Gewerbegebiet Vierenkamp ­ Niendorf 78

Im Rahmen des Konzeptes „Wachsende Stadt" ist der Senat auf der Suche nach neu zu erschließenden Gewerbegebieten. Dabei stehen in bereits erschlossenen Gewerbegebieten Gebäude und Grundstücke leer.

Gerade das Gewerbegebiet Niendorf 78 bietet für Unternehmen durch seine Nähe zum Flughafen und zur Autobahn denkbar günstige infrastrukturelle Voraussetzungen. 1998 wurde hier der Bebauungsplan Niendorf 78 für den Geltungsbereich südlich der Straße Krohnstieg zwischen Garstedter Weg und Rahweg festgestellt. Für die Ansiedlung in diesem Gewerbegebiet haben sich seitdem anscheinend nur wenige Firmen interessiert. Seit längerem stehen hier Grundstücke und ein großes Gebäude leer.

Ich frage daher den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen unter Berücksichtigung von Auskünften der Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF) wie folgt:

1. Welche Firmen bzw. Betriebe befinden sich derzeit in dem „Gewerbegebiet Vierenkamp"?

Die Firmen RK Data Network GmbH und D. + J. Wolgast GmbH. Die Firma Rohde & Schwarz Vertriebs GmbH hat ebenfalls ein Grundstück von der Stadt gekauft und errichtet dort zurzeit ihre neue Betriebsstätte.

2. Wie viele Mitarbeiter werden von diesen Firmen/Betrieben an diesem Standort beschäftigt?

Durch o.g. Ansiedlungen sollen 71 vorhandene Arbeitsplätze gesichert und 26 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

3. Wer ist mit der Vermarktung, Vermietung oder dem Verkauf der Grundstücke befasst?

Zentrale Anlauf- und Vermarktungsstelle für ansiedlungsinteressierte Unternehmen ist die HWF. Für Verkauf oder ggf. Vermietung ist die Finanzbehörde zuständig.

4. Wie viele Firmen/Betriebe haben sich seit der Feststellung des B-Plans für eine Ansiedlung an diesem Standort interessiert? Aus welchen Gründen haben interessierte Firmen/Betriebe in der Vergangenheit davon Abstand genommen, sich an diesem Standort anzusiedeln?

Die HWF hat seitdem rund 35 Interessenten betreut.

Von Ansiedlungen wurde insbesondere aus folgenden Gründen Abstand genommen: Konjunkturelle Situation, Finanzierungsschwierigkeiten, attraktivere Umlandangebote; des Weiteren vergleiche Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drucksachen 17/3073 und 17/3232.

5. Welche Gründe sieht der Senat dafür, dass sich anscheinend kaum ansiedlungswillige Firmen/Betriebe für diese Grundstücke interessieren?

Siehe Antwort zu 4.

6. Welche Maßnahmen werden vom Senat unternommen, um für dieses Gewerbegebiet ansiedlungswillige Firmen/Betriebe zu gewinnen?

Vergleiche Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 17/3232.

7. Wann und in wessen Auftrag wurde das heute leer stehende Gebäude seinerzeit errichtet?

Das entsprechende Grundstück wurde im Rahmen der Wirtschaftsförderung mit Vertrag vom 31.08.2000 an einen privaten Investor verkauft, der das Gebäude für ein Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche (IuK) errichtet hat.

Warum wurde dieses Gebäude vom Auftraggeber nicht genutzt?

Die Entwicklung der IuK-Branche hat auch dieses Unternehmen getroffen, so dass ein Einzug in das neue Gebäude nicht möglich war.

Welche Arbeiten wurden vonseiten der Stadt unternommen, um dieses Gebäude zu errichten?

Keine.

Wie viel haben diese Arbeiten gekostet und wer hat sie bezahlt?

Entfällt; siehe Antwort zu 7.2.

Wie viel hat der Bau des Gebäudes gekostet und wer hat dies bezahlt?

Die vom Investor finanzierten Baukosten sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

Wie lange hat der bei diesem Gebäude eingesetzte Wachdienst hier gearbeitet, wie viel hat er gekostet und wer hat ihn bezahlt?

Der Wachdienst wurde vom Investor bezahlt. Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viel der Wachdienst gekostet hat und wie lange dieser im Einsatz war.

Gibt es Interessenten für dieses Gebäude?

Ja.

8. Haben die im „Gewerbegebiet Vierenkamp" ansässigen Firmen/Betriebe alle Auflagen gemäß B-Plan ­ u. a. Dachbegrünung und Vorgartengestaltung ­ erfüllt? Wenn nein, Nein. welche Auflagen wurden nicht erfüllt?

An einem Gebäude fehlt noch die Fassadenbegrünung. welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die Auflagen umgesetzt werden?

Das zuständige Bezirksamt hat eine Anordnung zur Mängelbeseitigung erlassen. wer berät die ansiedlungswilligen Betriebe/Firmen bei der Umsetzung der Auflagen?

Die zuständige Bauprüfabteilung des Bezirksamtes berät im Rahmen der allgemeinen Bauberatung.