Wohnungen

Große Anfage der Fraktion der CDU Bordellbetreiber stärker kontrollieren ­ Transparenz im Milieu verbessern Wirkung dieses Gesetzes auf das Gewerbe- und Gaststättenrecht diskutiert.

Während es in der Vergangenheit aufgrund der allgemein anerkannten Unsittlichkeit des Geschäftes nicht möglich und somit auch nicht erforderlich war, ein Bordell offiziell als Gewerbe anzumelden, wenden heute viele Kommunen das bestehende

Gaststättenrechts auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Prostituierten hinzuwirken und durch eine hohe Kontrolldichte die negativen Auswirkungen und Erscheinungsformen von Prostitution zu bekämpfen, wie etwa die Ausbeutung von Prostituierten, den Menschenhandel und andere kriminelle Begleiterscheinungen.

Diese Praxis bedarf dringend einer Überprüfung. Auch in der Rechtsprechung zeichnet sich nach Auffassung der Bundesregierung mittlerweile eine eindeutige Tendenz zu bejahen. mit der Polizei sowie mit den Beratungsstellen für Prostituierte. Die Schaffung klarer geeignet, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu verbessern und ein Vertrauensverhältnis zu erzeugen, in dem Prostituierte weniger Scheu haben, Straftaten anzuzeigen, wenn sie Opfer geworden sind. ab. Die Polizeigesetze zum Beispiel von Berlin und Nordrhein-Westfalen sehen daher vor, dass Wohnungen, die der Prostitution dienen, von der Polizei jederzeit auch ohne richterliche Anordnung zur Abwehr dringender Gefahren betreten werden können.

Eine entsprechende Regelung enthält das Bremische Polizeigesetz nicht.

Wir fragen den Senat:

1. Wie hoch liegt die Zahl der Prostituierten in Bremen und Bremerhaven derzeit?

Wie viele der Prostituierten sind jeweils in Bordellen, der Bordellstraße, in Wohnungen/Apartments, auf dem Straßenstrich, für Begleitservices oder auf andere Weise tätig?

2. Wie viele Bordelle bzw. bordellartige Betriebe und Wohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird, gibt es in Bremen und Bremerhaven?

3. Gibt es seitens des Senates Erwägungen, die für die Stadtgemeinde Bremen geltende Sperrbezirksregelung zu ändern?

4. Welcher Umsatz wird im Land Bremen jährlich durch Prostitution erzielt? Wie hoch sind die Steuereinnahmen, die im Land Bremen jährlich durch Prostitution generiert werden?

5. Welche Formen der Kriminalität sind in Bremen und Bremerhaven zu bewertet der Senat das Ausmaß dieser Kriminalität? Wie groß ist das Dunkelfeld, von dem der Senat ausgeht?

6. Wie verfahren die kommunalen Behörden in Bremen und Bremerhaven nach aber nicht von der Hand zu weisen ist?

7. Teilt der Senat die Ansicht, dass mehr Transparenz und mehr behördliche Präsenz geeignet sein können, die Kriminalität im Zusammenhang mit Prostitution zu verringern?

8. Wie bewertet der Senat die Praxis von Kommunen außerhalb des Landes, Bordelle als Gewerbebetriebe anzuerkennen bzw. eine Gewerbeanmeldung sogar konsequent einzufordern?

9. Wie bewertet der Senat die Praxis von Kommunen außerhalb des Landes, Bordellen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zu erteilen, verbunden mit der Möglichkeit, diese bei Unzuverlässigkeit gegebenenfalls wieder zu entziehen?

10. Wie bewertet der Senat insbesondere die als Dortmunder Modell bekannt gewordene Praxis der gewerberechtlichen Anmeldung und Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

11. für Bordelle eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht zu schaffen?

12. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem vom Senat vorgelegten Entwurf mit Bordellen?

13. Verfügt die Polizei nach Ansicht des Senats über hinreichende rechtliche und personelle Voraussetzungen, um Prostitutionsstätten insbesondere zur Unterbindung des Menschenhandels zu kontrollieren?

14. Polizeigesetzes in dem Sinne, dass die Polizei Wohnungen zur Verhütung in diesen der Prostitution nachgegangen wird?

Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU