Honorare von Dozentinnen und Dozenten in Weiterbildung und Hochschulen Thema an den Senat gerichtet

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Wie hoch sind die Entgelte für freiberufliche Dozentinnen und Dozenten an der BRHV) und an der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer

Bei der Bremer Volkshochschule betragen die Honorare für freiberuflich unterrichtenden Kursleiterinnen und Kursleiter pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) grundsätzlich 18,00, im Bereich EDV 20,50 und bei Doppeldozentur 15,50.

Bei der Volkshochschule Bremerhaven findet die Honorarordnung für die Volkshochschule Bremerhaven in der jeweils geltenden Fassung auf alle freiberuflich von Lehrveranstaltungen (Kurse, Seminare, Gesprächskreise, Lehrgänge, Vorträge etc.) betragen je Unterrichtstunde mindestens 17,40 und höchstens 18,40. Die Höhe richtet sich nach der Art der Lehrveranstaltung.

Die Entgelte für freiberuflich Beschäftigte der Wirtschafts- und Sozialakademie höchstens 28,20, je nach Fachbereich.

2. zur Arbeitsförderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) III an und werden in identisch mit denen an der VHS und an der Wenn nein, wie hoch sind sie? gefördert, die Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung durchführen:

· Arbeitsförderungszentrum Bremerhaven (AFZ),

· Arbeiterwohlfahrt Bremen (AWO),

· Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw),

· Berufliche Bildung Bremerhaven (BBB),

· Maritimes Kompetenzzentrum e. V. (Hafenfachschule),

· Bremen,

· Hochschule Bremen,

· Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw),

· Ibs,

· Bremerhaven,

· Institut für Wissenstransfer an der Universität Bremen · Paritätisches Bildungswerk,

· Technisches Bildungszentrum Mitte,

· VHS Bremen,

· Zentrum für Weiterbildung.

Die Entgelte dieser Einrichtungen sind nicht einheitlich. Honorarkosten werden im Rahmen der Verwendungsnachweise für die einzelnen Projekte von den daraufhin geprüft, ob die Höhe der tatsächlichen Honorarkosten im Rahmen der häufig deutlich unter den möglichen Höchstsätzen, nach Informationen des Senats aber über 14,50 pro Unterrichtsstunde. und lauten wie folgt: Der Bedarf von Honorarkräften richtet sich nach der Struktur des Projektes. Die Höhe der Honorare des nebenamtlichen Personals gilt als angemessen bei Angehörige von Wirtschaft und Verbänden: für eine Unterrichtsstunde bis 32,00 ; Tagessatz bis 256,00 Dozenten aus dem Universitätsbereich (Hochschullehrer) sowie vergleichbare Angehörige von Wirtschaft und Verbänden: für eine Unterrichtsstunde bis 48,00 ; Tagessatz bis 384,00 Freiberufliche Gastdozenten/Experten: für eine Unterrichtsstunde bis 96,00 ; Tagessatz bis 768,00

In begründeten Ausnahmefällen kann für den Einsatz besonderer Spezialisten für eine Unterrichtsstunde bis 144,00 ; Tagessatz bis 1152,00 berücksichtigt werden. abgegolten.

Die Entgelte für Lehraufträge an den Hochschulen des Landes Bremen richten sich nach der Verordnung über die Vergütung von Nebentätigkeiten der vom 28. Juni 1983, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. April 2008. Die in § 2 der Verordnung genannten Höchstsätze werden von den Hochschulen ausgeschöpft. Sie reichen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung je nach Qualifikation der oder des Lehrbeauftragten und Gegenstand des Lehrauftrags von 16,09 bis 51,98 je Unterrichtsstunde. Für aus Drittmitteln finanzierte weiterbildende Masterstudiengänge können nach § 2 Abs. 5 der Verordnung an der Universität bis zu 100 an den übrigen Hochschulen bis zu 80 je Lehrauftragsstunde gezahlt werden. In Mangelbereichen können die genannten Sätze, soweit Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang zur Verfügung stehen, um maximal 20 % überschritten werden.

4. Wann wurden die verschiedenen oben genannten Entgelte letztmalig erhöht?

An den Hochschulen des Landes Bremen wurden die in § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Nebentätigkeitsvergütungsverordnung genannten Vergütungshöchstsätze von 16,09 bis 51,98 je Unterrichtsstunde letztmalig durch Verordnung vom 16.September2003erhöht. Masterstudiengänge geltenden Vergütungshöchstsätze in § 2 Abs. 5 der Verordnung von bis zu 100 an der Universität und 80 an den übrigen Hochschulen wurden durch Verordnung vom 8. April 2008 neu eingefügt.

An der Volkshochschule Bremerhaven erfolgte die letzte Anhebung der Honorare mit Wirkung ab 1. September 2000; an der Bremer Volkshochschule zum 1993.

In den neuen Förderkonditionen der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vom 4. September 2007 wurden die Sätze der bis dahin gültigen Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des nach oben angepasst worden. Die Sätze stellen jeweils die förderfähigen Obergrenzen dar. Die tatsächlich gezahlten Sätze stehen allein im Ermessen der -in einzeln ausgehandelt. Weitere Erkenntnisse über die Entwicklung der Honorare bei den Trägern liegen dem Senat nicht vor.

5. mit welcher Begründung?

Dem Senat ist nicht bekannt, das es in den genannten Bereichen zu Kürzungen von Honoraren gekommen ist.

6. wie z. B. Kolloquien, Sprechstunden oder Nachprüfungen eine zusätzliche Vergütung, und wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte nach Hochschulen sowie Vergütungsgrad einzeln auflisten.) Art der Prüfung, der Aufgabe der Prüferin oder des Prüfers und dem für die Prüfung erforderlichen Zeitaufwand richtet.

7. Trifft es zu, dass Kursleiter/-innen an Volkshochschulen im Land Bremen nahegelegt wird, Kurse zu unterdurchschnittlichen Honoraren durchzuführen, etwa um auszugleichen, wenn ein Kurs wegen geringer Teilnehmerzahl nicht die erwarteten Einnahmen erzielt?

Dies trifft auf die Volkshochschule Bremerhaven nicht zu. Bei der Bremer Volkshochschule wurde in wenigen Einzelfällen auf Wunsch der Kursleiter/-innen bei Kursen, die sonst wegen zu geringer Teilnehmendenzahl abgesagt worden wären, ein speziell kalkuliertes geringeres Honorar vereinbart.

8. Wie viele Personen sind in Bremen als freiberufliche Dozenten/-innen tätig? Wie (ALG) I beziehen, oder müssen Sie dann ALG II beantragen?

Weiterbildungseinrichtungen zentral nicht erfasst wird, ist dem Senat die Gesamtzahl nicht bekannt.