bzw. den neuen Bundesländern dafür zu gewinnen, ihre Hauptwohnung nicht im Umland, sondern in Hamburg zu nehmen?

Die Begründung des Wohnsitzes für die Nachwuchskräfte der Verwaltungs- und der Justizausbildungen liegt in der alleinigen Entscheidung der Auszubildenden. Diese ist u. a. abhängig von der familiären Bindung, der Einkommenssituation und der Dauerhaftigkeit des Beschäftigungs-/Dienstverhältnisses. Auch bei der Begründung des Wohnsitzes im Umland profitiert die Stadt in ihrer Funktion als norddeutsche Metropole von dem Zuzug der Nachwuchskräfte in die Nähe ihres Ausbildungsortes.