Im Rahmen der Privatisierung der Hamburger Außenwerbung GmbH HAW im Jahre 1989

Es wird allgemein beklagt, dass das wilde Plakatieren von Veranstaltungshinweisen das Hamburger Stadtbild verschandele. Deshalb sind Forderungen zu hören, dass kommerzielle Veranstalter von Großveranstaltungen ihre Werbeplakate nur durch seriöse Firmen an den dafür vorgesehenen Werbeflächen anbringen lassen sollen. Werbeflächen werden z. B. durch die Hamburger Außenwerbung zur Verfügung gestellt. Kommerzielle Werbung kostet Geld, welches von kleinen Einrichtungen der Stadtteilkultur nicht aufgebracht werden kann. Um auch diesen Einrichtungen Werbeflächen zur Verfügung zu stellen, hat die Hamburger Außenwerbung GmbH (HAW) den Bezirken Informationstafeln für Stadtteilkultur unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Privatisierung der Hamburger Außenwerbung GmbH (HAW) im Jahre 1989 (vgl. vom 28. Februar 1989) hat die Deutsche-Städte-Reklame GmbH (DSR) sich vertraglich verpflichtet, unter anderem 100 Sonderwerbeträger in den Bezirken auf Kosten der DSR zu installieren. Damit kam die DSR einem Wunsch des Senats nach, der z. B. für gemeinnützige Vereine, Privatpersonen und Stadtteilinitiativen preiswerte, möglichst kostenlose Werbemöglichkeiten gefordert hatte. Absicht ist auch, mit diesen Sonderwerbeträgern die das Stadtbild belastende Wildplakatierung einzudämmen.

Die umfassende Beantwortung der Fragen erfordert die Auswertung umfangreicher Aktenbestände verschiedener Stellen und an verschiedenen Orten. Der Senat beantwortet daher unter Berücksichtigung der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung vorliegenden Informationen und aufgrund von Auskünften der HAW die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Informationstafeln hat die HAW den einzelnen Bezirken überlassen?

42.

2. An welchen Orten sind die Informationstafeln in den einzelnen Bezirken aufgestellt worden?

42. Friedrich-Naumann-Straße nb. Nr. 13

Im übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Welchen Wert hat eine Informationstafel?

2000 DM + MWSt.

4. Verlangte die HAW eine Gegenleistung für die Überlassung der Tafeln?

Nein.

5. Sind alle von der HAW den Bezirken angebotenen Informationstafeln abgefordert worden? Wenn nein: Welche Bezirke haben wie viele Tafeln aus welchem Grund nicht abgefordert?

Nein. Siehe Antwort zu 1. und zu 2. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Wer ist in den einzelnen Bezirken für die Betreuung (Überwachung der Nutzung, Pflege und Instandhaltung) der Tafeln zuständig?

7. Falls die Betreuung nicht durch das Bezirksamt erfolgt:

a) Durch wen erfolgt die Betreuung?

b) Aufgrund welcher Vereinbarung?

c) Ist die Zahlung eines Entgeltes und ggf. in welcher Höhe für die Betreuung vorgesehen?

d) Wie kontrolliert der Bezirk die Einhaltung der Vereinbarung?

Bezirksamt Hamburg-Nord

Das Bezirksamt hat mit unterschiedlichen Trägern einen Überlassungsvertrag geschlossen, der die Nutzung und Pflege der Informationstafeln regelt. Die Nutzung geschieht unentgeltlich, jedoch ist der Nutzer verpflichtet, für eine sachgerechte Wartung zu sorgen.

Bezirksamt Harburg

Die Betreuung soll erfolgen durch den Beschäftigungsträger ­ Gesellschaft für Arbeit, Technik und Entwicklung (Gate). Die Aufsicht innerhalb des Bezirksamtes erfolgt durch den Kulturreferenten. Die Sondernutzungserlaubnis gemäß § 19 des Hamburgischen Wegegesetzes für die Sondernutzung der öffentlichen Wegeflächen wurde vom Bezirksamt erteilt.

Bezirksamt Altona

Die einzelnen Träger in den Stadtteilen sind für die Pflege selbst zuständig. Zwischen Trägern und Tiefbauabteilung sind Sondernutzungsverträge geschlossen worden. Die Zahlung eines Entgeltes für die Betreuung ist nicht vorgesehen. Für die Einhaltung der Vereinbarung sind die Wegewarte zuständig.

Bezirksamt Bergedorf

Die Betreuung erfolgt durch Interessenten, z. B. die ARGE Bergedorf-West, aufgrund individueller Vereinbarungen ohne Entgelt. Die Einhaltung der Vereinbarung wird durch Inaugenscheinnahme kontrolliert.

8. Werden die Tafeln auch für kommerzielle Werbung genutzt?

Nein.

9. Wie werden die Stadtteilkultureinrichtungen über die Aushängemöglichkeit informiert?

Die Stadtteilkulturzentren haben größtenteils die Trägerschaft für eine Informationstafel in ihrem Umfeld übernommen bzw. ist eine Übernahme vorgesehen. Die Information erfolgt auch über Stadtteilforen und -konferenzen.

10. Wer ist in den einzelnen Bezirken berechtigt, die Tafeln für Veranstaltungshinweise zu nutzen?

Die Werbung darf nur für nichtgewerbliche Kulturzentren und Einrichtungen sowie für Stadtteil- und Kulturinitiativen bzw. für kleinere Kulturschaffende erfolgen.

11. Wer entscheidet, welche Einrichtung welche Tafeln wie lange nutzen darf?

Die Träger der Informationstafel bzw. die Stadtteilgremien nach Vereinbarung und Zuweisung durch das Bezirksamt.

12. Ist die Nutzung der Hinweistafeln für Stadtteilkultureinrichtungen unentgeltlich?

Ja.

13. Gibt es Beschwerden der Stadtteilkultureinrichtungen über zu geringe Nutzungsmöglichkeiten oder ungerechte Verteilung der Aushängemöglichkeiten an die Einrichtungen?

Nein.