Ratenzahlung

In ca. 610 Fällen wurden Anträge auf Titulierung des Unterhaltsanspruchs bei den Gerichten gestellt. Inzwischen liegen 408 vollstreckbare Titel vor und die Zwangsvollstreckung ist in 150 Fällen eingeleitet worden. Dabei wird häufig festgestellt, dass die Schuldner inzwischen unbekannt verzogen sind oder Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Die Bereitschaft der Unterhaltspflichtigen, sich freiwillig an der Klärung ihrer Unterhaltverpflichtung zu beteiligen, ist sehr gering. Da ein gerichtlicher Unterhaltstitel auch ohne Beteiligung des Unterhaltspflichtigen erwirkt werden kann, offenbart sich die tatsächliche Möglichkeit einer Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs in der Regel erst im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Für die Laufzeit des Projektes hat sich das Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung gegenüber der Anwaltskanzlei auf der Grundlage der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) verpflichtet, Honorarkosten für den Teil der übertragenen Fälle zu bezahlen, bei denen die Heranziehungsbemühungen erfolglos geblieben sind. In allen anderen Fällen rechnet die Anwaltskanzlei ihre Gebühren mit dem Unterhaltsschuldner ab.

Zurzeit gibt es in 190 Fällen Anhaltspunkte dafür, dass die FHH die Honorarkosten zu tragen hat (Sozialhilfe, geringes Arbeitslosengeld, schwer krank bzw. längere Zeit arbeitsunfähig). In ca. 110 Fällen ist das Honorar durch Vollzahlung oder Ratenzahlung des Unterhaltsschuldners ausgeglichen.

Für eine Bewertung liegen zurzeit noch nicht genügend abgeschlossene Fälle vor.

Die SPD-Abgeordneten wollten wissen, welche Sparmaßnahmen in welchen Bereichen des Landesbetriebes Erziehung und Berufsbildung (LEB) eingeleitet werden müssen, da die Sparquote im letzten Jahr verfehlt worden sei. Außerdem sei zu klären, wie sich das Problemfeld Personal/Personalüberhang beim LEB entwickeln würde.

Die Senatsvertreter erklärten, dass als Planungsvorgabe der nächsten zwei Jahre der LEB durch Umstrukturierung und Neudefinition der Aufgabenbereiche, inklusive des Ausgliederns einzelner Bereiche, zu einem kostendeckenden Betrieb umgewandelt werden solle.

Die SPD-Abgeordneten hakten nach und wollten wissen, um welche geeigneten personalwirtschaftlichen Maßnahmen es sich handelte und aus welchen Aufgabenbereichen sich der LEB im Vollzug der Jesteburger Beschlüsse herausziehen werde.

Zu dieser Thematik stellten die Senatsvertreter den laufenden Klärungsprozess zwischen Behörde und LEB-Leitung heraus. Die verbleibenden und auszugliedernden Aufgabenbereiche seien neu zu definieren. Dazu gehöre auch die Personalausstattung und die Umschichtung etwaiger Personalüberhänge. Zum Ende des Jahres rechne man mit kommunizierbaren Ergebnissen.

Auf die Frage der SPD-Abgeordneten, ob sich die Umstrukturierung des LEB bereits haushaltstechnisch entlastend auf das Jahr 2004 auswirken werde, entgegneten die Senatsvertreter, dass Umstrukturierungsmaßnahmen in der Regel einer Anschubfinanzierung bedürften, die mögliche Spareffekte kompensierten. Finanzielle Erfolge dieser Maßnahmen seien frühestens ab dem Jahr 2005 zu erwarten.

Die SPD-Abgeordneten kamen auf die LVA-Nachzahlungen, die notwendigen Nachabwicklungen und den daraus resultierenden Einnahmen und Verbuchungen zu sprechen.

Hierzu sagten die Senatsvertreter eine Sachstandsinformation zu Protokoll zu.

Protokollerklärung der Behörde für Soziales und Familie vom 24.09.

Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) Sachstand zu LVA-Nachzahlungen

Im August 2002 wurde ein mehrjähriger Streit zwischen dem LEB und der Landesversicherungsanstalt (LVA), der die Klärung des Status der AWG-Betreiber als Selbstständige oder Arbeitnehmer und die Forderung der LVA nach Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber LEB zum Inhalt hatte, durch einen Vergleich beendet: Der LEB erkannte den Arbeitnehmerstatus der AWG-Betreiber an und beglich gegenüber der LVA Beitragsforderungen für die zurückliegenden Jahre.

Der LEB hat während des Zeitraums der Auseinandersetzung keine Arbeitnehmeranteile vom Honorar der AWG-Betreiber einbehalten. Dies ist ihm für den Zeitraum nicht als eigenes Verschulden anzurechnen, währenddessen er rechtlich am Einzug gehindert war. Dieser Zeitraum begann mit einem förmlichen Widerspruch des LEB gegen einen Bescheid der LVA im September 2000 und endete mit Vergleichsschluss im August 2002. Von da ab werden regelmäßig Arbeitnehmeranteile einbehalten und abgeführt.

In Höhe der während dieses Zeitraumes angefallenen Arbeitnehmeranteile kommen prinzipiell Forderungen gegen die AWG-Betreiber in Betracht. Der LEB hat dafür die Gesamtsumme von 628.514,51 Euro als Forderung in den Jahresabschluss 2002 eingestellt und in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit gegenüber der FHH ausgewiesen. Eingehende Zahlungen werden an die BSF abgeführt und verringern Forderungen und Verbindlichkeiten gleichermaßen. Damit ist eine für den LEB erfolgsneutrale Art der Verbuchung gewählt worden. Der Sachverhalt ist für die Wirtschaftspläne 2003 ff nicht relevant.

Der LEB hat ­ soweit noch entsprechende Verträge bestehen ­ die entsprechenden Rückforderungen im Lohnabzugsverfahren geltend gemacht. Gegen dieses Vorgehen sind eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit unterschiedlichem Ergebnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren angestrengt worden. Entscheidungen im Hauptsacheverfahren liegen noch nicht vor.

Von den zwischen August und September 2002 insgesamt betroffenen AWG-Betreibern hatten sich acht Personen zur Zahlung bereit erklärt und diese aufgenommen bzw. die Forderung erfüllt. Mit zehn AWG-Betreibern laufen derzeit Rechtsstreitigkeiten. Gegen fünf Betreiber von Außenwohngruppen, die selbst gegen die Statusentscheidung der LVA-Hamburg Rechtsmittel eingelegt hatten (deren Statusverfahren daher nicht durch den Vergleich erledigt wurden), sind wegen der aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel noch keine Forderungen aufgestellt worden.

Gegen diejenigen Betroffenen, die sich im August 2002 nicht (mehr) im Lohnabzugsverfahren befanden, sind bisher keine Forderungen gerichtlich geltend gemacht worden. Der LEB beabsichtigt erst nach Vorliegen der ersten Entscheidungen im Hauptsacheverfahren die Aussichten hierfür abschließend zu beurteilen.

Insgesamt sollen die Ansprüche im Rahmen des rechtlich möglichen durchgesetzt werden. Bis zum 31.8.2003 hat der LEB 221 434,62 Euro eingenommen.

Zu der Thematik Feuerbergstraße erkundigten sich die SPD-Abgeordneten nach den Auslastungsquoten und aus welchen Gründen, die Leitungsfunktion um eine halbe Stelle aufgestockt worden sei.

Die Senatsvertreter teilten mit, dass sich die Auslastungsquoten im Bereich von 50% bis 60% bewegten. Die Nachsteuerung bei der Leitung sei ereignisbezogen gewesen, um dem Bedarf des Personals nach zusätzlicher Anleitung gerecht werden zu können.

Auf die Frage der SPD-Abgeordneten nach dem aktuellen Pflegesatz für die Unterbringung in der Feuerbergstraße, bezifferten die Senatsvertreter diesen mit 250 Euro als Bruttobetrachtung bei Vollauslastung.

Die Frage der SPD-Abgeordneten nach den tatsächlich anfallenden pro-Kopf-Kosten der Unterbringung in der Feuerbergstraße per 30.06.03, beantworteten die Senatsvertreter mit einem Hinweis auf die Finanzbuchhaltung, die zum 31.08.03 folgende Kosten ausweise: Sach- und Personalkosten 403 717 Euro, Investitionskosten 509 479,11 Euro. Ergänzend zu diesem Komplex kündigten die Senatsvertreter eine Protokollerklärung an.

Die SPD-Abgeordneten wünschten eine geschlossene Darstellung der Veränderungen, die sich durch die Einrichtung der Feuerbergstraße beim LEB ergeben hätten.

Desgleichen verlangten sie eine Gesamtübersicht der im Jahre 2003 entstandenen Kosten, eine aktuelle Hochrechnung für die Jahre 2003/2004, da die Personal- und Sachinvestitionen als abgeschlossen betrachtet werden könnten. Hinzu kämen die Belegungsdaten.

Die Senatsvertreter avisierten einen ausführlichen Bericht ­ so weit möglich ­ über die Belegungssituation und die Finanzen zu Protokoll.

Protokollerklärung der Behörde für Soziales und Familie vom 19.09.03: Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße Kosten der Geschlossenen Unterbringung ­ Stand 31.08.

Betreuungskosten

Gemäß der geltenden Entgeltvereinbarung der Behörde für Soziales und Familie mit dem Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung sind die Betreuungskosten für einen Platz in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße mit 239,97 Euro kalkuliert. Somit entstehen pro Monat (bei Zugrundelegung von 30 Kalendertagen) Kosten in Höhe von 7199,10 Euro pro Platz. Auf das Jahr 2003 hochgerechnet entstehen Kosten von 1 051 068 Euro.

Bis zum 31.08.03 sind für den laufenden Betrieb 460 301 Euro für Personal- und Sachkosten entstanden. Unter Zugrundelegung der geplanten Betriebskosten hätten bis dahin bereits 699 752 Euro Betreuungskosten entstehen müssen. Die Differenz erklärt sich daraus, dass der Betrieb der Einrichtung nicht mit der vollen Personalstärke begonnen wurde und es zwischenzeitlich zu Personalwechseln mit entsprechenden Vakanzen kam.

Wie sich die tatsächlichen Kosten entwickeln, die dem Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung z. B. durch die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen entstehen, kann erst zum Abschluss des Kalenderjahres beurteilt werden. Eine genaue Prognose für das Jahr 2003 ist deshalb nicht möglich. Die veranschlagten Betreuungskosten von 1 051 068 Euro werden aber nicht überschritten.

Für das Jahr 2004 ist derzeit von Betreuungskosten in der Größenordnung von 2003 auszugehen. Bei Bedarfsveränderungen können sich ggf. jedoch Anpassungsnotwendigkeiten ergeben.

Für die Ersteinrichtung der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße sind 264 703 Euro und für die Optimierung und Erweiterung der Einrichtung weitere 244 766 Euro investiert worden. Die Investitionskosten belaufen sich insgesamt auf 509 479 Euro.

Intensiv betreute Wohngruppen

Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) hat von November 1998 bis zum 31.12.2002 Plätze in zwei Einrichtungen „Intensiv betreute Wohngruppen" vorgehalten, in denen neben Hilfen zur Erziehung nach § 34 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auch Unterbringungen nach §§ 71 und 72 Jugendgerichtsgesetz (JGG) zur Untersuchungshaftvermeidung durchgeführt wurden. Hierfür waren ab 1999 sechs von insgesamt 16 vorhandenen Plätzen vorgesehen. Seit dem 01.01.2003 bietet der LEB in einer Einrichtung acht Plätze „Jugendgerichtliche Unterbringung" (JGU) an, die ausschließlich auf der Rechtsgrundlage der §§ 71 und 72 JGG belegt werden können.

Durch den Abbau der zehn Plätze nach § 34 SGB VIII, die ausfinanziert waren und 288,66 Euro pro Platz und Tag kosteten, fallen 1 053 609 Euro weniger an Kosten an. Rechnet man diese Summe mit den veranschlagten Kosten für die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße im Jahr 2003 gegen, ergibt sich ein ausgeglichenes Ergebnis.Erhebung der Situation von Familien mit Kindern".

Die Senatsvertreter verwiesen darauf, dass nach § 27 des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII der Senat der Hamburgischen Bürgerschaft in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorlegte. Die Schwerpunktsetzung stimme weitgehend mit einem von SPD-Abgeordneten vorgebrachten Untersuchungswunsch überein. Die Übersendung der Unterlagen zum angesprochenen Gutachten und zum Untersuchungsauftrag wurde zu Protokoll angekündigt.

Protokollerklärung der Behörde für Soziales und Familie vom 19.09.

Erhebung zur Situation Hamburger Familien mit Kindern

Die Leistungsbeschreibung für die Erhebung zur Situation Hamburger Familien mit Kindern, aus der sich die Ziele und der Inhalt der Erhebung ergeben, wurde dem Sozialausschuss übermittelt und ist als Anlage 2 auch Bestandteil der Drs. 17/3214 vom 21.08.03 (Bericht des Sozialausschusses über die Drs. 17/1129 „Familie ist da, wo Kinder sind - Politik für ein familien- und Kinderfreundliches Hamburg", große Anfrage der SPD-Fraktion).

Der Jugend- und Sportausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, den vorstehenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Sabine Steffen, Berichterstatterin.