Hierzu gehören Estland Lettland Litauen Malta Polen Slowakische Republik Slowenien Tschechische Republik Ungarn und Zypern

Hierzu gehören: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Für diese Länder kommen Langzeitprojekte von 1-3 Jahren nach ihrem Beitritt weniger in Frage, hier gibt es also eine zeitliche Barriere. Allerdings besteht noch die Möglichkeit zur Durchführung von Twinning-light-Projekten in diesen Ländern. Da der Senat bereits deutlich gemacht hat (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft 17/1448), dass er die Zusammenarbeit im Ostsee-Raum intensivieren will, werden Twinning-light-Projekte insbesondere in den Ostseeländern Estland, Lettland, Litauen und Polen angestrebt. Darüber hinaus findet auch die Tschechische Republik ­ auf Grund der Städtepartnerschaft zwischen Hamburg und Prag - besondere Berücksichtigung.

Durch Twinning-Projekte geförderte Länder sind darüber hinaus die Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien und seit 2002 auch die Türkei, mit der noch keine offiziellen Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden. Seit 2002 wird das Twinning-Verfahren auch für ausgewählte Länder des Balkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien) und der GUS im Rahmen der CARDS5

- und TACIS6

-Programms genutzt. In diesen genannten Ländern kann Hamburg Twinning-Projekte in vollem Umfang durchführen.

Weitere europabezogene Abordnungen sowie Rekrutierung von Beschäftigten der Europäischen Kommission

Der Senat hat bereits betont (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft 17/2430), dass der Einsatz hamburgischer Landesbediensteter nicht auf den Bereich der Entsendung von ANS bei der EU-Kommission beschränkt bleiben soll, sondern dass auch Einsätze beim Länderbeobachter, bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU, dem Ausschuss der Regionen sowie bei weiteren internationalen Organisationen und Unternehmen in Betracht kommen.

Entsendung zum Länderbeobachter:

Von den genannten Institutionen sind insbesondere Entsendungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Beobachter der Länder bei der Europäischen Union (Länderbeobachter) in Brüssel anzustreben, da dieser an einer Schnittstelle zwischen den Ländern und der EU

Im CARDS-Programm (Comminity Assistance to Reconstruction, Development and Stabilisation) wird gezielte humanitäre und technische Hilfe für die folgenden Länder bereitgestellt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und Serbien und Montenegro.

Das Programm TACIS (Technical Assistance to the Commonwealth of Independent Staates) dient der technischen Unterstützung des wirtschaftlichen Reformprozesses in folgenden Ländern: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan. Das Hauptziel des TACIS-Programms besteht darin, das unternehmerisches Denken und Handeln in den Reformländern zu fördern. steht. Der Länderbeobachter ist eine gemeinsame Einrichtung der 16 deutschen Bundesländer. Er hat die Aufgabe, den Bundesrat bei der Wahrnehmung seiner Rechte in Bezug auf EU-Angelegenheiten zu unterstützen und die Länder über für sie bedeutsame Vorgänge im Bereich der EU zu informieren. Vor allem obliegt dem Länderbeobachter, an den Tagungen des Rates der Europäischen Union teilzunehmen und darüber zu berichten. Damit gibt er den Ländern die Möglichkeit zu überprüfen, wie die Beschlüsse des Bundesrates von der Bundesregierung in den Verhandlungen berücksichtigt und umgesetzt wurden.

Durch die Entsendung hamburgischer Beschäftigter zum Länderbeobachter bestünde die Möglichkeit der Überprüfung, ob die Länderinteressen und insbesondere die hamburgischen Interessen beim Entscheidungsprozess der EU eine entsprechende Berücksichtigung finden.

Auf Grund dieser wichtigen Rolle des Länderbeobachters - auch für Hamburg - wurde im Personalamt bereits eine Interessentendatei eingerichtet, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hamburgischen Verwaltung zusammengefasst sind, die an einer befristeten Tätigkeit bei diesem Interesse bekunden - diese Interessentendatei wird künftig durch die Stelle zur Koordination der Europaeinsätze (KEE, vgl. Kapitel III.) gepflegt und weiterentwickelt.

Folgenden Rahmenbedingungen sind bei der Entsendung zum Länderbeobachter zu berücksichtigen:

Jeweils für vier Monate einer sechsmonatigen Ratspräsidentschaft kann eine geeignete Bedienstete bzw. ein geeigneter Bediensteter des höheren Dienstes zur Dienstleistung beim Länderbeobachter und zur Verbreiterung seiner europapolitischen bzw. ­rechtlichen Kenntnisse entsandt werden (Beschluss der Europaministerkonferenz (EMK) vom 21.04.1999). Jährliche Abordnungsperioden sind der 1. März bis 30. Juni und der 1. September bis 31. Dezember. Die Auswahl unter interessierten Personen wird vom jeweiligen Vorsitzland der Europaministerkonferenz in Abstimmung mit dem Länderbeobachter vorgenommen. Sie erfolgt in der Regel acht Monate vor Abordnungsbeginn. Die abordnende Behörde zahlt in der Abordnungszeit die Bezüge ­ der Länderbeobachter trägt Auslandszulage und Trennungsgeld. Für eine Abordnung kommen Bedienstete des höheren Dienstes in Betracht, die mindestens ihre laufbahnrechtliche Probezeit abgeschlossen haben und sich in mehreren Rechts-/Fachgebieten gute Kenntnisse und Erfahrungen angeeignet haben sowie über gute aktive und passive englische und französische Sprachkenntnisse verfügen. Abgeordnete Bedienstete unterliegen während der Abordnungszeit den Weisungen des Länderbeobachters.

Abordnung zu einem Bundesministerium:

Auch die Abordnung von Landesbediensteten zu Ministerien der Bundesregierung, bei denen sie mit europäischen Fragestellungen konfrontiert sind, leistet einen wertvollen Beitrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Europafragen. So hat das Auswärtige Amt in Berlin wiederholt seine Bereitschaft bekundet, qualifizierte Länderbeamte des höheren Dienstes - insbesondere im Bereich A13-A15 - in der Europaabteilung einzusetzen. Diese Form der Kooperation bietet den Ländern die zusätzliche Möglichkeit, das heißt auch über ihre personelle Präsenz, in die Europapolitik des Bundes einbezogen zu werden und ihre Interessen einzubringen. Wegen der notwendigen Einarbeitung sollte die Entsendung nicht weniger als ein Jahr dauern. Die Abordnung zur Bundesregierung stellt eine Chance der europapolitischen Qualifizierung von Bediensteten dar. Im Rahmen vorausschauender Personalplanung wäre es sinnvoll, die Bediensteten nach ihrer Abordnung in Bereichen mit europapolitischem Bezug einzusetzen, um die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen für die hamburgische Verwaltung nutzbar machen zu können. Stellenausstattung und Finanzierung einschließlich der Trennungsgelder und Fahrtkostenzuschüsse für die entsandten Bediensteten trägt die jeweilige entsendende Behörde.

Das Personalamt unterstützt diese Maßnahmen bereits jetzt dadurch, dass es der entsendenden Behörde Regierungsrätinnen und Regierungsräte z.A. zur Unterstützung zuweist und Empfehlungen für Entsendungen ausspricht.

So ist durch Vermittlung des Personalamtes derzeit (seit Juni 2003) bereits eine Richterin des Sozialgerichts für ein Jahr in das Europareferat des Bundesministeriums für Finanzen abgeordnet; darüber hinaus ist seit September 2003 ein hamburgischer Beamter aus der Behörde für Umwelt und Gesundheit zur Europaabteilung des Auswärtigen Amtes entsandt.

Rekrutierung von Bediensteten der EU-Kommission:

Der Senat betont explizit, dass neben der Entsendung hamburgischer Landesbediensteter nach Brüssel auch die befristete Rekrutierung von Beamtinnen und Beamten der EUKommission nach Hamburg angestrebt wird (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft 17/2430). Auf diese Weise werden die EU-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die regionalen Besonderheiten Hamburgs sensibilisiert und zudem kann eine Herstellung von Kontakten und ein Erfahrungsaustausch mit der EU-Kommission erleichtert werden ­ dies fördert auch die Bildung eines Informationsnetzwerkes zwischen dem Senat und der EU-Kommission. Die KEE (vgl. Kapitel III.) wird in Zusammenarbeit mit dem Hanse-Office Überlegungen anstellen, welche (Marketing-) Maßnahmen zu treffen sind, um EU-Beschäftigte für eine befristete Tätigkeit in Hamburg zu gewinnen und welche Bereiche der hamburgischen Verwaltung (z.B. Senatskanzlei) hierfür im besonderen Maße geeignet sind.