Darüber hinaus wurde zum 01092003 die Verkehrsdirektion eingerichtet

Gesamthaushalts/Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jahrgang 2000, Seite 140 bis 141) ergibt sich folgendes Diagramm: Ausgaben der Länder und Gemeinden für öffentliche Sicherheit und Ordnung je Einwohner 2000 in Euro

9. Im Finanzbericht (Seite 93) heißt es, die Auflösung der Polizeidirektionen sei „abgeschlossen".

Wie sieht die Struktur der Hamburger Polizei derzeit aus (Organigramm)?

Die Auflösung der vier Polizeidirektionen ist beschlossen. An ihre Stelle tritt künftig die Zentraldirektion, in der die 28 Polizeikommissariate Hamburgs unter einheitlicher Führung zusammengefasst werden. Die konzeptionellen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Zentraldirektion sind weitestgehend geschaffen. Ab September 2003 beginnt in einem sukzessiven Prozess die Übernahme von Aufgaben der bisherigen Polizeidirektionen. Die endgültige Übernahme aller Aufgaben der Polizeidirektionen durch die Zentraldirektion wird im 4. Quartal 2003 abgeschlossen sein.

Darüber hinaus wurde zum 01.09.2003 die Verkehrsdirektion eingerichtet. Die Bündelung von Verkehrssicherheitsaufgaben im dortigen Bereich beinhaltet auch die Anbindung der Verkehrsstaffeln der bisherigen Polizeidirektionen.

Das anliegende Organigramm (Anlage 3) stellt die Struktur der Polizei Hamburg dar (vorläufig nach derzeitigem Planungsstand).

Die Überlegungen zur Neuorganisation der Verbrechensbekämpfung sind behördenintern noch nicht abgeschlossen.

Wie ist der Sachstand bei der Auflösung der Polizeidirektionen? Welche Schritte wurden abgeschlossen, welche werden wann folgen?

Siehe Antwort zu Frage 9.1

Sind Senat und Innenbehörde nun in der Lage, konkrete Angaben über die Streichung und/oder Verlagerung von Stellen im Zuge der Auflösung der Polizeidirektionen/Neuordnung der Führungsstruktur zu machen? Wenn nein, wann?

Eine Bilanzierung erfolgt im Anschluss an vollzogene Umsetzungen der Organisationsveränderungen.4.1 Welche Schwachstellen gab es in der bisherigen Führungsstruktur, die es notwendig machen, selbige umzugestalten?

Im Rahmen weitreichender ordnungs- und finanzpolitischer Weichenstellungen zur Modernisierung der Verwaltung und zur Sicherung der finanziellen Zukunft der Stadt findet eine ressortübergreifende und systematische Überprüfung aller staatlichen Strukturen und Leistungen statt. Dazu gehören die Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung.

Im Zusammenhang mit dem Ziel, flache Organisationsstrukturen zu schaffen, wurde ausdrücklich die Organisationsstruktur der Polizei Hamburg einbezogen.

Diese Rahmenbedingungen mit neuen politischen Schwerpunktsetzungen bedingen eine hierauf zugeschnittene, zukunftsorientierte Organisation der Polizei. Dabei ist der zeitnahen Entwicklung geeigneter Strukturen der Vorrang gegenüber einer rückwärts gerichteten Betrachtung bestehender Strukturen einzuräumen.

Wann ist eine solche Schwachstellenanalyse von wem in wessen Auftrag durchgeführt worden?

Siehe Antwort zu Frage 9.4.1

10. Entlastung der Vollzugsbeamten von Verwaltungsaufgaben

Wie sollen Polizeivollzugsbeamte von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und in welchem Umfang?

Durch die Verwendung von Angestellten aus dem Konzept „Innere Sicherheit" in den Abteilungen des Landeskriminalamtes (LKA), beim wasserschutzpolizeilichen Fachdienst (WSPF) und in der Landespolizeiverwaltung (LPV) werden Vollzugsbeamte u. a. auch von Verwaltungsaufgaben entlastet.

Die im LKA eingesetzten 55 Angestellten dienen der Ermittlungsunterstützung und entlasten die Polizeibeamten ­ in Einzelfällen auch von ermittlungsfremden Tätigkeiten. Die dadurch gewonnenen zeitlichen Kapazitäten kommen der Ermittlungsarbeit zugute.

In der Landespolizeiverwaltung und der Wasserschutzpolizei (WSP) nehmen 17 Angestellte Funktionen/Aufgaben wahr, die zuvor von Polizeibeamten durchgeführt wurden. Mit der Übernahme der Verwaltungstätigkeiten durch Angestellte werden Polizeibeamte für den Vollzug freigesetzt.

Wie viele Dienstvorschriften oder andere Regelungen sind innerhalb der Polizei abgebaut worden, um eine Entlastung zu erzielen?

Keine.

Die Dienstvorschriften und vergleichbaren Regelungen werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit überprüft und bei Bedarf Änderungen unterzogen. Aktuell wird die Vorschrift „Täglicher Dienst" der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg

­ PDV 350 (HH) ­ in Gänze überprüft. Hierbei ist durch den Wegfall einzelner Regelungen im Ergebnis eine Entlastung zu erwarten. Die Überarbeitung soll in 2004 abgeschlossen werden.

Darüber hinaus sind von der Justizbehörde mit Datum vom 26. August 2003 Leitlinien für die Deregulierung des hamburgischen Landesrechts herausgegeben worden. Die Überprüfung anhand dieser Leitlinien geht auf einen Beschluss des Senats vom 15.07.2003 zurück. Die Behörden sind aktuell aufgefordert, deregulierungsfähige Regelungsmaterien zu nennen.

11. Die Jesteburger Beschlüsse besagen, dass es einen Einstellungsstopp für Verwaltungsmitarbeiter bei der Hamburger Polizei gibt.

Wie viele Stellen im Verwaltungsbereich sind hierdurch seitdem nicht wieder besetzt worden?

Entsprechend einer Entscheidung des Senats gilt ein Einstellungsstopp für externe Bewerberinnen und Bewerber für den gesamten Hamburger Verwaltungsdienst. Der Einstellungsstopp gilt nur für die Besetzung von Stellen mit Mitarbeitern, die bisher nicht im Dienst der FHH standen. Die Nachbesetzungsnotwendigkeiten der Polizei konnten mit Beschäftigten des internen Arbeitsmarktes FHH oder im Wege von Ausnahmeentscheidungen vom Einstellungsstopp realisiert werden.

12. Personalentwicklung

Wie sieht das Personalentwicklungskonzept zur Förderung besonders leistungsfähiger Polizeivollzugsbeamter aus?

Aufgabe aller Vorgesetzten ist es, die Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit individuell geeigneten Maßnahmen zu fördern. Diesem Zweck dient auch die Teilnahme an den vielfältigen Fortbildungsangeboten der Polizei und externer Institutionen. Bei der Polizei werden sowohl Beförderungsstellen als auch Stellen für einen Wechsel in eine höhere Laufbahn grundsätzlich ausgeschrieben. Durch Auswahlverfahren werden diese Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt.

Eine Überführung dieser Maßnahmen in ein Personalentwicklungskonzept im engeren Sinne ist bisher nicht vorgenommen worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 13.

Wie wird dieses Konzept finanziert?

Entfällt.

Wie viele Kolleginnen und Kollegen sind bisher davon erreicht worden?

Entfällt.

13. Welche Überlegungen gibt es im Senat zur Einführung der Zweigeteilten Laufbahn im Vollzugsdienst? Wie will der Senat dies finanzieren?

Entsprechend der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage 17/2666 vom 13.05.03 ist die Realisierung der „Zweigeteilten Laufbahn" für die Dienstzweige der Schutz- und der Wasserschutzpolizei nicht beabsichtigt.

Der Senat verfolgt vielmehr das Ziel, durch Stellenumwandlungen eine Verbesserung der Stellenstruktur zu erreichen. Hierzu trägt die Umwandlung von je 100 Stellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Besoldungsgruppe A 9 in Stellen des Eingangsamtes des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in den Jahren 2003 bis 2005 zur Steigerung der Effektivität des Polizeivollzugs und zur Verbesserung der Stellenstruktur bei der uniformierten Polizei bei, wie in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drs. 17/2433, dargestellt.

Mit dieser Maßnahme werden im Rahmen einer aktiven Personalentwicklung besonders förderungswürdige Polizeivollzugsbeamte in den gehobenen Dienst übergeleitet, ohne dass die Struktur des Polizeivollzugsdienstes ­ mittlerer, gehobener und höherer Polizeivollzugsdienst ­ grundsätzlich verändert wird. Hamburg strebt abweichend von mehreren Bundesländern nicht die Zweigeteilte Laufbahn an. Hamburg befindet sich damit im Einklang u. a. mit den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine Abschaffung des mittleren Dienstes in dieser Legislaturperiode wird aus finanziellen Gründen und aus Gründen einer funktionsgerechten Besoldung abgelehnt. Der Senat ist nach wie vor der Auffassung, dass es Aufgabenstellungen in der Polizei gibt, die eindeutig dem mittleren Dienst zuzuordnen sind.