In Hamburg wurden im vergangenen Jahr bereits ca

Polizeiliche Präventionsarbeit an Hamburger Schulen

Einer bundesweiten Studie der Opferschutzorganisation „Weißer Ring" zufolge, fürchtet sich jeder dritte Schüler vor Gewalt auf dem Schulweg oder dem Schulgelände und jeder vierte Schüler bleibt deshalb gelegentlich zu Hause.

In Hamburg wurden im vergangenen Jahr bereits ca. 700 Fälle von Gewalt unter Jugendlichen auf dem Schulweg oder -gelände erfasst.

Aus diesem Grund wurde das Gewaltpräventionsprogramm „Cop4U" für Schulen in Hamburg ins Leben gerufen. Dieses wird sowohl von der Behörde für Bildung und Sport als auch von der Hamburger Polizei begleitet, um aggressiven Verhaltensweisen der Schüler und Gewalt von Schülern untereinander frühzeitig präventiv zu begegnen. Darüber hinaus werden so genannte Präventionsbeamte und Verkehrslehrer im Rahmen der vorbeugenden Polizeiarbeit an den Schulen eingesetzt.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

Im Rahmen der Prioritätensetzung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität wurde in einer Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Bildung und Sport und der Behörde für Inneres am 24. Oktober 2002 die Kooperation und somit auch die Funktion des festen polizeilichen Ansprechpartners an Schulen (Cop4U) inhaltlich festgeschrieben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei zu fördern, regelmäßig präsent zu sein und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen sowie gemeinsam Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendkriminalität zu verabreden und umzusetzen. Siehe hierzu im Übrigen Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drs. 17/2203.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann wurde das „Cop4U"-Programm ins Leben gerufen und welche Aufgaben übernehmen die Beamten an den Schulen?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wie viele Schulen wurden seit Bestehen des „Cop4U"-Programms von wie vielen Polizeibeamten betreut? (Bitte für die einzelnen Monate getrennt angeben)

Seit dem 1. Januar 2003 stellt die Polizei ein flächendeckendes Angebot für die Schulen zur Verfügung. Zurzeit sind 235 Cop4U an 526 Schulstandorten tätig.

3. An welchen und wie vielen schulischen Veranstaltungen wie z. B. Lehrerkonferenzen, Elternabenden, Schulfesten etc. der betreuten Schulen haben die „Cop4U" seit Bestehen teilgenommen? (Bitte für die einzelnen Monate getrennt angeben)

Die Daten werden jeweils zum Ende eines Monats erhoben und sind der nachfolgenden Tabelle für das Jahr 2003 zu entnehmen.

a) Wenn ja, an welchen Schulen wurden diese wie häufig und mit welchen Erfahrungen durchgeführt?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

An einzelnen Schulen wurden mit Beginn des Programms feste Sprechzeiten angeboten, in denen die Cop4U den Schülern, Lehrern oder Eltern für Fragen zur Verfügung stehen. Mangels Beteiligung wurde dieses Angebot z. T. wieder eingestellt und durch kurzfristige variable Gesprächstermine ersetzt.

5. Wie viele Anzeigen und Berichte wurden von den „Cop4U" seit Bestehen des Programms gefertigt? (Bitte für die einzelnen Monate getrennt angeben und aufschlüsseln nach Strafanzeigen, Hinweisen auf Straftaten u. a.)

Siehe Antwort 3.

6. Wie viele Präventionsbeamte kommen an Hamburger Schulen zum Einsatz und welche Aufgaben und Funktionen übernehmen sie? (Bitte die personelle Entwicklung für die letzten 10 Jahre getrennt angeben.)

Das von der für Schulen zuständigen Behörde und der Polizei gemeinsam beschlossene „Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz" hat die Vermittlung von Werten und Normen, altersgerechte Information über Kinder- und Jugendkriminalität sowie deren Vermeidung zum Ziel.

Von der Polizei wird hierzu die Mitgestaltung von Schulunterrichten im Rahmen des Präventionsprogramms Kinder- und Jugenddelinquenz für alle Schulformen und alle Klassenstufen angeboten. Die Inhalte der Unterrichtseinheiten werden im Vorwege zwischen dem Präventionsbeamten und der jeweiligen Lehrkraft abgestimmt. Dabei wird im Unterricht auf die Lebenswirklichkeit der jeweiligen Klasse eingegangen.

Ergänzend hierzu geben die derzeit 87 Präventionsbeamten anlass- und situationsbezogen Informationsmaterial an Eltern, Schulleitungen und Lehrerkollegien weiter und nehmen an Tages- und Abendveranstaltungen wie pädagogischen Planungstagen, Elternratssitzungen, Elternvollversammlungen oder auch Klassenelternabenden teil, die bei Bedarf auch von den Jugendbeauftragten wahrgenommen werden.

Angaben über die personelle Entwicklung der nebenamtlich eingesetzten Präventionsbeamten in den letzten 10 Jahren können mangels statistischer Erhebungen bis einschließlich 2001 nicht gemacht werden.

7. Wie viele polizeiliche Verkehrslehrer kommen an Hamburger Schulen zum Einsatz und welche Aufgaben und Funktionen übernehmen sie?

(Bitte die personelle Entwicklung für die letzten 10 Jahre sowie die personelle Planung für die nächsten zwei Jahre getrennt angeben.)

Wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 17/2885 (hier zu Frage 13 und 14) ausgeführt, wird die polizeiliche Verkehrserziehung zurzeit verstärkt.

Der Personalbestand stellt sich bei den Polizeiverkehrslehrern (PVKL) im Sinne der Anfrage wie folgt dar (jeweils zum Stichtag 1. 1 bis 4) sowie in den Vorschulklassen.

Speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestellt ist der Verkehrsunterricht der PVKL für den Bereich der Sonderschulen für Geistig- und/oder Körperbehinderte.

Begleitend zum Unterricht, nehmen sie an Elternabenden teil und unterstützen die Erziehungsverantwortlichen und Schulen bei Verkehrssicherheitsprojekten.

Außerdem begleiten sie das Mofaprojekt der Behörde für Bildung und Sport für die Klassen 7 bis 10 an nunmehr zwei Unterrichtstagen je Projektwoche (ca. 80 Projekte im Jahr).

Als Handpuppenspieler unterrichten PVKL mit dem „Verkehrskasper" in Kindergärten, Vorschulklassen sowie in den Klassen 1 und 2 der Grundschulen.

Darüber hinaus führen die PVKL jährlich einen „Plakatwettbewerb" für Hamburger Schulen durch.

Ebenfalls an den Schulen tätig sind die Jugendverkehrsschulen der Polizei. Sie führen in den 3. und 4. Klassen Radfahrunterricht sowohl im „Schonraum" (Schulgelände/Turnhalle) als auch im „Realverkehr" durch.