Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben weiter voranbringen

Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), das u. a. die Eingetragene Lebenspartnerschaft für schwule und lesbische Paare regelt, ist seit dem 01.08.2001 in Kraft. Auf Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erstmals einen gesicherten Rechtsrahmen für ihre Beziehungen.

Lebenspartner werden als Familienangehörige anerkannt und übernehmen damit auch gegenseitige Unterhaltspflichten. Rechtsfolgen hieraus ergeben sich z. B. im Erbrecht oder bei der Krankenversicherung.

Vom Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) abgespalten wurde das im Bundesrat zustimmungspflichtige Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz (LPartErgG), das Auswirkungen auf das Steuer- und Sozialrecht sowie den öffentlichen Dienst und Verwaltungsverfahren hat. Dieses LPartErgG ist im Vermittlungsausschuss an den CDUregierten Bundesländern gescheitert. Mit Ende der 14. Legislaturperiode ist dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim gefallen und ist damit nicht Gegenstand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Ziel muss es sein, die weitere Gleichstellung von Schwulen und Lesben voranzubringen. Dazu sind die Regelungen des LPartErgG wichtig, damit z. B. eine steuerliche Erleichterung von Lebenspartnerschaften ermöglicht wird und die Gleichstellung für Beamte eine gesetzliche Grundlage findet.

Mit Urteil vom 17.07.2002 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass das LPartG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht war von den Ländern Bayern, Sachsen und Thüringen angerufen worden, die diese Vereinbarkeit in Zweifel gezogen hatten.

Justizsenator Kusch hatte Mitte April 2003 angekündigt, alle Gesetzesänderungen, die auf Landesebene mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammenhängen, prüfen zu lassen. Darüber hinaus ­ so die weitere Ankündigung des Justizsenators ­ werde die Justizbehörde alle Bereiche durchforsten, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz auf Landesebene ergänzt werden könnte. Justizsenator Kusch wurde in diesem Zusammenhang mit den Worten zitiert: „Einen möglichen Boykott des Ergänzungsgesetzes im Bundesrat wird es mit uns nicht geben."

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. im Rahmen einer Bundesratsinitiative den Entwurf des Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes (LPartGErgG) aus der vergangenen Legislaturperiode des

Bundestages wieder aufzugreifen, um die weitere Gleichstellung von Schwulen und Lesben voranzubringen,

2. alle Gesetzesänderungen, die auf Landesebene mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammenhängen, prüfen zu lassen, die Anpassungen vorzunehmen und der Bürgerschaft hierüber zu berichten und

3. darüber hinaus alle Bereiche zu definieren, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz auf Landesebene ergänzt werden könnte.