Das Finanzierungskonzept für die Agentur iMed sieht vor vgl

1. Anlass und Zweck der Mitteilung

Der Senat hat die Bürgerschaft mit der Drucksache 17/3235 „Stärkung Hamburgs als überregionales Kompetenzzentrum der innovativen Medizin durch Gründung der Agentur i-Med GmbH" ausführlich über die Planungen zum Ausbau des Life Science Sektors in Hamburg und der dazu beabsichtigten Gründung der Agentur i-Med informiert.

Das Finanzierungskonzept für die Agentur i-Med sieht vor (vgl. Anlage 1 zu dieser Mitteilung und Bürgerschaftsdrucksache 17/3235), den Finanzbedarf von i-Med im Jahr 2006 u. a. durch Reste in Höhe von 1,3 Mio. Euro aus den für die imtc GmbH vorgesehenen Mitteln zu decken. Der Senat hatte die Bürgerschaft bereits in der entsprechenden

Drucksache (17/3235) über seine Absicht informiert, die finanzielle Förderung der imtc GmbH vor der mit den Mitgesellschaftern des Unternehmens vereinbarten Vertragsfrist (31. Dezember 2004) zu beenden.

Nachfolgend wird ein Lösungsvorschlag zum vorvertraglichen Rückzug der Freien und Hansestadt Hamburg als Finanzier und Gesellschafter der imtc GmbH vorgestellt.

Zu diesem Lösungsvorschlag, der gegebenenfalls die Veräußerung der Hamburgischen Anteile an der imtc GmbH an einen Investor bzw. ein Investorenkonsortium vorsieht, wird die Bürgerschaft gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Veräußerung von Staatsgut) um Zustimmung gebeten. Die Mitteilung an die Bürgerschaft erfolgt als dringlicher Antrag, um

­ die für den Prozess der Umstrukturierung notwendigen Bürgerschaftsbeschlüsse möglichst schnell zu erhalten,

­ gegenüber den Mitgesellschaftern handlungsfähig zu sein und

­ die Kosten der Umstrukturierung zu minimieren.

2. Kurzdarstellung der imtc GmbH und Notwendigkeit des vorzeitigen Rückzugs der Freien und Hansestadt Hamburg aus der Gesellschaft

Die imtc GmbH wurde im Januar 2000 als Hamburger Kompetenzzentrum für Medizintechnik nach entsprechendem Bürgerschaftsbeschluss (vgl. Drucksache 16/3030 „Errichtung und Förderung eines Kompetenzzentrums Medizintechnik Hamburg") gegründet. Ziel der Unternehmensgründung war insbesondere die Förderung der Entwicklung und Vermarktung von innovativen, marktfähigen medizintechnischen Produkten und Dienstleistungen. Zur Finanzierung des Unternehmens beschloss die Bürgerschaft, für den Zeitraum 1999 bis 2004

­ 2,25 Mio. Euro als nicht rückzahlbare Zuwendungen für die Betriebskosten der Gesellschaft und

­ 3,124 Mio. Euro als verzinsliches Darlehen zur Finanzierung von Beteiligungen sowie

­ 77 TEuro für die Ingangsetzung des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Nach diesem Zeitraum sollten Rückflüsse aus Unternehmensbeteiligungen und Einnahmen aus Dienstleistungen die Kosten der imtc GmbH weitgehend decken.

An der imtc GmbH sind drei Konsortialgruppen beteiligt, zu 32 % Investoren der Finanzwirtschaft, zu 32 % industrielle Investoren der Medizintechnik und zu 36 % die Freie und Hansestadt Hamburg einschließlich der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft e.V. (2 %). Derzeit sind in der industriellen Konsortialgruppe 14 und in der finanzwirtschaftlichen Konsortialgruppe 8 Firmen als Gesellschafter beteiligt. Das Gesellschafterkapital der imtc GmbH betrug nach Gründung 420 TEuro.

Im Rahmen der Unternehmenszielsetzung wurde durch die imtc GmbH ein Netzwerk zwischen Kliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, der Industrie und Kapitalgebern aufgebaut. Darüber hinaus hat sich die imtc GmbH an vier medizintechnischen Beteiligungen mit finanziellen Beträgen zwischen 130 TEuro und 260 TEuro im Einzelfall direkt beteiligt. Der laufende Betriebsaufwand der imtc GmbH wurde ausschließlich durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziert.

Der Senat hat im Jahr 2002 eine „Halbzeitbewertung" zur imtc GmbH vorgenommen, in der sowohl der Unternehmenserfolg als auch das Geschäftsmodell bewertet Dringlicher Antrag Finanzierung der Agentur i-Med durch Rückzug der Freien und Hansestadt Hamburg aus der innovativ medical technology center GmbH (imtc GmbH) vor Ablauf der mit den Mitgesellschaftern vereinbarten Haltefrist wurden. Im Rahmen dieser Bewertung konnten im Ergebnis folgende ­ auf den heutigen Zeitpunkt aktualisierten ­ Feststellungen getroffen werden:

­ Der Zufluss an innovativen und vielversprechenden Projektideen wurde in der Gründungsphase der imtc GmbH deutlich überschätzt; bis heute wurden durch die imtc GmbH die im Haushalt veranschlagten Darlehensmittel wegen fehlender aussichtsreicher Projekte nicht in vollem Umfang abgerufen. Bei einem nicht ausreichenden Zufluss von entwicklungsfähigen Projektideen ist das Finanzierungskonzept der imtc GmbH jedoch gefährdet.

­ Für die von der imtc GmbH finanzierten Beteiligungen konnte ­ entgegen der ursprünglichen Annahmen ­ nur in geringem Umfang privates Kapital zur Co-Finanzierung akquiriert werden. Auch die direkten Mitgesellschafter der imtc GmbH zeigten nur geringe Bereitschaft zur Mit- bzw. Weiterfinanzierung der Beteiligungen. Die Risikoverteilung ist damit weitgehend zu Lasten der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt.

­ Auf Grund der hohen Marktzugangsbarrieren im medizintechnischen Sektor (gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren für medizintechnische Produkte) und dem Zusammenspiel mehrerer Technologien beträgt die Entwicklungszeit für ein marktfähiges medizintechnisches Produkt in der Regel 5 Jahre. Die Amortisation der Entwicklungs- und Produktionskosten setzt damit sehr spät ein. Auch die Beteiligungen der imtc GmbH verfügen noch nicht über marktfähige Produkte, die zu einem Mittelrückfluss führen könnten. Die von der Freien und Hansestadt Hamburg gewährten Darlehen in Höhe von 1,15 Mio. Euro konnten dadurch bisher nicht zurückgeführt werden.

­ Vor diesem Hintergrund ist absehbar, dass die imtc GmbH ab 2005 (d. h. mit Auslaufen der Finanzierung durch die Freie und Hansestadt Hamburg) ohne weitere Finanzierungszusagen Dritter nicht selbstständig überlebensfähig sein wird.

­ Auf Grund des sehr großen Gesellschafterkreises sowie der restriktiven Vorgaben im Konsortial- und Gesellschaftsvertrag der imtc GmbH (vgl. unter Ziffer 3.2) sind die Festlegung der Unternehmenspolitik und die Steuerung des Unternehmens nur schwer möglich.

­ Die von der imtc GmbH organisierten Netzwerkveranstaltungen wurden von den Beteiligten als positiv und zielführend bewertet.

In Anbetracht dieser überwiegend negativen Feststellungen und Prognosen für die imtc GmbH hat sich der Senat dazu entschieden, die finanzielle Förderung der imtc GmbH vorvertraglich zu beenden. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen im Umfang von 1,3 Mio. Euro zugunsten der neu gegründeten Agentur i-Med umgeschichtet werden.

3. Umsetzungsvorschlag zum vorzeitigen Rückzug der Freien und Hansestadt Hamburg

Zielsetzungen der Freien und Hansestadt Hamburg

Für den vorvertraglichen Rückzug der Freien und Hansestadt Hamburg aus der imtc GmbH wurden die folgenden Zielsetzungen zugrunde gelegt: Primäre Ziele:

­ Übertragung der für die imtc GmbH veranschlagten Mittel auf die Agentur i-Med zur Finanzierung der Ausgaben im Jahr 2006.

­ Minimierung der Auflösungs- bzw. Umstrukturierungskosten der imtc GmbH.

­ Rückführung evtl. Veräußerungserlöse aus den Beteiligungen an die Freie und Hansestadt Hamburg (Darlehensrückzahlung).

­ Sicherung und weitere Nutzung des von der imtc aufgebauten Netzwerkes durch die Behörde für Umwelt und Gesundheit.

Sekundäre Ziele:

­ „gütliche" Einigung mit den Mitgesellschaftern; faire Behandlung der imtc Mitarbeiter.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Zusammenarbeit der Gesellschafter der imtc GmbH sowie deren Rechte und Pflichten sind im Konsortial- und Gesellschaftsvertrag der imtc GmbH geregelt. Danach ergeben sich für die Freie und Hansestadt Hamburg im Hinblick auf einen Ausstieg aus der imtc GmbH die folgenden Verpflichtungen bzw. Möglichkeiten:

­ Nach dem Konsortialvertrag hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet ­ unter Berücksichtigung des jährlichen Haushaltsvorbehaltes der Bürgerschaft ­, bis Ende 2004 die jährlichen Betriebskosten der Gesellschaft in Höhe von höchstens 450 TEuro p. a. in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu gewähren. Darüber hinaus hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg bereit erklärt, der imtc GmbH für den obigen Zeitraum ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3,1 Mio. Euro mit einer Rangrücktrittserklärung gegenüber allen anderen Forderungen von Gläubigern und Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen. Nach den Bestimmungen des Konsortialvertrages ist das Gesellschafterdarlehen der Freien und Hansestadt Hamburg ausschließlich aus Mittelrückflüssen der imtc GmbH rückzahlbar. Nachschusspflichten der Mitgesellschafter bestehen nicht.

­ Der Konsortialvertrag kann durch die Freie und Hansestadt Hamburg und die übrigen Gesellschafter mit einer Frist von einem Jahr, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2004, mit Wirkung für sich gekündigt werden. Eine Regelung zur außerordentlichen Kündigung ist im Konsortialvertrag nicht getroffen worden; eine Aufhebung bzw. Beendigung des Vertrages vor dem 31. Dezember 2004 muss daher einvernehmlich erfolgen und bedarf der Zustimmung aller Mitgesellschafter.

­ Gemäß Konsortial- und Gesellschaftsvertrag bedürfen der Verkauf, die Übertragung oder eine sonstige Verfügung über Geschäftsanteile der ausdrücklichen Zustimmung der Gesellschafterversammlung, die eine Mehrheit von 75 % sämtlicher Stimmen des Stammkapitals benötigt.

Diese restriktiven und für die Freie und Hansestadt Hamburg verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen die schwierige Verhandlungsposition im Hinblick auf ein vorvertragliches Ausscheiden aus der imtc GmbH. Eine vorzeitige Kündigung des Konsortialvertrages und damit eine vorzeitige Beendigung der Finanzierungsverpflichtungen sind nur mit der Zustimmung aller Mitgesellschafter zur Kündigung des Konsortialvertrages möglich. In den entsprechenden Gesellschafterversammlungen haben mehrere Mitgesellschafter zu erkennen gegeben, dass sie einer vorzeitigen Kündigung des Konsortialvertrages durch die Freie und Hansestadt Hamburg nicht zustimmen würden. Aus diesem Grunde war ein

Kompromissmodell zum Ausscheiden der Freien und Hansestadt Hamburg aus der imtc GmbH zu entwickeln, dass einerseits die mehrheitliche Zustimmung der Mitgesellschafter erzielen und andererseits die oben genannten Ziele der Freien und Hansestadt Hamburg weitgehend erfüllen sollte.

Lösungsvorschlag

Das Kompromissmodell besteht aus folgenden Komponenten:

­ Durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zur Durchführung eines sofort umzusetzenden Kostensenkungsprogramms wird der haushaltsfinanzierte laufende Aufwand der imtc GmbH reduziert.

­ Die Freie und Hansestadt Hamburg kündigt den Konsortialvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2004 und erfüllt ihre Verpflichtungen zur Finanzierung der erwarteten jährlichen Kosten für den Betrieb der Gesellschaft in Höhe von jeweils höchstens 450 TEuro für die Jahre 2003 und 2004 (Ziffer 4.1 Konsortialvertrag). Aus diesen Beträgen sind sämtliche Kosten der Umstrukturierung bzw. Auflösung der imtc GmbH zu finanzieren.

Die im Konsortialvertrag vorgesehenen Darlehenszahlungen der Freien und Hansestadt Hamburg an die imtc GmbH, die grundsätzlich unter den jährlichen Haushaltsvorbehalt der Bürgerschaft gestellt wurden, werden auf Grund der notwendigen Mittelumwidmung zugunsten der Agentur i-Med beendet; damit stehen keine weiteren Freien und Hansestadt Hamburg-Mittel zur Finanzierung von Beteiligungen bereit.

­ Wegen dieser geänderten Geschäftsgrundlage erhalten alle Mitgesellschafter der imtc GmbH das Angebot, ihre Anteile an der Gesellschaft zum Nominalwert an die Freie und Hansestadt Hamburg zu veräußern und damit „schadlos" aus der imtc GmbH auszusteigen. Hierdurch soll insbesondere eine faire Behandlung der Mitgesellschafter gewährleistet werden, um deren weiteres Engagement im Auf- und Ausbau des Life Science Sektors in Hamburg nicht zu gefährden.

­ Nach diesem Veräußerungsprozess wird im verbleibenden Gesellschafterkreis die Liquidation der imtc GmbH beschlossen. Damit wird der Geschäftsführer der imtc GmbH beauftragt, die Beteiligungen der imtc GmbH bestmöglich zu veräußern und den Veräußerungserlös ­ nach Befriedigung der Schuldpositionen der imtc GmbH1) ­ unter den verbleibenden Gesellschaftern zu verteilen. Nach Abschluss des Liquidationsprozesses würde die imtc GmbH aufgelöst werden. Die Liquidation hat für die Freie und Hansestadt Hamburg den Vorteil, dass gegebenenfalls zumindest Teile des in den Beteiligungen der imtc GmbH gebundenen Darlehens an die Stadt zurückfließen.

Die unter dem ersten Spiegelstrich erwähnte notwendige Reduzierung des laufenden Aufwandes der Gesellschaft ist bereits durch die Gesellschafter der imtc GmbH beschlossen und durch entsprechende Kündigungen bzw. Abfindungsverhandlungen mit den Mitarbeitern der imtc GmbH umgesetzt worden.

Für den Fall, dass der Freien und Hansestadt Hamburg während des Liquidationsprozesses von den verbleibenden Mitgesellschaftern der imtc GmbH oder Dritten ein angemessenes Angebot zum Erwerb der Freien und Hansestadt Hamburg-Anteile unterbreitet wird, sollte diesem entsprochen werden, sofern dieses Angebot für die Freie und Hansestadt Hamburg wirtschaftlicher als das Ergebnis des Liquidationsverfahrens ist. Die Veräußerung der Freien und Hansestadt Hamburg-Anteile bedarf nach Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Veräußerung von Staatsgut) der Zustimmung der Bürgerschaft.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Von den insgesamt durch die Bürgerschaft mit der Drucksache 16/3030 für die imtc GmbH bewilligten Mittel in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro (Titel 7300.892.06 „Errichtung und Förderung eines Kompetenzzentrums Medizintechnik") für die Jahre 1999 bis 2004 stehen per Stichtag

1. Oktober 2003 noch 2.274.374 Euro zur Verfügung.

Abzüglich der für die Finanzierung der Agentur i-Med vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro stehen damit noch 974.374 Euro zur Finanzierung der beabsichtigten Umstrukturierung der imtc GmbH bereit. Hieraus sind nach derzeitiger Schätzung sämtliche Kosten der Umstrukturierung2) in Höhe von insgesamt 750 TEuro in den Jahren 2003 und 2004 finanzierbar. Da die Schätzung der Umstrukturierungskosten mit Risiken behaftet ist, sollte der verbleibende rechnerische Rest in Höhe von 224.374 Euro (974.374 Euro ­ 750.000 Euro) bis zum Abschluss der Umstrukturierung der imtc GmbH auf dem Titel 7300.892.06 verbleiben.

Zu den potenziellen Erlösen (Haushaltseinnahmen) aus der Liquidation der imtc GmbH bzw. aus der beabsichtigten Veräußerung der Hamburgischen Anteile an der imtc GmbH an einen Investor bzw. an ein Investorenkonsortium sind derzeit noch keine belastbaren Aussagen möglich.

5. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. dem unter Ziffer 3.3 der Mitteilung dargestellten Lösungsvorschlag zur Beendigung des Engagements der Freien und Hansestadt Hamburg an der imtc GmbH, insbesondere der Auszahlung der Mitgesellschafter der imtc GmbH, der Liquidation der Gesellschaft und einer möglichen Veräußerung der Freien und Hansestadt Hamburg-Anteile an der imtc GmbH sowie

2. den hiermit verbundenen und unter Ziffer 4 der Mitteilung dargestellten finanziellen Konsequenzen zustimmen.

1) Hierzu zählen insbesondere die Darlehensforderungen der Freien und Hansestadt Hamburg.

2) Hierzu zählen die Kosten für die Auszahlung der Mitgesellschafter, die Abfindungen für die Mitarbeiter, Rechts- und Steuerberatung, Kosten für einen Teilzeit-Geschäftsführer, Mieten, Nebenkosten und Sonstiges.

(2) Die sich nach der Abwicklung der imtc GmbH ergebenden Restmittel sind in Höhe von 1,3 Mio. Euro für die Finanzierung der Agentur i-Med ab 2006 vorgesehen.

3) Schwerpunktförderung Life Science zusätzlich durch FuE-Titel in den Jahren 2004 bis 2005 mit bis zu 800 TEuro jährlich; in 2006 werden 800 TEuro zur Deckung des Finanzbedarfs der Agentur i-Med bereitgestellt.

4) Schwerpunktförderung Life Science zusätzlich durch die Innovationsstiftung Hamburg gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 10. Juni 2003.