Steuer

Auch rechtlich schließt dies nicht aus, dass bei späteren Entscheidungen von AI, größere Typen des Airbus A380 (z. B. Frachterversion) zu produzieren, ein neues, wiederum in sich abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren für eine weitere Verlängerung der Start- und Landebahn durchgeführt werden kann, wenn die jetzt vorgesehene Bahnlänge von 2.684 m für diese schwereren A380-Typen nicht ausreicht.

Im Rahmen des rechtskräftig abgeschlossenen Eilverfahrens hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 19. Februar 2001 (2 BS 21-01, Seiten 28, 29) entsprechende Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000 (Ziffer 2.8.5.1 des Planfeststellungsbeschlusses) bestätigt.

Nachdem inzwischen ein konkret begründeter Verlängerungsbedarf von Airbus für die Frachterversion des Airbus A380 vorliegt, hat Airbus die Verlängerung der Start- und Landebahn um 589 m Richtung Süden bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde beantragt. Die vollständigen Planunterlagen lagen seit dem 10. September 2003 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 23. Oktober 2003.

IV. Stand der Maßnahmen zur Realisierung DA-Erweiterung

Die Baumaßnahmen zur Erweiterung des Airbus Werkes gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000 verlaufen weiterhin plangemäß und sehr zügig. Die Kosten bewegen sich im Rahmen des Budgets. Die Inanspruchnahme der für Unvorhergesehenes und spezielle Infrastruktur veranschlagten Mittel bleibt unterhalb der Planansätze.

1. Erweiterungsfläche Mühlenberger Loch

Die Fertigstellung und Übergabe von Teilflächen an Airbus erfolgen fristgerecht. Die Setzungsvorgaben werden eingehalten. Der Abtrag der zur Setzungsbeschleunigung aufgebrachten Sandüberhöhungen und das Aufbringen weiterer Flächenaufhöhungen wird bis Mitte 2004 fortgesetzt.

Das Abpumpen von Drainagewasser wurde im März 2003 eingestellt und wird ggf. im Herbst d. J. nochmals aufgenommen. Im April 2003 wurde auf der Erweiterungsfläche eine biologische Reinigungsanlage für Baustellenabwasser erfolgreich in Betrieb genommen.

Das im Juni 2003 fertiggestellte Siel- und Pumpbauwerk hat bereits die Entwässerung des alten Werksgeländes übernommen.

Der Ausbau der Hochwasserschutzlinie um die Werkerweiterungsfläche ist termingerecht zu Beginn der Hochwasserschutzsaison im September 2003 abgeschlossen.

Die Bauarbeiten für den Finkenwerder Vordeich Süd verlaufen planmäßig. Die Deichgründung soll im Dezember 2003 beendet sein und die Deichbaumaßnahme soll bis zur Hochwassersaison 2004/05 abgeschlossen werden.

2. Rüschhalbinsel ­ Verlängerung der Start- und Landebahn nach Norden

Trotz unerwarteter, nicht vorhersehbarer massiver Hindernisse im Untergrund der Flächen ist es bei der Herstellung der neuen Zufahrt zum Rüschkanal bisher zu keiner Terminüberschreitung gekommen. Die „alte" Zufahrt zum Rüschkanal ist inzwischen beidseitig abgedämmt und mit Sand verfüllt. Die für die weitere Herrichtung der Fläche erforderlichen Sandmengen sind vollständig angeliefert worden. Derzeit wird innerhalb der mit Airbus vereinbarten flugfreien Zeit die Hochwasserschutzwand errichtet.

Auch hierbei erschweren massive bauliche Hindernisse im Untergrund die Arbeiten.

3. Spezielle Infrastruktur

Die Ro-Ro-Anlage auf der Erweiterungsfläche wurde termingerecht zum Produktionsbeginn des Airbus A380 fertiggestellt. Die Kaianlage wurde nach Montage der Fender im Juli 2003 an Airbus übergeben.

Die Bauarbeiten für die Verbreiterung der jetzigen Startund Landebahn für die Basisversion des A380 wurden im August 2003 abgeschlossen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen elektro- und signaltechnischen Anlagen sollen bis Ende 2003 installiert werden. Die technische Planung für die Verlängerung der Piste um 309 m nach Norden ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass eine Auftragserteilung im Februar 2004 termingerecht erfolgen kann.

Der Bau der Zusatzeinrichtungen im Siel- und Pumpbauwerk für die Abführung des Oberflächenwassers wurde im Juni 2003 planmäßig abgeschlossen.

4. Ausgleichsmaßnahmen

Der Neubau des rückverlegten Deichs im Westteil der Insel Hahnöfersand ist fertiggestellt. Die neue Wattfläche West ist seit Oktober 2002 dem Tideeinfluss ausgesetzt.

Mit Beendigung der Restarbeiten an den wasserseitigen Ausbindungen und dem Anschluss des Leitdamms ist die Ausgleichsmaßnahme im Westen der Insel im August 2003 abgeschlossen worden.

Der Deichbau Ost Hahnöfersand verläuft planmäßig, verursacht aber wegen des schwierigen Baugrunds höhere Kosten als geplant. Die Mehrkosten können im Rahmen des Budgets aufgefangen werden.

Die Herstellung der neuen Wattfläche Ost Hahnöfersand wurde begonnen. Seit April 2003 wird der belastete Boden abgebaut und über den Wasserweg abtransportiert.

Die Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand kann derzeit wegen des gerichtlich verfügten Baustopps nicht durchgeführt werden.

5. Monitoring, Vogelzählungen

Die Lärm-Immissionswerte für den Baustellenbetrieb lagen von August 2002 bis Mai 2003 weitgehend unter den Richtwerten. Bedingt durch die Wetterlage kam es bei den Rammarbeiten im Bereich der Kaianlage im Januar 2003 an wenigen Tagen zu Überschreitungen der Richtwerte.

Die Immissionen der von Airbus beauftragten Gründungsarbeiten für die Ausstattungshallen lagen unter den Richtwerten. Im Sommerhalbjahr gab es wenige Überschreitungen, die hauptsächlich witterungsbedingt zu erklären sind; notwendige Abhilfemaßnahmen wurden umgehend veranlasst.

Seit Baubeginn Februar 2001 haben Vogelzählungen stattgefunden (Drucksache 17/1786). Auch die neuesten Zählungen bestätigen generell den Trend des letzten Jahres. Entgegen der dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Worst-Case-Annahmen wurden vergleichsweise hohe Rastbestände beobachtet. Schwankungen in Bestandsgrößen bewegten sich in Bereichen der langjährigen Zählergebnisse. Das Mühlenberger Loch erfüllt weiterhin die Funktionen als hochwertiger Rastund Nahrungsraum für Zugvögel. Die Ramsar Schwellenwerte werden erreicht.

Auch hinsichtlich der auf Hahnöfersand West erstellten neuen Wattfläche haben bereits im Frühjahr 2003 (März bis Mai) Vogelzählungen stattgefunden. Zwar muss die flächige Verschlickung der neuen Wattfläche West Hahnöfersand noch weiter fortschreiten, damit sie die Funktionen als Nahrungsgrundlage und Rastgebiet vollständig erfüllen kann. Doch schon jetzt wurden dort fast alle Rastvogelarten beobachtet, die auch im Mühlenberger Loch anzutreffen sind. Das ist ein Hinweis darauf, dass sich eine entsprechende Bodenfauna zu entwickeln beginnt und das neue Watt als Rastgebiet bereits gut angenommen wird.

V. Finanzierung, Kostenentwicklung der Maßnahmen zur DA-Erweiterung

1. Kostenstruktur

Die Drucksache 17/1778 weist ein Gesamtkostenvolumen einschließlich Hochwasserschutz (HWS) in Höhe von 664,7 Mio. Euro aus. Der Senat geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass dieses Volumen eingehalten werden kann.

Die in der Drucksache 17/1778 dargestellte Kostenstruktur wird in Anlage 1 fortgeschrieben. Die teilprojektbezogenen Veränderungen sind unter Ziffer V.2. im Kostenverlauf erläutert; die für HWS-Maßnahmen einzusetzenden Mittel sind entsprechend der Landeshaushaltsordnung der FHH im Einzelnen dargestellt.

2. Kostenverlauf

Vom Gesamtbudget in Höhe von 664,7 Mio. Euro sind einschließlich der Mittel für Hochwasserschutz (HWS) bisher ca. 82 % durch rechtsverbindliche Aufträge gebunden, 68 % der budgetierten Mittel sind bis Ende Juli 2003 abgeflossen (vgl. Anlage 2).

Budgetveränderungen Gegenüber dem Stand der Drucksache 17/1778 ergeben sich Budgetveränderungen durch Umschichtungen in und zwischen den einzelnen Teilprojekten aus folgenden Gründen:

­ Mühlenberger Loch

Die Kosten für den Bau des Vordeichs Finkenwerder Süd blieben erheblich unter den veranschlagten Werten.

Die Mengen des anfallenden Drainagewassers konnten durch Veränderung des Baukonzepts erheblich verringert werden und der Wechsel des ursprünglich vorgesehenen Entsorgungspfades ermöglichte weitere Kosteneinsparungen. Weiterhin sind zusätzliche Einsparungen bei der Flächenherstellung durch eine optimierte Anpassung des Bauablaufs an den mit Airbus geschlossenen Flächenmietvertrag im Budget berücksichtigt.

Zur Finanzierung der Verlängerung der Start- und Landebahn nach Süden werden 17. Mio. Euro aus dem Budget „Spezielle Infrastruktur" in das neune Teilprojekt umgeschichtet.

­ Rüschhalbinsel Unerwartet massive Hindernisse bei Rammarbeiten und erhöhte Bodenkontaminationen (insbesondere Kampfmittel) sowie geringfügige Budgetüberschreitungen bei einzelnen Baumaßnahmen führten zu entsprechenden Budgetanpassungen.

­ Hahnöfersand Kostenveränderungen für die notwendige Entsorgung der aufgefundenen Bodenkontaminationen im Bereich der Ostfläche.

­ Unvorhergesehenes

Neben den noch nicht für rechtsverbindliche Aufträge gebundenen Mitteln stehen nach Vornahme der oben dargestellten Budgetveränderungen nunmehr Mittel für Unvorhergesehenes in Höhe von ca. 15,3 Mio. Euro zur Verfügung. Wie unter Ziffer VII erläutert, werden hiervon 10 Mio. Euro für die Finanzierung der Verlängerung der Start- und Landebahn nach Süden in das Budget des neuen Teilprojekts umgeschichtet.

­ Hochwasserschutz

Die Maßnahmen für den Hochwasserschutz sind in Anlage 1 einzeln spezifiziert. Im Zuge der fortschreitenden Bauabwicklung ist es lediglich bei einzelnen Teilprojekten zu Verschiebungen gekommen, die nicht zu einer Veränderung des Gesamtbudgets für Hochwasserschutz geführt haben.

Flächenmietvertrag und Verträge über die spezielle Infrastruktur

Der Mietvertrag über die Gewerbefläche von insgesamt rd. 1,6 Mio. m2 zwischen ProFi und Airbus ist von den zuständigen Gremien beider Vertragsparteien genehmigt worden.

Der Gutachterausschuss für Grundstücksfragen in Hamburg hat mit der Prüfung der Marktüblichkeit der im Flächenmietvertrag vereinbarten Mietkonditionen begonnen.

Im Juni diesen Jahres wurde die Vermietung der Kaianlage, des Siel- und Pumpbauwerkes sowie des Entwässerungsgrabens für die neu erstellte Gewerbefläche im Mühlenberger Loch als erster Nachtrag zum Flächenmietvertrag mit Airbus vereinbart. Eckdaten dieses Nachtrages sind eine 20jährige Vertragslaufzeit und die Verpflichtung des Mieters zur Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der jeweiligen Betriebsvorrichtungen sowie ein kostendeckender Mietzins, der sicher stellt, dass eine Amortisation der Betriebsvorrichtungen über die jeweilige Abschreibungsdauer erreicht wird. Darüber hinaus trägt der Mieter das Risiko des zufälligen Untergangs der Mietgegenstände und ist für die Vornahme von Ersatzinvestitionen verantwortlich. Der Nachtrag zum Flächenmietvertrag wurde von den zuständigen Gremien der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder GmbH & Co KG (ProFi) und Airbus genehmigt.

Die RoRo-Anlage für die neue Betriebsfläche ist fertiggestellt und wird auf Grund des angelaufenen Produktionsprozesses des Airbus A380 bereits genutzt. Im Vorlauf zum Mietvertrag über weitere Betriebsvorrichtungen der speziellen Infrastruktur wurde mit Airbus eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die von den zuständigen Gremien der ProFi und Airbus genehmigt wurde.

Liegenschaftsangelegenheiten

Die Beurkundung der in Drucksache 17/1778 dargestellten Grundstücksübertragungen im Wege der Sacheinlage der FHH auf die ProFi für das an Airbus zu vermietende Grundstück am Rüschkanal im Bereich der Verlängerung der Start- und Landebahn nach Norden ist mit Vertrag vom 11. Juni 2003 erfolgt. Die Auflassung im Grundbuch ist veranlasst, die grundbuchamtliche Sicherung setzt jedoch eine abschließende Grundvermessung voraus, die erst nach Abschluss der Bauarbeiten vorgenommen werden kann.

Mit gleichem Vertrag sind auch die Grundstücke der auf Hahnöfersand als Ersatzmaßnahme entstehenden Wattflächen im Wege der Sacheinlage der FHH auf die ProFi eingebracht worden.

3. Risiken

Kontaminierte Böden Hahnöfersand Ost

Die Ergebnisse der durchgeführten Bodenanalysen haben zu einer entsprechenden Budgetanpassung und Auftragserteilung zur Herstellung der Wattfläche Hahnöfersand Ost geführt. Trotz genauerer Erkenntnisse kann erst mit zunehmendem Baufortschritt endgültige Sicherheit hinsichtlich der tatsächlichen vorhandenen Bodenkontaminationen erreicht werden.

Alternative Entsorgungswege für den Rückbau des alten Deichs in der Ostfläche werden weiterhin geprüft. Die endgültigen Entsorgungskosten hängen von entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten ab.

Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand

Der vom Verwaltungsgericht Schleswig verfügte Baustopp verhindert weiterhin den Beginn der Baumaßnahmen.

Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob und wie die FHH der Verpflichtung nach Ausgleichsmaßnahmen für die Flächenerweiterung im Mühlenberg Loch nachkommen kann. Hieraus ergeben sich Zeit- und Kostenrisiken.

Steuerliche Bewertung einzelner Baumaßnahmen

Noch nicht abschließend geklärt ist, ob die durchzuführende Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch einer Umsatzbesteuerung unterliegt.

Sandmengen

Die Setzungen der neu hergestellten Gewerbeflächen verlaufen günstiger als prognostiziert. Die endgültigen Setzungsmaße sind jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahme festzustellen, womit auch die einzubringende Sandmenge erst zu diesem Zeitpunkt endgültig feststeht.

Sowohl aus Überschreitungen als auch aus Unterschreitungen der prognostizierten Setzungen resultieren Kostenrisiken in Form ggf. zusätzlich einzubringender oder zusätzlich abzutragender Sandmengen.

VI. Planungsstand der weiteren Verlängerung der Start- und Landebahn nach Süden

Im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Zulassungsverfahren für eine weitere Verlängerung der Startund Landebahn nach Süden sind aus heutiger Sicht auf Grund des von Airbus gestellten Planfeststellungsantrags folgende Gesichtspunkte relevant:

1. Hochwasserschutz im Westen Finkenwerders

Mit Zuschüttung von Teilen des Mühlenberger Lochs wurde zur Elbe hin in Verlängerung des schon vorhandenen öffentlichen Hochwasserschutzes des Werksgeländes eine neue Deichlinie geschaffen. Der Vordeich Finkenwerder entspricht bis auf an einigen Teilstellen noch durchzuführende geringe Umbaumaßnahmen in den Abmessungen und der Konstruktion allen Anforderungen, wie sie an Hamburger Hauptdeiche gestellt werden. Eine Nachrüstung in der Weise, dass zwei leistungsfähige öffentliche Schutzlinien hintereinander liegen, würde gegenüber allen anderen Abschnitten des Hamburger Hochwasserschutzes mit nur einer öffentlichen Deichlinie eine Sonderstellung bedeuten.

Vor diesem Hintergrund, und weil die von Airbus beantragte Erweiterungsfläche für die „Weitere Verlängerung der Start- und Landebahn nach Süden" einschließlich der Hindernisfreiflächen ohnehin eine Durchschneidung des bestehenden Hauptdeichs erforderlich machen würde, ist der Senat der Auffassung, dass sowohl aus Gründen des Hochwasserschutzes wie aus Kostengründen auf die Errichtung einer verlegten zweiten Deichlinie verzichtet werden sollte. Das wiederum bedeutet, dass der neue Vordeich Finkenwerder die Funktion einer öffentlichen Hauptdeichlinie übernehmen soll und eine kostenaufwändige Verlagerung des jetzigen Hauptdeichs nicht erforderlich wird.

Airbus hat dementsprechend beantragt, die Hauptdeichlinie zu verlegen und die entsprechenden Deichabschnitte des Neß/Neuenfelder Hauptdeichs zurückzubauen. Hierüber wird die Planfeststellungsbehörde zu entscheiden haben.

2. Infrastrukturmaßnahmen

In Fortführung des Gesamtvorhabens und dem im Rahmen der „Incentive Campaign" unterbreiteten Angebot wird die FHH nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss unter Ausschöpfung des von der Bürgerschaft für das Gesamtprojekt bewilligten Finanzvolumens (Drucksachen 16/4734 und 16/5991) die Infrastruktur errichten: Rückbau von Abschnitten des Ness-/Neuenfelder Hauptdeichs, Flächenherrichtung für gewerbliche Nutzungen, Verlegung und Bau von Straßen sowie notwendige wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Die Finanzierung für die Herrichtung der Infrastruktur wird von der ProFi übernommen. Sofern die Infrastruktur speziell auf die Investorin Airbus abgestimmt wird und damit benutzerspezifische Infrastruktur darstellt, werden die Kosten hierfür über Mieteinnahmen an ProFi zurückfließen. Maßnahmen der öffentlichen (allgemeinen) Infrastruktur werden aus staatlichen Mitteln finanziert.

Die Kosten der Genehmigungsplanungen zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für die „Weitere Verlängerung der Start- und Landbahn nach Süden" und für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen trägt Airbus als Betreiberin des Werkslandeplatzes und Antragstellerin.

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen basieren auf dem derzeitigen Planungsstand und werden im Einzelnen im Planfeststellungsverfahren bestimmt. Airbus geht in der Zeitplanung davon aus, dass ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss im April 2004 erreicht werden kann.