Sozialticket
Die Ausgabe eines Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr (Busse und Straßenbahnen) setzt im Land Bremen zum einen Verhandlungen für die Stadt Bremen mit der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) und in Bremerhaven mit Bremerhavenbus voraus.
In der Stadt Bremen wurden seitens der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in den vergangenen Jahren mehrfach Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben über die Einführung von Fahrpreisermäßigungen geführt.
1. Im Jahr 1992/1993 hat unter der Federführung der damaligen Senatorin für Soziales in Kooperation mit der BSAG ein einjähriger Modellversuch stattgefunden.
2. Erneute Verhandlungen mit dem VBN aus den Jahren 1994/1995 über die Einführung verbilligter Monatskarten für Sozialhilfeempfänger/-innen und Asylbewerber/-innen scheiterten in 1996, da eine Garantie für Einnahmeausfälle gefordert wurde.
3. Nach Vorläufen im Jahr 1999 wurde im Jahr 2000 unter der Federführung runder Tisch eingerichtet. Die Initiative scheiterte im Jahr 2001.
21. Wie weit sind die Verhandlungen zwischen dem Senat und der Bremer 22. Welche Vorstellungen hinsichtlich der Ausgestaltung eines Sozialtickets hat die BSAG in die Beratungen eingebracht?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Der Senat hat unter Federführung des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und ein Sozialticket in der Stadtgemeinde Bremen eingeführt werden könnte.
Die BSAG hat in ihren Vorüberlegungen zur Einführung eines Sozialtickets ausgeführt, dass dieses als eine personengebundene Monatskarte mit entsprechender Berechtigung ausgegeben werden sollte. Da der BSAG aufgrund des mit der Stadtgemeinde Bremen, der Gewerkschaft ver.di und dem Vorstand sowie dem Betriebsrat der BSAG vereinbarten Kontraktes kein finanzieller Verlust entstehen darf, müssten etwaig entstehende Einnahmenverluste sowie Mehraufwendungen durch die Stadtgemeinde Bremen ausgeglichen werden.
23. Was spricht aus Sicht des Senats wie auch der BSAG für und was gegen die Einführung eines Sozialtickets? Wo verlaufen die Hauptkonfliktlinien und bei welchen konzeptionellen Fragen herrscht Konsens?
Für ein Sozialticket spricht aus Sicht des Senats, dass es den ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen würde.
Gegen die Einführung eines Sozialtickets sprechen aus Sicht des Senats die damit verbundenen finanziellen Risiken.
24. Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert die BSAG, die durch die Einführung eines Sozialtickets aufgrund des weiteren Einsatzes von Personal und Fahrzeugen in den Bereichen Fahrdienst, Reinigung, Reparatur/Wartung und Bewachung/Sicherheit entstehen?
Diese Kosten sind von der BSAG mit der vorhandenen Datenlage derzeit nicht zu kalkulieren.
25. Welche Einnahmen werden von der BSAG kalkuliert, die aus dem Verkauf eines Sozialtickets für 15 pro Erwachsenen und 10 für Kinder resultieren würden?
Die Einnahmen sind von der BSAG ebenfalls derzeit nicht kalkulierbar, weil das zukünftige Verhalten dieser Gruppe nicht abgeschätzt werden kann.
26. Welche Nettokosten würden für die BSAG entstehen? Wurden alternative Kostenszenarien von der BSAG kalkuliert?
Siehe Fragen 24 und 25.
27. Welche Berechnungen liegen dem Senat zur Einführung eines Sozialtickets vor?
Konkrete Zahlen liegen nicht vor, eine Abschätzung der Rahmendaten anhand des Anwendungsfalls Dortmund ist durch die BSAG erfolgt. Auf dieser Grundlage werden derzeit die möglichen finanziellen Auswirkungen von der BSAG kalkuliert.
28. In welcher Höhe beabsichtigt der Senat sich an den Kosten zu beteiligen, damit für die BSAG keine Mehrbelastungen durch die Einführung eines Sozialtickets entstehen?
Mit der in der Koalitionsvereinbarung formulierten Zielsetzung wird eine Lösung angestrebt, die finanzielle Mehrbelastungen des bremischen Haushalts sowie der BSAG vermeidet.
29. Welche weiteren Schritte wird der Senat in nächster Zukunft unternehmen, um die Einführung eines Sozialtickets in Bremen endlich zu realisieren?
Nachdem die BSAG die Möglichkeiten für die Einführung eines Sozialtickets in Bremen grundsätzlich in Vorüberlegungen geprüft hat, soll in einem zweiten Schritt ein Konzept hierzu erarbeitet werden. Dabei werden
- Veränderung der Fahrgastzahlen und Verkehrsströme,
- des VBN,
- die Vertriebswege und Zuständigkeiten,
- die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen auf der Einnahme- und Ausgabenseite unter der Zielsetzung einer Einführung des Sozialtickets ohne Zuschuss der öffentlichen Hand, für eine Testphase von zwei Jahren weiter konkretisiert. Anhand von Nutzerszenarien bei unterschiedlichen Preisen wird die mögliche Bandbreite einer Sozialticketnutzung abgebildet.
Die hierzu erforderlichen Arbeiten werden durch die BSAG unter Beteiligung von Vertretern der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa sowie des VBN durchgeführt.
Die Ergebnisse werden demnächst in einem Bericht zusammengefasst.