Versicherungspflicht

Durchführung des Programms Arbeit für Langzeitarbeitslose ­ AfL ­ in Hamburg

Mit dem Sonderprogramm des Bundes zum (Wieder-) Einstieg von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahren in Beschäftigung (AfL) ab dem 1. September ist für die Kommunen ein Anreiz geschaffen worden, sich für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen stärker einzusetzen und der Gefahr des Abbaus erprobter kommunaler Beschäftigungsstrukturen entgegen zu wirken.

Zu den Leistungen des Programms gehören die Übernahme von Kosten für zusätzliche Sachbearbeiter für Betreuung und Vermittlung sowie Fallpauschalen für die Beschäftigung in Beschäftigungsprojekten mit Qualifizierungsanteilen.

Ich frage den Senat:

1. Wie hoch ist das Gesamtfördervolumen für die Stadt Hamburg aus dem AfL-Bundesprogramm?

Im Rahmen des Programms „Arbeit für Langzeitarbeitslose" hat die Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 2003 Fördermittel in Höhe von 957 000 und für das Jahr 2004

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2 128 500 zur Verfügung gestellt.

2. Welche Regelungen und materiellen Absprachen enthält der Kooperationsvertrag der Behörde für Soziales und Familie mit dem Arbeitsamt Hamburg zur Durchführung des AfL-Programms?

Das Arbeitsamt Hamburg hat über die Förderung der Einstellung eines zusätzlichen Sachbearbeiters zur Intensivierung der Beratung, Vermittlung und Betreuung hilfebedürftiger Langzeitarbeitsloser einen Vertrag mit der zuständigen Behörde geschlossen, der die Finanzierung der Entgelte, Sach- und Personalgemeinkosten umfasst.

Sie betragen für den Beschäftigungszeitraum vom 01.10.03 bis 31.12.04 höchstens 75 000. Die wesentliche Förderung im Rahmen des Programms erfolgt über eine Zuwendung.

3. Im Rahmen des Afl-Programms wurde eine gemeinsame Anlaufstelle gebildet.

a) Worin bestehen die Aufgaben dieser Anlaufstelle?

Die Mitarbeiter der gemeinsamen Anlaufstelle haben die Aufgabe, langzeitarbeitslose Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe Beziehende in zumutbare reguläre Beschäftigung zu vermitteln oder, wenn dies nicht möglich ist, diese Arbeitslosen in öffentlich geförderte, zumutbare versicherungspflichtige Beschäftigungsangebote mit Qualifizierungsanteilen einzugliedern. Sie sollen die Arbeitslosen während des gesamten Eingliederungsprozesses umfassend betreuen und Bemühungen um reguläre Beschäftigung fördern und kontrollieren.

Sie entscheiden über die Besetzung der Plätze bei den teilnehmenden freien Trägern, über Vertragsverlängerungen sowie über Qualifizierungsmaßnahmen.

b) Wie ist die personelle Ausstattung?

Die gemeinsame Anlaufstelle besteht aus sechs Mitarbeitern. Vier Personen, davon eine Teilzeitkraft, sind Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, je eine Person ist Mitarbeiter des Sozialhilfeträgers bzw. der HAB.

c) Wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese Kosten?

Die Kosten der gemeinsamen Anlaufstelle trägt die Bundesanstalt für Arbeit. Die Gesamtkosten sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

4. Ist es richtig, dass ­ wie auch beim Jump plus-Programm ­ die HAB mit der alleinigen Durchführung dieses Programms ohne Durchführung einer Ausschreibung beauftragt wurde? Wenn ja, warum wurden nicht wie in anderen Städten mehrere Beschäftigungsträger mit der Durchführung des AfL-Programms beauftragt?

Nein. Die Hamburger Arbeit ­ Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB) leistet die verwaltungstechnische Abwicklung des Programms. Sie ist im Rahmen ihrer Arbeitsagentur formaler Anstellungsträger der Beschäftigten.

5. Wie viele zusätzliche Sozialhilfeempfänger/-innen und Arbeitslosenhilfeempfänger/-innen sollen in den Jahren 2003 und 2004 im Rahmen des AfL-Programms bei der HAB eingestellt werden?

Vorgesehen ist die jahresdurchschnittliche Besetzung von 150 Plätzen. Davon sollen 60 durch ehemalige Sozialhilfeempfänger und 90 durch ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger besetzt werden.

6. Die HAB erhält Fallkostenpauschalen pro Beschäftigten Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosenhilfeempfänger aus dem AfL-Programm

a) Wie hoch sind diese Pauschalen?

Die monatliche Fallpauschale beträgt für

· Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe und ggf. ergänzende Sozialhilfe beziehen 1400 und

· Sozialhilfeempfänger, die mindestens 6 Monate arbeitslos sind 800.

b) Werden neben dieser Fallkostenpauschale noch weitere Gelder an die HAB zur Durchführung des AfL-Programms gezahlt?

Die Mitarbeiterin der HAB in der Anlaufstelle wird von der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Im Übrigen nutzt die HAB ihre überwiegend durch die zuständige Behörde geförderte Infrastruktur.

c) Was bekommen die beschäftigten Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger/-innen monatlich ausbezahlt?

Das Arbeitnehmerbrutto liegt zwischen 1020 und 1120. Die Nettozahlungen sind von den individuellen Verhältnissen abhängig.

7. Welche Leistungen erbringt die HAB für die einzelnen Langzeitarbeitslosen?

Die HAB erbringt als formaler Arbeitgeber alle personalrechtlichen Dienstleistungen einschließlich der Gehaltszahlung. Die Qualifizierungsbedarfe der einzelnen Programmteilnehmer werden nach Entscheidung der gemeinsamen Anlaufstelle durch die HAB finanziert.

8. In welchem Umfang und zu welchen Bedingungen verleiht die HAB Langzeitarbeitslose aus dem AfL-Programm an kooperierende Beschäftigungsträger?

Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich in Projekten freier Beschäftigungsträger.

Hierzu wurden diese von der zuständigen Behörde angeschrieben und zur Teilnahme am Programm aufgefordert. Alle daraufhin angemeldeten Kapazitäten wurden mit einer durchschnittlichen Auslastung von ca. 9. Welchen Aufwand bekommen die Beschäftigungsträger für die Betreuung und Beschäftigung der HAB-Beschäftigten in ihren Projekten erstattet?

Die Beschäftigungsträger erhalten eine Förderung ihrer Infrastruktur. Zusätzliche Kosten werden im Rahmen des Programms nicht erstattet. Diese sind aus den mit den Programmbeschäftigten erwirtschafteten Einnahmen zu decken. Zusätzlich erhalten die Träger bei erfolgreicher Vermittlung in ungeförderte Beschäftigung eine Vermittlungsprämie in Höhe von 2000. Die Träger können Qualifizierungskosten für die bei ihnen Beschäftigten im Einzelfall bei der Anlaufstelle beantragen.