Thetis-Institut für biomolekulare Naturstoffforschung (IBN) GmbH

Ich frage den Senat:

Der Geschäftszweck der Firma Thetis IBN GmbH (Thetis) bestand in der Entwicklung und Vermarktung von medizinisch und agrochemisch interessanten Wirkstoffen aus marinen Mikroorganismen. „Marine Naturstoffforschung" besteht grundsätzlich in der Suche, Isolierung und Charakterisierung von Wirkstoffen aus dem Meer, die zur Entwicklung neuer Produkte für unterschiedliche Bereiche führt. Sie ergänzt die in Hamburg vorhandenen Schwerpunkte der Biotechnologie und besitzt aufgrund ihrer möglichen Einsatzgebiete z. B. Medizin, Pharmazie, Chemie ein großes Marktpotential.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wann sind zum ersten Mal Gespräche für die Wirtschaftsförderung der vorgenannten Gesellschaft, von welcher Behörde geführt worden?

Wann wurde zunächst an welche Behörde welcher Antrag gestellt, mit dem um Subventionen bzw. um Unterstützung für diese Firma gebeten wurde?

War diese Firma damals schon im Handelsregister eingetragen?

Hatte sie schon ein eingerichtetes Büro?

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung durch die zuständige Behörde wurden mit der Firma Thetis ab Februar 2001 vorbereitende Gespräche zu möglichen FuE-Fördermaßnahmen und ab Dezember 2002 zu einem möglichen Investitionszuschuss geführt. Von der Firma Thetis wurden Förderanträge im März 2001 bzw. Dezember 2002 (FuE) sowie im Januar 2003 (Investitionszuschuss) gestellt.

Ausweislich des Handelsregister-Auszuges erfolgte die Eintragung der Firma Thetis in das Handelsregister am 30. März 2000.

Über die Frage, ab wann die Firma ein eingerichtetes Büro hatte, liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.

2. Wann wurden in welcher Höhe Subventionen zugesagt und bewilligt und ab welchem Zeitraum war die Firma insolvent und hat den Insolvenzantrag gestellt?

Welche Subventionen und welche Art Subventionen wurden dieser Firma zugesagt?

Welche Subventionen wurden effektiv gewährt?

Ist es richtig, dass diese Firma nach 10-monatiger offizieller Tätigkeit Insolvenzantrag gestellt hat?

Der Firma wurden in folgender Höhe Fördermittel zugesagt: FuE-Förderung:

Die FuE-Anträge wurden im Rahmen des üblichen Verfahrens auf Basis der FuE-Richtlinie von der zuständigen Behörde formal und inhaltlich geprüft, bewertet und bewilligt.

Bewilligung vom 29. März 2001 über 127 822,97 Euro Bewilligung vom 12. Februar 2003 über 127 823,00 Euro Investitionszuschuss:

Nach Beschluss der Kreditkommission vom 18. Februar 2003.

Der Beschluss der Kreditkommission bedarf weder der Zustimmung des Haushaltsausschusses der Bürgerschaft noch der Deputation der zuständigen Behörde.

Die Einzelheiten zur Kreditkommission und das anzuwendende Verfahren sind im Gesetz über die Kreditkommission vom 29. April 1997 und in der Geschäftsordnung der Kreditkommission vom 21. August 1991 geregelt. Der Antrag wurde im üblichen Verfahren geprüft und dann der Kreditkommission zur Entscheidung vorgelegt. Einzelheiten der Beratungen unterliegen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Kreditkommission der Vertraulichkeit.

Folgende Fördermittel wurden ausgezahlt:

­ FuE-Förderung: 254 710,97 Euro

­ sowie ein rund 12 %-iger Anteil des Investitionszuschusses.

Der Insolvenzantrag der Firma Thetis wurde am 23. Oktober 2003 gestellt. Nach bekannt werden der Insolvenz wurden Widerrufsbescheide gegenüber der Firma Thetis erlassen; die ausgezahlten Mittel wurden zurückgefordert und zur Insolvenztabelle angemeldet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Ist es richtig, dass der Wirtschaftssenator persönlich mit dem Geschäftsführer der Firma auch außerhalb der Behörde Verhandlungen geführt hat?

Von welchen Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeitern wurde er dabei begleitet?

Nein.

4. Ist es richtig, dass die langjährige Wahlkreisassistentin des Wirtschaftssenators aus seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter, die in der Personalunion auch Kreis-Geschäftsführerin der CDU Eimsbüttel war, als Assistentin der Geschäftsleitung bei der Thetis GmbH eingestellt wurde?

Hat der Wirtschaftssenator sie für diese Position vor oder nach der Gewährung der Subventionen empfohlen bzw. ihr gesagt, dass sie sich dort bewerben soll?

Zu Einstellungsverfahren privater Firmen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung.

5. Ist es richtig, dass die Firma behauptete, sie würde meeresbiologische Forschungen anstellen und ist es richtig, dass ihr dafür 10 Mio. Euro gegeben wurde? Wenn nein, welche betrieblichen Vorhaben hatte diese Firma, wie viel Geld hat sie aus den Mitteln des Landeshaushaltes oder durchgeleiteter Bundes- und/oder EU-Mittel erhalten?

Siehe Antwort zu 2.

6. Hat die Kreditkommission dem zugestimmt?

Siehe Antwort zu 2.

7. Ist der Haushaltsausschuss der Bürgerschaft damit einverstanden gewesen?

Siehe Antwort zu 2.

8. Hat die Deputation diesem Vorhaben zugestimmt?

Siehe Antwort zu 2.

9. Wer hat überhaupt die Subvention befürwortet außerhalb bzw. neben der Wirtschaftsbehörde?

Siehe Antwort zu 2.

10. Hat sich im Rahmen der Befassung mit diesem Ansiedlungs- und/oder Subventionsvorhaben ein Beteiligter, insbesondere der Wirtschaftssenator, als befangen erklärt und beantragt, von der weiteren Beschlussfassung ausgeschlossen zu werden?

Nein.

11. Was sind die Gründe für die schnelle Insolvenz von der Thetis GmbH?

Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft.

12. Sind alle Subventionsmittel verloren oder werden welche zurückgezahlt?

Vor Abschluss des Insolvenzverfahrens kann diese Frage nicht beantwortet werden.

13. Wie ist sichergestellt worden, dass Auflagen, die für die Subventionsgewährung erteilt wurden, eingehalten wurden?

Vor Auszahlung des Zuschusses wurden Auskünfte eingeholt und die vorgelegten Aufstellungen, Belege bzw. Abrechnungen für die bis dahin durchgeführten Maßnahmen geprüft; ferner werden Zwischen- und Schlussberichte sowie Verwendungsnachweise gefordert.

14. Wie ist sichergestellt worden, dass die etwa zugesagten Mittel auch zweckentsprechend verwandt wurden?

Durch die anteilige Auszahlung nach Durchführung der geförderten Maßnahmen (Erstattung) ist die zweckentsprechende Verwendung sichergestellt; zudem ist nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ein Gesamtverwendungsnachweis mit Abschlußbericht vorzulegen, der gesondert geprüft wird.

15. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Mittel nicht zweckentsprechend verwandt wurden und/oder veruntreut wurden?

Es liegen Pressemeldungen und Informationen von Mitarbeitern der Firma Thetis über unternehmensinterne Vorgänge vor. Diese sind Gegenstand von Überprüfungen des Betriebswirtschaftlichen Prüfdienstes der zuständigen Behörde.

16. Befindet sich die Geschäftsführung dieser Firma noch im Inland?

17. Steht sie dem Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Weiland, für Auskünfte noch zur Verfügung?

Die mit der Frage begehrten Informationen werden von der zuständigen Behörde nicht erfasst.

18. Sind Maßnahmen eingeleitet worden, um die Rückführung der Subventionen an die Freie und Hansestadt Hamburg sicherzustellen bzw. zu betreiben? Wenn ja, welche?

Siehe Antwort zu 2.