Wie viele Aussiedler und mitgereiste Angehörige leben in Hamburg und wie hoch ist ihr Anteil an der Hamburger
Darüber wird keine Statistik geführt.
II. Wohnen
Der bundesweit zu beobachtende Trend zur Bildung von Wohngebieten mit hoher Aussiedlerkonzentration erschwert die Integration. Auch in Hamburg sind die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sehr ungleich über das Stadtgebiet verteilt. Der Senat hat angekündigt, künftig die Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gezielt zu steuern, um in Wohngebieten eine hohe Aussiedlerkonzentration zu vermeiden und die Probleme in bereits betroffenen Wohngebieten nicht zu verschärfen.
1. Wie viele Aussiedler und mitgereiste Angehörige leben in Hamburg und wie hoch ist ihr Anteil an der Hamburger Gesamtbevölkerung?
2. In welchen Bezirken und Ortsteilen haben wie viele Aussiedlerinnen und Aussiedler mit ihren mitgereisten Familienangehörigen nach Verlassen der Übergangswohnunterkünfte ihren Wohnsitz genommen (bitte jährliche Angaben seit 1998)?
3. Wie verteilen sie sich auf die sieben Hamburger Bezirke und wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung jeweils?
4. In welchen Hamburger Stadtteilen leben überdurchschnittlich viele Aussiedler?
Hierzu liegen keine Angaben vor. Die amtliche Bevölkerungsstatistik unterscheidet nur zwischen Deutschen und Ausländern. Spätaussiedler werden nicht gesondert erfasst.
5. Wie viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie mitgereiste Angehörige wurden seit 1998 nach ihrer Ankunft in Hamburg zunächst in öffentlichen Wohnunterkünften untergebracht (bitte jährliche Angaben) und wie lange war die durchschnittliche Verweildauer? Wie viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wurden seit 1998 nach ihrer Ankunft sofort in eine Wohnung vermittelt (bitte jährliche Angaben)? Angaben hierzu liegen für das im Bezirk Harburg durchgeführte „Modell Direkt" vor, in dessen Rahmen in der Zeit von Oktober 2000 bis Ende März 2002 93 Aussiedler aus der Erstunterbringung (Zentrale Erstaufnahme) in Wohnungen vermittelt werden konnten. Danach wurden von den beteiligten Wohnungsunternehmen keine Wohnungen mehr im Zuge des Modells zur Verfügung gestellt.
7. Erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung bzw. Hilfe für Personen oder Familien, die sofort in einer eigenen Wohnung untergebracht werden?
Eine besondere sozialpädagogische Begleitung für diesen Personenkreis findet nicht statt.
8. Wie viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler leben zurzeit
a) in einer Sozialwohnung?
b) in einer freifinanzierten Wohnung?
Hierüber liegen keine Angaben vor.
c) Wie viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler warten auf die Vermittlung in eine Wohnung?
Mit Stand August 2003 befanden sich 2149 Spätaussiedler in öffentlicher Unterbringung.
9. Welches Konzept will der Senat anwenden, um künftig möglichst viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in (Sozial-)Wohnungen unterzubringen?
10. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen dem Senat, den Bezirken und den Wohnungsgesellschaften dazu?
Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst.
11. Welche speziellen stadtteilbezogenen Maßnahmen zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Wohnraum kommen in Hamburg zum Einsatz? Bitte differenzieren nach Stadtteilen.
12. Wie viele Mittel werden seit 1998 jährlich für welche stadtteilbezogenen integrativen Maßnahmen aufgewendet? Bitte aufschlüsseln nach Bundes-, Landes- und sonstigen Mitteln.
Stadtteilbezogene Maßnahmen zur Integration in Wohnraum speziell für Spätaussiedler sind nicht vorgesehen.
III. Sprache Schlüssel zur Integration ist die Sprache. Fehlende Sprachkenntnisse schaden der Akzeptanz und verhindern eine rasche Integration. Dies gilt sowohl für die Kinder und Jugendlichen, deren Schul- und Ausbildungserfolge oftmals an mangelnden Deutschkenntnissen scheitern, als auch für Erwachsene, deren berufliche und kulturelle Integration oftmals durch Sprachprobleme erschwert wird.
1. Welche öffentlich geförderten Maßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache kommen in Hamburg zum Einsatz?
Schulpflichtige Kinder von Spätaussiedlern und anderen nicht deutschsprachigen Einwanderern werden in Abhängigkeit von ihrem Alter und ihrer Vorbildung von der zuständigen Behörde einer Sonderklasse zugewiesen. Dort werden sie innerhalb von 12 bzw. 24 Monaten auf den Übergang in eine Regelklasse bzw. auf einen Abschluss vorbereitet. Neben der Regelform der Vorbereitungsklasse für die Jahrgangsstufen 3/4, 5/6, 7/8 und 9/10 gibt es Teilzeitgruppen für die Jahrgangsstufe 1/2. Im Anschluss an den Besuch einer dieser Vorbereitungsklassen werden die Schüler in einer Regelklasse durch zusätzliche Stundenkontingente für Sprachförderung unterstützt. Darüber hinaus gibt es Vorbereitungsklassen 9/10 zur direkten Erlangung des Hauptbzw. Realschulabschlusses, Alphabetisierungsklassen für Schülerinnen und Schüler ohne Schulbesuch im Heimatland, die Förderschulklassen 5/6 und 7/8 und Berufsvorbereitungsklassen für über fünfzehnjährige Schülerinnen und Schüler.
Die Angebote der beruflichen Bildung und Weiterbildung stehen allen Interessenten je nach Leistungsprofil offen. Es gibt keine Erhebungen darüber, ob die Teilnehmenden zur Gruppe der Spätaussiedler zählen und dementsprechend auch keine Aufschlüsselung der Mittel.
Aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft fördert die Bundesanstalt für Arbeit nach §§ 419 und 420 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) sechsmonatige Vollzeit-Deutschlehrgänge für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge. Teilnahmevoraussetzung ist u. a. der Nachweis von bestimmten Beschäftigungszeiten im Herkunftsland.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert junge Spätaussiedler, deren Angehörige, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht berufstätig waren, über den „Garantiefonds Schul- und Berufsbildungsbereich" oder bei Studienabsicht über den „Garantiefonds Hochschulbereich" im Alter bis zu 29 Jahren. Im Rahmen des „Garantiefonds Schul- und Berufsbildungsbereich" werden sechsmonatige Intensivsprachkurse sowie viermonatige Aufbaukurse durchgeführt. Im „Garantiefonds Hochschulbereich" werden studienvorbereitende Sprachkurse mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten im Auftrag der Otto Benecke Stiftung e. V. durchgeführt.
Die Behörde für Soziales und Familie fördert Integrationssprachkurse mit einem Umfang von 500 Unterrichtsstunden für junge Spätaussiedler und bleibeberechtigte Flüchtlinge sowie deren Familienangehörige im Alter von 18 bis 35 Jahren. Teilnahmevoraussetzung ist die Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen.
Darüber hinaus werden Deutschkurse durch Bundes- und Landesbehörden für die Zielgruppe der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen insbesondere im Rahmen der beruflichen Eingliederung und Weiterbildung finanziert, an den vereinzelt auch Spätaussiedler und mitreisende Angehörige teilnehmen.
2. Wie viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie mitgereiste Angehörige nehmen zurzeit an Sprachkursen teil?
Eine statusspezifische Differenzierung der derzeit geförderten Kursteilnehmer nach Spätaussiedlern und sonstigen förderberechtigten Teilnehmern (mitreisenden Angehörigen, Asylberechtigten, Kontingentflüchtlingen) sowie die Anzahl von Kursabbrechern und erfolgreichen Abschlüssen werden statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich machen Spätaussiedler sowie mitgereiste Angehörige bei den genannten Kursmaßnahmen in der Regel mehr als 90 Prozent der Teilnehmer aus.
An den SGB III-Maßnahmen des Arbeitsamtes nahmen im September 2003 insgesamt 409 Personen teil. 109 Teilnehmer haben im September 2003 Deutschkurse nach den Richtlinien des „Garantiefonds Schul- und Berufsbildungsbereich" besucht.
Die studienvorbereitenden Sprachkurse der Otto Benecke Stiftung e. V. sind im Jahresdurchschnitt mit rund 100 Teilnehmern aus dem gesamten norddeutschen Raum belegt. Am Studienkolleg werden ca. 70 Stipendiaten aus Norddeutschland gefördert.
In Integrationssprachkursen der Behörde für Soziales und Familie werden im zweiten Halbjahr 2003 insgesamt 60 Teilnehmer gefördert.
Gründe für vorzeitige Kursabbrüche sind insbesondere Schwangerschaft, Krankheit oder Arbeitsaufnahme.
3. Wie lange dauern die Maßnahmen jeweils?
Siehe Antwort zu III. 1.