Förderung von § 19 BSHG-Maßnahmen durch die Behörde für Soziales und Familie

Betreff: Förderung von § 19 BSHG-Maßnahmen durch die Behörde für Soziales und Familie ­ Beschränkte Bekanntgabe über die Besetzung von 102 Stellen in 2004

Hamburg finanziert 250 beschäftigungspolitische Maßnahmen, für Sozialhilfeempfänger nach § 19 BSHG in laufenden Beschäftigungsprojekten bei freien Trägern. Im Januar 2004 läuft für 102 Stellen der Vergabezeitraum, ab, so dass eine Neuverteilung der Stellen möglich ist. Ende Juli 2003 teilte die Behörde für Soziales und Familie im Rahmen einer „beschränkten Bekanntgabe" Beschäftigungsträgern die Vergabe von 102 Stellen nach § 19 BSHG mit sowie die Verteilung von 65 Stellen im Rahmen eines niedrigschwelligen Programms „Tag/Arbeit" für Sozialhilfeempfänger nach § 20 BSHG. Eine konkrete Skizzierung der Auswahlkriterien der Behörde und deren Gewichtung erhielten die Träger nicht. Aufgrund der bundespolitischen Rahmenbedingungen behielt die Behörde sich vor, zunächst nur eine vorläufige Entscheidung über die Stellenvergabe und Projektförderung zu treffen. Die vorläufige Entscheidung wurde von der Behördenleitung getroffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Träger/Betriebe haben wie viele Stellen für welche Vorhaben erhalten? Bitte geben Sie eine vollständige Auflistung an.

Folgende Träger haben Stellen gemäß § 19 BSHG aus der beschränkten Bekanntgabe erhalten:

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 17. Bitte geben Sie die prozentuale Gewichtung an.

Die Auswahl der Stellen erfolgte nach Maßgabe der Kriterien, die in der beschränkten Bekanntgabe genannt waren. Diese wurden in einem Punktebewertungsverfahren wie folgt gewichtet:

­ Günstige Kostenstruktur (Max. 20 Punkte).

­ Integration von Sozialhilfeempfängern in den allg. Arbeitsmarkt (Max. 15 Punkte).

­ Stadtpolitischer Nutzen (Max. 25 Punkte).

­ Verstetigung bestehender beschäftigungspolitischer Projekte: Auslaufende Projekte, die im Rahmen der Bekanntgabe eine Verlängerung beantragten, wurden mit 20 sog. Grundpunkten versehen.

­ Besondere Förderungswürdigkeit: Bei vorhandenen schriftlichen Empfehlungen von Bezirksämtern oder Fachbehörden sowie bei überragendem fachlichen Interesse der Behörde für Soziales und Familie wurden bis zu 20 sog. Sonderpunkten vergeben.

3. Welche Stellenvergaben sind Fortführungsvorhaben und welche sind Neuvorhaben? Bitte nehmen Sie eine konkrete Zuordnung der jeweiligen Neuvorhaben zu den Trägern/Betrieben vor und geben Sie die Stellenanzahl an.

Siehe Antwort zu 1.

4. Welche Träger haben wie viele Stellen für welchen Zweck bei welchem geplanten Fortführungsvorhaben nicht erhalten? Bitte erstellen Sie eine „Negativliste" für die Stellen der freien Trägern, die in 2004 nicht fortgeführt werden. V. Mook wat Arbeit 5

Mook wat e. V. Mobiler Haushaltsservice 5

ABAKUS GmbH Party- und Pasta-Service 4

ABAKUS GmbH Jungerwachsenen-Treff „JETZT"

ABAKUS GmbH Reno-Werkhof 5

ABAKUS GmbH Kompostierungsanlage 2 einfal GmbH MoDis 7

5. Wie vielen Trägern/Betrieben wurde die „beschränkte Bekanntgabe" von der BSF schriftlich mitgeteilt?

Die beschränkte Bekanntgabe wurde 27 Beschäftigungsträgern bzw. Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege schriftlich mitgeteilt.

6. Wurden Stellen an nichtgemeinnützige Einrichtungen/Betriebe gegeben und wenn ja, an welche?

Nein.

7. Wann und von wem wurden die Vergabekriterien entwickelt und entschieden?

Das Punktesystem wurde von der zuständigen Behörde entwickelt und genutzt, um eine sachgerechte Auswahl bei der Stellenvergabe (102 zu vergebende Stellen zu 273 beantragten Stellen) zu gewährleisten.

8. Warum wurden die detaillierten Auswahlkriterien nicht im Rahmen der „beschränkten Bekanntgabe" den freien Trägern vorab schriftlich bekannt gegeben?

Die Auswahlkriterien waren Gegenstand der beschränkten Bekanntgabe und lagen damit den Trägern in schriftlicher Form vor Antragstellung vor.

9. Warum wählte die BSF zwei unterschiedliche Formen der Angebotsunterbreitung über die „beschränkte Bekanntgabe": a) Ende Juli offerierte die BSF den Träger 102 Stellen nach § 19 BSHG; b) im August 2003 teilte sie die Vergabe einer Fallkostenpauschale im Rahmen einer Projektförderung für die zu vergebenden Stellen mit?

Es gab keine zwei unterschiedlichen Formen der Angebotsunterbreitung. Mit Schreiben vom 29.07.2003 wurde den Adressaten der beschränkten Bekanntgabe mitgeteilt, dass sie die detaillierten Ausschreibungsunterlagen im Amt für Verwaltung der Behörde für Soziales und Familie abfordern könnten. Weitere Mitteilungen erfolgten nicht.

10. Welcher Träger erhielt wie viele Stellen für welchen Zweck nach § 20 BSHG? Folgende Träger haben Stellen gemäß § 20 BSHG aus der beschränkten Bekanntgabe erhalten: Anbieter/Träger Projekt/Vorhaben bewilligte Stellen KOALA e. V. TAGWERK 29

Mook wat e. V. Mook wat Arbeit

­ Arbeitsladen Dulsberg

Diakonisches Werk Hamburg Kaffeeklappe St. Pauli 7.