Wettbewerb

Architektenwettbewerb Ausloberin des „hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem und freiraumplanerischem Ideenanteil" waren die Hamburg Messe und Congress GmbH ­ HMC/Investor N.N. im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bau und Verkehr, Landesplanungsamt und Behörde für Wirtschaft und Arbeit.

Der Wettbewerb war als beschränkt offener einstufiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und freiraumplanerischem Ideenanteil ausgelobt. Dem Wettbewerb vorgeschaltet war ein Auswahlverfahren gemäß EGRichtlinie 92/50 EWG. Bis zu zwölf teilnehmende Büros/Arbeitsgemeinschaften wurden durch eine Auswahlkommission ausgewählt. Das Wettbewerbsverfahren wurde nach den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens der Freien und Hansestadt Hamburg ­ GRW 1995 ­ (Amtl. Anzeiger 1998, Seite 1729 ff.) und auf der Grundlage der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchgeführt.

Ausloberin, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Preisrichterinnen und Preisrichter, stellvertretende Preisrichterinnen und Preisrichter, Sachverständige, Vorprüferinnen und Vorprüfer erkannten durch ihre Beteiligung die Bedingungen dieser Auslobung als verbindlich an.

Die Hamburgische Architektenkammer hatte Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und ihre Zustimmung zur Auslobung mit der Registriernummer Reg. Nr.: B-008-02-HR/SIW mit Datum vom 4. Oktober 2002 abgegeben.

Die Wettbewerbsauslobung wurde am 11. Oktober 2002 versandt. Einliefertermin für die Arbeiten war der 13. Dezember 2002, für die Abgabe der Modelle der 13. Januar 2003. Das Preisgericht tagte am 7. Februar 2003."

Mit der Zielsetzung der Zeitersparnis habe der damalige Senat entschieden, den Architektenwettbewerb und den Investorenwettbewerb parallel durchzuführen. Maßgabe sei gewesen, dass der ausgewählte Investor das Ergebnis des Architektenwettbewerbs übernehme. Das Resultat sei dem Senat und der Bürgerschaft mitgeteilt worden. Die im Ranking auf Platz zwei und drei liegenden Anbieter hätten im Ergebnis sehr nahe beieinander gelegen; das Angebot des vierten Bewerbers sei inakzeptabel gewesen. Verhandlungen sollten mit dem besten Anbieter aufgenommen werden. Sie seien zunächst abgebrochen worden, weil der Anbieter das im Architektenwettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Modell nicht im Rahmen seines Kostenrahmens realisieren könne. Inzwischen lägen drei bedingungsgemäße Angebote vor, von denen zwei eine Garantieerklärung hinsichtlich des einzuhaltenden Termins enthielten. Alle drei Angebote würden bis Ende Oktober 2004 ausgewertet.

Die SPD-Abgeordneten zeigten sich unzufrieden über die Nichteinhaltung des Kostenrahmens im ersten Angebot. Sie wunderten sich, weil in der Regel in einem Architektenwettbewerb nicht nur die architektonische Schönheit, sondern auch die technische und finanzielle Machbarkeit geprüft werde, und wollten deshalb wissen, warum in diesem Wettbewerb eine Lösung gefunden worden sei, die derartige Schwierigkeiten mit sich brächte. Präzise fragten sie, ob im Architektenwettbewerb falsche Entscheidungen getroffen worden seien, die jetzt zu korrigieren wären. Außerdem hielten sie es für angezeigt, nicht nur die zweit- und drittplatzierten Anbieter im weiteren Verfahren einzubeziehen, sondern das Verfahren generell neu zu eröffnen. Die Senatsvertreter verwiesen darauf, dass der Architektenwettbewerb nach den einschlägigen Regeln erfolgt sei. Dazu gehörte, dass weder die Vertreter der Stadt noch die des HMC in der Jury eine Mehrheit gehabt hätten. Es komme gelegentlich vor, dass eine Jury gegen den vorgesehenen Kostenrahmen des Bauherrn entscheide. Trotzdem sei diese Frage in der Jury diskutiert worden. Mehrheitlich wäre dort die Meinung vertreten gewesen, in Verhandlungen mit den Architekten könne erreicht werden, die Architektur dem Kostenrahmen anzupassen. Dies sei allerdings nicht gelungen. Die CDU-Abgeordneten kritisierten die Antwort der Senatsvertreter und wiederholten die Frage, ob ein Teil des Architektenwettbewerbs der vorgegebene Kostenrahmen gewesen sei. Die Senatsvertreter erklärten, den Architekten wäre der Kostenrahmen sehr wohl bekannt gewesen. Im oberen Segment der vorgestell ten Arbeiten sei aber kein Modell gewesen, das innerhalb dieses Rahmens gelegen hätte. Das hätte auch damit zu tun, dass Architekten lediglich eine Kostenschätzung abgeben würden, die dann anschließend in entsprechenden Verhandlungen mit den Investoren präzisiert würden. In diesem Zusammenhang müsse stets darauf geachtet werden, dass nicht Schönheit ohne Rücksicht auf Ökonomie den Vorzug erhalte.

Die Senatsvertreter räumten ein, es sei im Prinzip sinnvoller, das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs bei der Ausschreibung für die Suche nach einem Investor vorzugeben. Die jetzige Situation sei nicht erfreulich; es handelte sich aber auch nicht um ein unübliches Verfahren. Jetzt komme es darauf an, klare Entscheidungen zu treffen, Transparenz zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Stadt nicht über das Volumen hinaus belastet werde, das vorgegeben gewesen sei. Auf Wunsch der Abgeordneten gaben die Senatsvertreter die nachfolgende Erklärung ab, die zur Sicherstellung eines fairen und korrekten Ausschreibungsverfahrens und zur Vermeidung von Fehlern im Vergaberecht mit einem darauf spezialisierten Anwaltsbüro abgestimmt worden sei: „1. HMC schrieb am 5. September 2001 mit europaweiter Veröffentlichung den Umbau und die Erweiterung der Messe im Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb aus. Am 30. Oktober 2001 forderte HMC aufgrund der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs sieben Bietergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auf. In mehreren Verhandlungsrunden wurde die Zahl der beteiligten Bietergemeinschaften bis September 2002 auf vier Bietergemeinschaften reduziert.

2. Diesen vier Bietergemeinschaften wurde in Gesprächen Ende September 2002 mitgeteilt, dass aus ihrem Kreis ein „bevorzugter Bieter" ausgewählt werden sollte. Mit diesem Bieter sollten die Ergebnisse des von HMC eingeleiteten städtebaulich-architektonischen Wettbewerbes ausgewertet werden. Mit allen vier Bietergemeinschaften wurde vereinbart, dass die Zuschlagserteilung an den bevorzugten Bieter voraussetzt, dass

- die Bürgerschaft dem Projekt zustimmt,

- zwischen HMC und den bevorzugten Bietern eine Einigung über die terminlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen des städtebaulichen Wettbewerbes erzielt wird.

3. Im Januar 2003 entschied sich der Senat für die Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF als bevorzugten Bieter. Diese Bietergemeinschaft hatte mit knappem Abstand vor zwei anderen Bietergemeinschaften das beste Angebot abgegeben. Der Senatsbeschluss sah ausdrücklich vor, dass andere Bieter wieder in das Verfahren einbezogen werden sollten, wenn eine Einigung mit dem bevorzugten Bieter über die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbes nicht erzielt werden kann.

4. Unter Beteiligung von HMC und der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF wurde bis April 2003 der städtebauliche Wettbewerb durchgeführt. Als Sieger aus diesem Wettbewerb ging das Architektenbüro Ingenhoven hervor. Allerdings empfahl das Preisgericht HMC und der Bietergemeinschaft, mit dem Architektenbüro Ingenhoven über eine Optimierung des Planes zu verhandeln, um eine Realisierung im vorgegebenen Kostenrahmen zu ermöglichen.

5. Im Zeitraum von April bis Juni 2003 verhandelten HMC, die Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF und das Architektenbüro Ingenhoven über eine Optimierung des Ingenhoven-Entwurfes. Aufgrund eines optimierten Ingenhoven-Entwurfes reichte die Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF am 23. Juli 2003 eine Kostenschätzung ein, in der gegenüber dem ursprünglichen Angebot erhebliche Mehrkosten geltend gemacht wurden. Die Mehrkosten lagen sehr deutlich über den Einschätzungen der HMC bzw. dem vorgesehenen Budgetrahmen. Nachdem HMC der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF deutlich gemacht hatte, dass sie die geltend gemachten Mehrkosten für weit überhöht hielt und der Bietergemeinschaft die Wiedereinbeziehung weiterer Bieter in das Verfahren angedroht hatte, gab die Bietergemeinschaft im August 2003 eine reduzierte Kosten schätzung ab, die aber immer noch deutlich über den Einschätzungen von HMC und dem Budget lag.

6. HMC entschied sich daher Anfang September 2003, die beiden Bietergemeinschaften, die im September 2002 das zweit- bzw. drittbeste Angebot abgegeben hatten, wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Für diese Entscheidung war im Wesentlichen maßgeblich, dass die von der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF geltend gemachten Mehrkosten weit überhöht waren, und HMC erwartete, im Wettbewerb deutlich günstigere Preise zu erzielen. Zudem musste befürchtet werden, dass die Bietergemeinschaften, die bei der Entscheidung über die Auswahl des bevorzugten Bieters nur knapp hinter der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF gelegen hatten, gegen einen Zuschlag an diese Bietergemeinschaft mit Aussicht auf Erfolg Rechtsmittel hätten einlegen können.

Wichtig für das Verständnis des weiteren Verfahrens ist, dass die Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen worden ist, sondern weiterhin am Verhandlungsverfahren beteiligt ist.

7. HMC forderte mit Schreiben vom 9. September 2003 neben der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF die zwei anderen Bietergemeinschaften auf, auf der Grundlage überarbeiteter Ausschreibungsunterlagen bis zum 1. Oktober 2003 ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Alle drei Bietergemeinschaften haben dies getan. Die von den Bietergemeinschaften in ihren Angeboten geltend gemachten Baukosten liegen deutlich unter der Kostenschätzung der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF vom 25. August 2003. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass auch die Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF nach Wiedereröffnung des Wettbewerbes die von ihr geltend gemachten Mehrkosten sehr deutlich reduziert hat. Dies allein beweist, dass die von der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF am 25. August 2003 geltend gemachten Mehrkosten bei weitem überhöht waren und die Wiedereröffnung des Wettbewerbes sachlich gerechtfertigt war. Mit allen drei Bietergemeinschaften wird zur Zeit über ihr Angebot verhandelt. Aufgrund der eingereichten Angebote ist HMC zuversichtlich, dass der für das Projekt vorgegebene Kostenrahmen eingehalten werden kann.

8. Die Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF hat gegen ihre Ablösung als bevorzugter Bieter am 25. September 2003 bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag eingereicht, mit dem sie den Ausschluss der anderen beiden Bietergemeinschaften aus dem Verhandlungsverfahren und die Weiterführung des Verhandlungsverfahrens mit ihr als alleinigem bevorzugten Bieter begehrt.

Gleichzeitig hat sie im Wege eines Eilantrages bei der Vergabekammer beantragt, die Aufnahme der Verhandlungen von HMC mit den beiden anderen Bietergemeinschaften sofort zu stoppen. Die Vergabekammer hat den Eilantrag der Bietergemeinschaft DIL/ECE/HOCHTIEF bereits zurückgewiesen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. HMC erwartet jedoch, dass der Nachprüfungsantrag in der Sache keinen Erfolg hat, weil die Ablösung der Bietergemeinschaft als alleiniger bevorzugter Bieter nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern notwendig war."

Die Frage des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses nach der Notwendigkeit einer erneuten Senatsbefassung mit dem Ergebnis der Angebotsauswertung verneinten die Senatsvertreter. Geplant sei, berichteten die Senatsvertreter, eine Beschlussfassung über die Vergabe des Projektes in der Aufsichtsratssitzung im November 2003.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses fragte den Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, ob das Verfahren weiterhin in den Aufsichtsratssitzungen der Hamburg Messe behandelt werde, ob der Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit an diesen Sitzungen teilnehmen werde und ob die Anbieter weiterhin mit Schlüsselbuchstaben anonymisiert würden. Alle drei Fragen wurden von dem Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit bejaht.