Standardreisedokument der Europäischen Union zur einmaligen Reise in das darin bezeichnete afrikanische Land

Abschiebung von Afrikanerinnen und Afrikanern ohne Heimreisepapiere

In jüngster Zeit hat die Ausländerbehörde Hamburg den Versuch unternommen, Abschiebungen in afrikanische Staaten durchzuführen, obwohl keine Pass- oder Passersatzpapiere der Heimatbehörden vorliegen. Stattdessen wird für die Betroffenen von der Ausländerbehörde Hamburg offenbar ein sog. Standardreisedokument der Europäischen Union zur einmaligen Reise in das darin bezeichnete afrikanische Land ausgestellt.

Ich frage den Senat:

1. Ist es richtig, dass in den oben beschriebenen Fällen ein Standardreisedokument der Europäischen Union ausgestellt wird bzw. wurde?

Die zuständige Behörde führt in Einzelfällen Abschiebungen mit EU-Standardreisedokumenten durch, wenn sonstige geeignete Heimreisedokumente nicht vorliegen und davon ausgegangen werden kann, dass die Herkunftsstaaten der Betroffenen die Einreise mit dem EU-Standarddokument gestatten. Die Behörde orientiert sich dabei an Informationen des Auswärtigen Amtes zur Akzeptanz der Dokumente durch auswärtige Staaten sowie an eigenen Erkenntnissen.

Worauf beruhen die Angaben zur Person, die in diese Dokumente eingetragen werden? Sind sie identisch mit den Angaben, die die Betroffenen selbst zu Ihrer Person gemacht haben?

Worauf stützt sich die Angabe der Staatsangehörigkeit, die in diese Dokumente eingetragen wird?

Die in die Dokumente eingetragenen Personendaten beruhen auf den Angaben der Betroffenen oder ­ soweit die behördlichen Ermittlungen ergeben, dass diese unzutreffend sind ­ auf den amtlich ermittelten Erkenntnissen.

2. Wurde im Vorfeld der Ausstellung der Standardreisedokumente Kontakt zu den betreffenden Heimatbehörden aufgenommen?

Handelt es sich dabei um die zuständigen Auslandsvertretungen dieser Staaten? Falls nein: Um welche Behörden handelt es sich?

Mit den Behörden der Herkunftsstaaten wird im Vorfeld Kontakt aufgenommen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Es kann sich dabei sowohl um die Auslandsvertretungen als auch um die für die Einreise zuständigen Inlandsbehörden handeln.

Woran scheiterte bisher die Beschaffung von Pass- oder Passersatzpapieren?

Die Beschaffung von Nationalpässen oder Passersatzpapieren scheitert in Einzelfällen an einer mangelnden Mitwirkung der Betroffenen oder an der Weigerung der Herkunftsstaaten.

Haben die kontaktierten Heimatbehörden der Einreise des Betreffenden zugestimmt?

Es gab sowohl zustimmende als auch ablehnende Rückäußerungen.

Wie erklärt es sich, dass die Heimatbehörden zwar die Ausstellung eines Pass- oder Passersatzpapieres verweigern, eine Einreise mit einem Standardreisedokument der Europäischen Union jedoch zulassen?

Die Gestaltung der Einreisemodalitäten einschließlich der Akzeptanz von EUStandardreisedokumenten ist Ausdruck staatlicher Souveränität, die von der zuständigen Behörde nicht näher hinterfragt wird.

3. Wie viele Abschiebungsversuche mit Standardreisedokumenten der Europäischen Union wurden bisher durchgeführt?

Wie viele waren erfolgreich?

Falls es erfolglose Versuche gab: Woran scheiterte der Versuch jeweils?

Welche Kosten entstanden der Freien und Hansestadt Hamburg durch erfolglose Abschiebungsversuche?

Worauf stützte die Ausländerbehörde in den Fällen, in denen die Rückführung gescheitert ist, ihre Einschätzung, dass eine Einreise in den afrikanischen Staat gewährt werden wird? Gab es diesbezügliche Zusagen der Heimatbehörden?

Zu den erfragten Angaben liegen keine gesonderten Erhebungen vor. Eine nachträgliche Ermittlung ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Soweit in Einzelfällen Abschiebungsversuche mit EU-Standardreisedokumenten scheiterten, beruhte dies auf Widerstandshandlungen der Abzuschiebenden und nicht auf einer mangelnden Akzeptanz des EU-Standardreisedokuments.