Leitung der Landeszentrale für politische Bildung

Am 09.12.2003, dem Tag, an dem Ole von Beust das Scheitern der Koalition aus CDU, Schill-Partei und FDP erklärte, hat der Senat beschlossen, dem Vorschlag von Ex-Bildungssenator Lange (FDP) zu folgen und die FDP-Funktionärin Frau Dr. Sabine Bamberger-Stemmann zur Leiterin der Landeszentrale für Politische Bildung zu ernennen. Bildungssenator Soltau (FDP) hat sich diesen Personalvorschlag offenbar zu Eigen gemacht.

Die Besetzung dieser Leitungsfunktion mit Frau Dr. Bamberger-Stemmann war seitens der Opposition und seitens Hamburger Medien deutlich kritisiert worden. In dieser Angelegenheit hatten die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft aufgrund eines Aktenvorlageersuchens (Drs. 17/2762) die Möglichkeit, sich ein Bild bezüglich des Bewerbungsverfahrens zu machen. Die SPD-Fraktion ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich um alles andere als ein korrektes Verfahren handelt und hatte angekündigt, diesen Fall im laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu behandeln.

Der Personalrat der Behörde für Bildung und Sport (BBS) hatte der Besetzung mit Frau Dr. Bamberger-Stemmann nicht zugestimmt. Ein Schlichtungsverfahren mit dem Personalrat blieb ohne Ergebnis. Die BBS rief daraufhin die Einigungsstelle an, die zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Entscheidung formal korrekt getroffen wurde. Allerdings hat der Senat offenbar nicht dafür gesorgt, dass die Mitglieder ­ und damit auch der Vorsitzende ­ der Einigungsstelle die Informationen bekamen, die den Abgeordneten im Rahmen der Aktenvorlage zur Verfügung standen. Es stellt sich also die Frage, auf welcher Grundlage die Einigungsstelle zu ihrem Ergebnis kam.

Ich frage daher den Senat:

Haben der Senat bzw. die zuständigen Behörden dafür Sorge getragen, dass sämtlichen Mitgliedern der Einigungsstelle zur Besetzung der Leitung der Landeszentrale für politische Bildung sämtliche Unterlagen zur Verfügung standen, die der Bürgerschaft im Rahmen der Aktenvorlage zur Verfügung gestellt wurden?

Alle Mitglieder der Einigungsstelle haben die erforderlichen Unterlagen erhalten (zum Verfahren der Einigungsstelle vgl. § 81 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz).