Fortbildung

Welche Gesetze müssen nach Auffassung des Senates wie geändert werden?

Siehe Antwort zu 26.2

27. Interbehördlicher Datenaustausch

Im Vorwort ist davon die Rede, der Senat wolle den Datenaustausch zwischen den Behörden verbessern und beschleunigen.

Was verbirgt sich hinter dem Ziel „Verbesserung und Beschleunigung des Datenaustausches zwischen den Behörden"?

Das Ziel ist die Beschleunigung der interbehördlichen Arbeitsabläufe und wird hier beispielhaft aus zwei Bereichen der Polizeiarbeit dargestellt: Landeskriminalamt/Abteilung Rauschgift

Die „Amtsleiterrunde Drogen" entschied im November 2001, bei der Ausländerbehörde eine „Zentralstelle Altersfeststellung" einzurichten, die zum einen die Funktion eines Bindegliedes zwischen allen beteiligten Behörden/Institutionen einnehmen und zum anderen eine zielgerichtete Informationsweitergabe über das Ergebnis von Altersgutachten und -feststellungen an Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen sowie andere beteiligte oder betroffene Dienststellen sicherstellen sollte.

In diesem Zusammenhang soll eine Datenbankanwendung zur behördenübergreifenden Steuerung von Erkenntnissen zur Altersfeststellung eingerichtet werden. Der Verordnungsentwurf befindet sich in der Behördenabstimmung.

Präsidialabteilung 2/Bereich Jugendkriminalität

Seit dem 01.01.2003 meldet die Polizei Hamburg erkannte besondere Gefährdungen Minderjähriger an das Familien-Interventions-Team (FIT) der Behörde für Soziales und Familie (BSF).

Die Kriterien hierzu wurden interbehördlich abgestimmt. In einer FIT-Begleitgruppe, in der u. a. auch die Justizbehörde vertreten ist, wurden die Regularien der Datenweitergabe erörtert und fortlaufend begleitet. So konnte eine reibungslose und schnelle Weitergabe von Daten ermöglicht werden, die für die Aufgabenwahrnehmung des FIT unerlässlich sind.

Zur Datenübermittlung wird ein spezieller Vordruck (N72 ­ Besondere Gefährdung Minderjähriger) der Polizei verwendet, der die BSF in die Lage versetzt, die für ihre Aufgabenerledigung notwendigen Maßnahmen zielorientiert durchführen zu können.

Seit dem 01.01.2003 bis zum 31.07.2003 wurden insgesamt 1158 Meldungen der Polizei an das FIT weitergeleitet.

Welche technischen Überlegungen hat der Senat in diesem Bereich?

Der vorhandene automatisierte Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft wird um die Daten für sichergestellte Gegenstände (Asservate) erweitert.

Die Übermittlung von Daten an das Statistische Landesamt (ab 01.01.2004 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­) wird über eine automatisierte Schnittstelle realisiert.

Die Übermittlung von erkennungsdienstlichem Material (Fingerabdruck) wird über geeignete Scannersysteme und Anpassungen des polizeilichen Auskunftssystems POLAS dem Bundeskriminalamt automatisiert übermittelt.

Welche Änderungen im rechtlichen Bereich plant der Senat?

Konkrete Planungen für rechtliche Änderungen bestehen derzeit nicht.

28. Wohnungseinbrüche

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Aufklärungsquote bei Haus- und Wohnungsaufbrüchen zu erhöhen?

Die Polizei hat aktuell ein Handlungskonzept zur Erhöhung der Aufklärungsquote bei den Delikten des Haus- und Wohnungseinbruches erarbeitet. Anfang August 2003 wurden von diesem Konzept folgende kurzfristig realisierbare Maßnahmen verbindlich festgelegt:

- Zeitnahes Aufsuchen jedes Tatortes durch einen Sachbearbeiter der Kriminalpolizei.

- Das Spurensicherungskommissariat wird zu jedem Tatort angefordert, es sei denn, es sind offensichtlich keine Spuren vorhanden. Die Spurensuche erfolgt möglichst im Beisein des Sachbearbeiters der Kriminalpolizei.

- Bis Ende Oktober 2003 wird die Fortbildung aller Einbruchssachbearbeiter zu den Feldern Spurensuche und -sicherung, Umgang mit DNA-Spuren und zu EDV-Recherchemöglichkeiten abgeschlossen.

- PK-Leiter, Leiter der kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienststellen und Sachgebietsleiter nehmen konsequent ihre Dienst- und Fachaufsicht wahr.

- Das Controllingverfahren auf der Ebene des Polizeipräsidenten wird verfeinert und monatlich in der Präsidialabteilung der Polizei zusammengeführt.

29. Regress im Zusammenhang mit kriminaltechnischen Leistungen

In der Stellungnahme des Senats zum Rechnungshofbericht 2003 (über das Jahr 2001; Drs. 17/2677, Seite 15) wird mitgeteilt, die Innenbehörde prüfe bis Mitte 2003, ob Leistungen der Kriminaltechnik nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) einen Erstattungsanspruch gegen Straftäter auslösen können.

Liegt ein Ergebnis dieser Prüfung vor? Wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?

Wenn ja, wie lautet es?

Nein.

Mit einem Ergebnis ist Ende des Jahres 2003 zu rechnen.

30. Opferschutz

Die Polizei hatte im Haushalt 2003 angekündigt, den „polizeilichen Opferschutz intensivieren" zu wollen. Auf entsprechende Nachfragen hieß es, es sei eine „hamburgweite Konzeption zur Vereinheitlichung der polizeilichen Opferberatung und des gezielteren Personaleinsatzes" geplant; diese Planungen seien noch nicht abgeschlossen. Nun ist im Haushalt 2004 von einer „Fortführung" des polizeilichen Opferschutzes die Rede.

Wie ist der Sachstand?

Polizeilicher Opferschutz findet derzeit in vielfältiger Weise, z. B. durch hilfeverdeutlichende Gespräche im Rahmen des Anti-Raub-Konzeptes oder Wegweisungen bei häuslicher Gewalt, statt und wird fortgeführt. Inhaltliche und strukturelle Überlegungen zur Thematik Opferschutz und einer Überführung in eine Gesamtkonzeption werden auch im Rahmen der organisatorischen Veränderungen der Polizei fortgeführt.

Gibt es die Konzeption und welchen Inhalt hat sie?

Siehe Antwort zu 30.1.

Wurde bzw. wird Personal „gezielter" eingesetzt und inwiefern ist es zu internen Personalverlagerungen gekommen?

Siehe Antwort zu 30.1.

Produktgruppe 02 ­ Verkehrssicherheitsaufgaben 31. Beschleunigung und Verbesserung des Verkehrsflusses

Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat ergriffen, die Beschleunigung und Verbesserung des Verkehrsflusses zu erreichen?

Das verkehrspolitische Ziel des Senats zur Beschleunigung und Verbesserung des Verkehrsflusses umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen der Polizei/Straßenverkehrsbehörde zur Regelung und Lenkung des Verkehrs sowie Maßnahmen der gezielten Verkehrsüberwachung, verbunden mit einsatzbegleitender Öffentlichkeitsarbeit.

Im Einzelnen sind in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen von Bedeutung: Tempo 60 auf Hauptverkehrsstraßen

Auf Basis des bürgerschaftlichen Ersuchens, die Möglichkeiten einer Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h auf Hauptverkehrsstraßen unter Abwägung der Sicherheits- und Emissionsgesichtspunkte zu prüfen, untersucht die Straßenverkehrsbehörde derzeit alle hierfür infrage kommenden Hauptverkehrsstraßen mit größerer Verkehrsbedeutung auch für den überregionalen Verkehr.

In Umsetzung dieses Prüfauftrages ist für folgende Straßenzüge eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h angeordnet und z. T. bereits realisiert worden: Straßenzug Strecke Realisierung B 75 Stein-Hardenberg-Str. / Tonndorfer Hauptstraße ­ Meiendorfer Straße/Spitzbergenweg (Anschluss an bestehende 60 km/h-Regelung) 09.05.

Brombeerweg/Alte Landstraße 02.07.

B 73 Buxtehuder Straße ­ Stader Straße ­ Cuxhavener Straße (bis Landesgrenze zu Niedersachsen) voraussichtlich IV. Quartal 2003

Weitere Straßenzüge befinden sich derzeit in der Prüfung.

Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesautobahnen

Im Zusammenhang mit dem restriktiven Handlungsrahmen des § 45 Abs. 9 StVO sowie vor dem Hintergrund der verkehrspolitischen Zielsetzung zur Beschleunigung des Verkehrsflusses hat die Straßenverkehrsbehörde sämtliche auf den durch das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg führenden Bundesautobahnen bestehenden Geschwindigkeitsregelungen überprüft.

Im Ergebnis der Überprüfungen wurden die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen unter Wahrung der Verkehrssicherheit wie folgt modifiziert: