Wurde der so genannte Ergänzungsbeschluss für die Flächen in Niedersachsen

9. Welche Maßnahmen wurden davon auf welchen Flächen umgesetzt?

10. Welche planfestgestellten Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht umgesetzt?

11. Wie viel der vorgesehenen 650 ha in Niedersachsen und der 1400 ha in Schleswig-Holstein wurden für die Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich beansprucht?

12. Wurde der so genannte Ergänzungsbeschluss für die Flächen in Niedersachsen beschlossen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen sieht er vor?

b) Wenn nein, warum nicht, wann ist damit zu rechnen und welche Probleme gibt es?

13. Wurde der so genannte Ergänzungsbeschluss für die Flächen in Schleswig-Holstein beschlossen?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen sieht er vor?

b) Wenn nein, warum nicht, wann ist damit zu rechnen und welche Probleme gibt es?

14. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sah der Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung 1999 im aquatischen Bereich vor?

15. Welche Maßnahmen wurden davon auf welchen Flächen umgesetzt?

16. Welche planfestgestellten Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht umgesetzt?

17. Wie bewertet der Senat das grundlegende Problem, dass planfestgestellte Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, da kein Zugriff auf die Flächen besteht?

18. Sieht der Senat in der Enteignung von Flächen eine Lösung für das o. g.

Problem?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Welche anderen Lösungen sieht der Senat?

19. Wie bewertet der Senat das grundsätzliche Problem, dass Kompensationsmaßnahmen auf bereits ökologisch wertvollen Flächen umgesetzt werden sollen?

20. Teilt der Senat die Auffassung von Karsten Lutz (Auskunftsperson bei der Anhörung Elbvertiefung im Umweltausschuss am 5. Juni 2003), dass auf den vorgesehenen Flächen zwar keine intensive Landwirtschaft mehr erfolgt, aber dass bisher „keine wirksamen wasserschaftlichen Maßnahmen... begonnen" wurden? Wenn nein, warum nicht?

Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich finanziell an den Kompensationsmaßnahmen zur letzten Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe. Die gesamte Umsetzung der Maßnahmen fällt hingegen in den Aufgabenbereich der Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Der aktuelle Sachstand lautet nach Auskunft des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hamburg wie folgt:

Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe vom Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan vom August 1997 planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmen

- Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch,

- Hetlingen-Giesensand,

- Spülfeld Pagensand,

- Belumer Außendeich und Störmündungsbereich.

Die aquatische Maßnahme Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch ist abgeschlossen. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Störmündungsbereich konnten vom Vorhabensträger Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen erworben werden, sodass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die bereits erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den Vorhabensträger Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg daher auf, in spezifizierten Suchräumen weiteren Grunderwerb zur Realisierung notwendiger Kompensationsmaßnahmen zu tätigen.

So kamen folgende weitere Maßnahmengebiete dazu, die in einem gesonderten landschaftspflegerischen Begleitplan, der derzeit einem gesonderten Planfeststellungsverfahren unterzogen wird, beschrieben werden:

- Hullen,

- Allwördener Außendeich,

- Stör-Hodorf,

- Haseldorfer/Wedeler Marsch und

- Vaaler Moor.

In Niedersachsen wurden vom Vorhabensträger Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg 654,3 ha und in Schleswig-Holstein 750,71 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben. Alle zur Kompensation erforderlichen Flächen befinden sich damit im Besitz des Vorhabensträgers, rund 70 % der Kompensationsmaßnahmen sind umgesetzt.

Für die zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen läuft gegenwärtig noch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord.

C. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs

Unter Berücksichtigung von Auskünften der Realisierungsgesellschaft Finkenwerder mbH werden die Fragen wie folgt beantwortet: 21. Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat durch Beschluss vom 10. Oktober 2001 dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von den dortigen Naturschutzverbänden eingereichten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diese Ausgleichsmaßnahme stattgegeben.

a) Wann ist mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein zu rechnen?

Im Verfahren in der Hauptsache ist die mündliche Verhandlung durch das Verwaltungsgericht Schleswig noch nicht terminiert.

b) In der Drs. 17/1778 berichtet der Senat, dass zur Kompensation des Zeitverzugs auf freiwilliger Basis eine weitere Ersatzfläche geprüft wird.

Um welche Fläche handelt es sich?

c) Ist die Prüfung bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

In einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe wurden von Hamburg und Schleswig Holstein auf Fachebene Alternativen zur Haseldorfer Marsch gesucht. Die einzig sich abzeichnende Alternative in Flächen an der unteren Stör kann den ökologischen Wert der planfestgestellten Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand nicht vollständig erreichen.

d) Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Senat, um statt der Fläche Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand andernorts einen zügigen Ausgleich für den Flächenverbrauch durch die Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs zu realisieren?

Keine. Aufgrund der noch offenen Gerichtsverfahren wird derzeit keine Veranlassung gesehen, von der Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand Abstand zu nehmen.

e) Um welche „Zeit- und Kostenrisiken" handelt es sich, die der Senat in der Drs. 17/1778 erwähnt?

Aus dem verfügten Baustopp ergeben sich Kostenrisiken für eine mögliche künftige Realisierung der Maßnahme Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand.

22. Ausgleichsmaßnahme Hahnöfer Sand

a) Wie ist der Umsetzungsstand der Ausgleichsmaßnahme Hahnöfer Sand?

Der westliche, ca. 63 ha große Teil der Ausgleichsfläche ist fertig gestellt. Die östliche, ca. 41 ha große Wattfläche befindet sich in der Umsetzung und wird voraussichtlich 2005 fertig gestellt sein.

b) Ist der alte Deich bereits abgetragen?

Im westlichen Abschnitt ist der alte Deich abgetragen. Im östlichen Abschnitt soll der bereits fertig gestellte neue Deich im Frühjahr 2004 gewidmet werden, danach kann der alte Landesschutzdeich Ost zurückgebaut werden.

c) Welche ökologischen Erfolge sind bereits zu verzeichnen?

Die seit Oktober 2002 tideoffene Wattfläche West wird seit 2003 zu den Hauptzugperioden im Frühjahr und Herbst auf ihre Artenzusammensetzung und -anzahl der Wasservögel untersucht, um Bestandsverlagerungen vom Mühlenberger Loch dorthin und Austauschvorgänge dokumentieren zu können. Der mit der avifaunistischen Bestandserfassung beauftragte Gutachter bestätigt in seinen Berichten, dass bereits zu Beginn der Wattentwicklung auf Hahnöfer Sand insbesondere für Wattvögel sehr attraktive Lebensraumstrukturen vorhanden sind. Vorkommen von Kiebitz, Bekassine, Kampfläufer und Säbelschnäbler in größeren Trupps sowie eine hohe Anzahl weiterer Wattvögel demonstrieren schon jetzt die Artenvielfalt in der westlichen Ausgleichsfläche. Die Rastbestände der Krickenten entsprachen teilweise schon 50 % des gleichzeitigen Vorkommens dieser Spezies im Mühlenberger Loch.

d) Wann ist mit dem vollständigen angestrebten ökologischen Ausgleich auf dem neu entstandenen Süßwasserwatt zu rechnen?

Nach Einschätzung der Gutachter wird das Schlickwatt nach Ablauf einer etwa zweijährigen Periode vollständig entstanden sein, sodass damit die naturschutzfachlich beabsichtigte Ausgleichsfunktion einsetzen kann.