Referendarstellen im juristischen Vorbereitungsdienst

Auf der Sitzung des Rechtsausschusses vom 17. September 2002 wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst: „Der Senat wird aufgefordert, im Zuge der Änderung der Hamburger Juristenausbildungsordnung, zur Verkürzung der Wartezeit auf eine Referendarstelle die Einführung einer erweiterten Sozialklausel für Bewerber mit speziellem Hamburg-Bezug (Landeskinderklausel) zu prüfen und der Bürgerschaft über das Ergebnis bis zum 1. April 2003 zu berichten."

Vor diesem Hintergrund frage den Senat:

1. Wie viele Referendare sind derzeit in Hamburg beschäftigt?

Am 31. Oktober 2003 waren 785 Referendarinnen und Referendare in Hamburg beschäftigt, davon 98 im ­ unbezahlten ­ Sonderurlaub.

2. Wie viele Bewerbungen gibt es?

Am 31. Oktober 2003 lagen 1 824 Bewerbungen vor.

3. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit für Bewerber?

Zum 1. Oktober 2003 wurden insgesamt 38 Bewerber in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Die durchschnittliche Wartezeit der 8 nach dem Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung eingestellten Bewerber betrug 0,75 Monate, wobei Zeiten wunschgemäßer Rückstellung von der Einstellung nicht berücksichtigt sind. Die Wartezeit der 3 als Härtefälle anerkannten Bewerber betrug durchschnittlich 8 Monate. Die durchschnittliche Wartezeit der weiteren 27 Bewerber betrug 29 Monate und 23 Tage.

4. Welche Schritte plant der Senat zur Verkürzung der Wartezeit?

5. Warum ist der Bürgerschaft noch nicht berichtet worden?

6. Wann ist mit einem Bericht an die Bürgerschaft zu rechnen?

Nachdem die Bürgerschaft am 11. Juni 2003 das Hamburgische Juristenausbildungsgesetz beschlossen hat, bereitet die zuständige Behörde gegenwärtig auf der Grundlage von § 36 Absatz 3 dieses Gesetzes eine Verordnung über die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst vor. Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst.