„Bezirksreferent" in der Justizbehörde Senator Dr. Kusch ist für die Justizbehörde sowie für Bezirksangelegenheiten zuständig

Ich frage den Senat:

1. Werden über bestimmte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in den Behörden und Bezirksämtern sog. Sicherheitsakten geführt?

Wenn ja, handelt es sich dabei immer um Sicherheitsakten gemäß § 18

Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Hmb. SÜG)? Wenn nicht, welche Sicherheitsakten gibt es außerdem? Warum und auf welcher Rechtsgrundlage werden sie geführt? Welche Funktion haben sie?

In welchen weiteren staatlichen Institutionen werden welche Arten von Sicherheitsakten geführt?

Gibt es sie in allen Behörden und Bezirksämtern? Wenn nein, wo nicht?

Sicherheitsakten gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSÜG) werden bei den Geheimschutzbeauftragten in den Behörden und Bezirksämtern geführt. In einer Behörde konnte allerdings die Existenz der dort mutmaßlich vorhandenen (einzigen) Sicherheitsakte wegen urlaubsbedingter Abwesenheit eines Mitarbeiters nicht abschließend geklärt werden. Gemäß § 18 Absatz 4 HmbSÜG werden beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als mitwirkender Behörde Sicherheitsüberprüfungsakten geführt. Daneben werden in der für den Luftverkehr zuständigen Behörde Sicherheitsakten gem. § 29 d Luftverkehrsgesetz geführt und zwar über alle Personen, die aus beruflichen Gründen in sicherheitsempfindlichen Bereichen des Flughafens Hamburg eingesetzt werden. Die Führung anderer Sicherheitsakten in weiteren Institutionen der unmittelbaren Staatsverwaltung ist nicht bekannt.

Um auch gemäß § 34 HmbSÜG Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des LfV zu ermöglichen, wird derzeit eine hierfür erforderliche Verordnung von der für das HmbSÜG zuständigen Behörde erarbeitet.

Werden sie auf allen Dienststufen (mittlerer, gehobener und höherer Dienst) geführt? Wenn nicht, in welchen Laufbahngruppen nicht?

Sicherheitsüberprüfungen werden dann durchgeführt, wenn die Betroffenen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen (§ 1 Absatz 1 HmbSÜG).

Dieses gilt unabhängig von der jeweiligen Dienststufe oder Laufbahngruppe.

Werden in sämtlichen Behörden Sicherheitsakten über Mitarbeiter im unmittelbaren Arbeitsumfeld des Präses geführt? Wenn nein, in welchen

­ derzeit oder grundsätzlich ­ nicht?

Nein. In der Kulturbehörde werden derzeit keine Akten im Sinne von § 18 HmbSÜG über im unmittelbaren Arbeitsumfeld der Präsides tätige Mitarbeiter geführt.

2. Gibt es auch in der Justizbehörde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über die eine Sicherheitsakte geführt wird?

Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

Gehörte bzw. gehören auch Bezirksreferenten dazu? Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ja, auf Grundlage des HmbSÜG.

3. Wie viele Personen waren in dieser Legislaturperiode bisher jeweils von wann bis wann sog. Bezirksreferenten in der Justizbehörde?

Die Funktion des Bezirksreferenten/persönlichen Referenten für Bezirksangelegenheiten wurde in dieser Legislaturperiode von drei Personen in folgenden Zeiträumen wahrgenommen: vom 01.07.2002 bis zum 31.07.2002, vom 01.08.2002 bis zum 31.07.2003 und seit dem 01.12.2003 bis heute.

4. In welcher Abteilung der Justizbehörde ist die Stelle des Bezirksreferenten angesiedelt?

5. Wie ist die Stelle des Bezirksreferenten eingestuft und sind die Personen, die die Stelle in dieser Legislaturperiode innehatten, entsprechend dieser Einstufung besoldet worden? (Darstellung der Besoldung bitte für die einzelnen Personen und auch die Zeiträume der Besetzung.)

Die Aufgaben des Bezirksreferenten/persönlichen Referenten für Bezirksangelegenheiten sind in der Präsidialabteilung der Justizbehörde angesiedelt. Der derzeitige Bezirksreferent/persönliche Referent für Bezirksangelegenheiten wird auf einer Stelle A 13 bzw. BAT Vergütungsgruppe II a geführt und entsprechend vergütet. Verschiedene Stellen in der Präsidialabteilung der Justizbehörde lassen darüber hinaus eine richterliche Besoldung zu. Die Person, die die Aufgabe des Bezirksreferenten in der Zeit vom 01.07.2002 bis 31.07.2002 wahrgenommen hat, wurde entsprechend besoldet. Für die Zeit vom 01.08.2002 bis 31.07.2003 wurde im Rahmen der beruflichen Mobilität ein Regierungsamtmann mit diesen Aufgaben betraut.