Kredit

Das erste Verfahren richtete sich gegen acht Personen des Firmenkomplexes 1. Es wurde wegen Beteiligungsbetruges, Kapitalanlagebetruges und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz geführt. Das Ermittlungsverfahren wurde 2001 abgeschlossen und mit 26 647 Fällen in die PKS eingestellt (siehe auch Antwort zu 1., 1.1, 2.1 erste Nennung und 1.3 bis 1.7., Nr. 1 der Tabelle).

Das zweite Verfahren richtete sich gegen zehn Personen des Firmenkomplexes 2. Es wurde wegen Verdachts der Untreue, falscher Bilanzierung und Verstoßes gegen das Genossenschaftsgesetz geführt. Das Ermittlungsverfahren wurde 2003 abgeschlossen und mit 10 Fällen in die PKS eingestellt.

Das dritte Verfahren richtet sich ebenfalls gegen die Verantwortlichen des Firmenkomplexes 2 und ist kriminalpolizeilich noch nicht abgeschlossen. Zunächst wurde angenommen, dass in einer Größenordnung von ca. 48 000 Fällen wegen Betruges ermittelt werden muss. Aufgrund der vor 1995 geltenden gesetzlichen Bestimmungen lässt sich der Tatvorwurf nach heutigem Ermittlungsstand im Vergleich zum Ermittlungsbeginn nur noch in einer sehr kleinen Anzahl der Fälle aufrechterhalten.

Ist ein „Ermittlungsverfahren" im Sinne der Wortwahl des Senats ein „Ermittlungsvorgang" im Sinne der bundeseinheitlichen Regeln der Fallerfassung der PKS? Wenn nein, was ist der Unterschied?

Nein.

Der Begriff des Ermittlungsverfahrens ist in der Strafprozessordnung definiert. Es beginnt mit Bejahung der zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte i. S. d. § 152 II StPO und endet entweder mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder mit der Erhebung öffentlicher Klage bei Gericht.

Der Begriff des Ermittlungsvorgangs umfasst alle polizeilichen Maßnahmen zur Aufklärung einer oder mehrerer rechtswidriger Handlungen, deren anschließende Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik durch bundeseinheitliche Richtlinien verbindlich geregelt ist.

5. Bei der Erstellung der PKS 2002 ist ein Großverfahren nicht eingeflossen, da es zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht abgeschlossen war. Der Polizeipräsident hatte von einem Verfahren mit eventuell 48 000 Einzeltaten gesprochen.

Ist dieses Großverfahren mittlerweile innerhalb der Polizei abgeschlossen? Wenn nein, weshalb nicht, was macht gerade dieses Verfahren so kompliziert? Wenn ja, wann?

Siehe Antwort zu 4.1. und 4.2.

Im Übrigen nimmt der Senat zu hypothetischen und ermittlungstaktischen Fragen nicht Stellung.

Ist dieses Großverfahren in die Polizeiliche Kriminalstatistik 2003 eingegangen? Wenn ja, wann und wie stellen sich die Zahlen und Arten der Straftaten dar?

Nein.

Wenn nein, weshalb nicht und wann ist damit zu rechnen, dass dieses Großverfahren abgeschlossen sein wird? Sofern ein Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens noch nicht feststeht, für wann wird ein Abschluss für möglich gehalten?

Ist beabsichtigt, das Großverfahren in dieser Wahlperiode abzuschließen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Siehe zu Antwort 5. und 5.1.

Entwicklung der Wirtschaftskriminalität

6. Wie hat sich die Wirtschaftskriminalität im 2003 (aufgeschlüsselt nach Quartalen) im Vergleich zu 2002 entwickelt?

Die erhobenen Daten zur Kriminalitätsentwicklung werden derzeit in der zuständigen Behörde geprüft und bewertet. Vor Abschluss dieses Prozesses werden in geübter Praxis des Senats grundsätzlich keine detaillierten Angaben gemacht. Dies galt und gilt auch für entsprechende Zahlen zur Entwicklung der Wirtschaftskriminalität.

Lagebild Organisierte Kriminalität

7. Auf meine Frage, wann die Gemeinsamen Lagebilder Organisierte Kriminalität Justiz/Polizei für die Jahre 2001, 2002 und 2003 veröffentlicht werden, teilt der Senat mit, der gemeinsame Lagebericht sei „einmalig für das Jahr 2000 erstellt" worden. Handelt es sich bei dem „Gemeinsamen Lagebild 1999 (...) ­ Pressefreie Kurzfassung ­ herausgegeben vom LKA Hamburg", das dem Fragesteller vorliegt, um eine Fälschung?

Nein. Nach jetziger Feststellung wurde am 22.12.2000 durch die damaligen Präsides der Justizbehörde und der Behörde für Inneres ein Gemeinsames Lagebild Organisierte Kriminalität Justiz/Polizei auch für das Jahr 1999 in einer pressefreien Kurzfassung veröffentlicht.