Mietwohnungen für öffentlich Bedienstete bei Polizei und Feuerwehr
Bis Ende der 70-er Jahre hat die Freie und Hansestadt Hamburg den Bau von günstigen Mietwohnungen für öffentlich Bedienstete vor allem bei Polizei und Feuerwehr durch Darlehen gefördert und im Gegenzug auf bestimmte Zeit dinglich gesicherte Belegungsrechte erhalten (Arbeitgeber-Wohnungsfürsorge). In Anbetracht der Wohnungsnot Anfang der 90-er Jahre wurden im Rahmen eines Pilotprojektes erneut Wohnungen im Rahmen der ArbeitgeberWohnungsfürsorge auf dem Gelände der ehemaligen Feuerwache Barmbek (Bachstraße/Imstedt) gebaut.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Auf dem Gelände der ehemaligen Feuerwache Barmbek wurden im Rahmen eines Pilotprojektes sowohl Wohnungen als auch Appartements für Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte erstellt. Die (Übergangs-)Appartements werden von der LawaetzStiftung, die Wohnungen von der Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH (GWG) verwaltet. Die Belegung der Appartements erfolgt direkt durch die Behörde für Inneres
Feuerwehr . Die nachfolgenden Antworten beruhen teilweise auf Auskünften der GWG.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
Wie viele Wohnungen wurden auf dem Gelände der ehemaligen Feuerwache Barmbek geschaffen?
Wohnungen, 17 möblierte Appartements
Wann läuft das Belegungsrecht aus?
Für die Wohnungen am 31.12.2022, für die Appartements am 31.12.2068.
Wie viel beträgt die monatliche Miete je m2 Wohnfläche?
Die Appartements kosten 4,72 Euro/m², die Wohnungen zwischen 7,48 Euro bis 7,70 Euro/m² jeweils netto kalt.
Für welchen Personenkreis sind diese Wohnungen bestimmt und wie sind sie tatsächlich belegt?
Die Appartements sind bestimmungsgemäß mit Bediensteten der Feuerwehr belegt.
Die Wohnungen werden sofern es keine Interessenten aus dem Bereich der Polizei oder der Feuerwehr gibt auch an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen vermietet. Zurzeit sind acht Wohnungen an Polizei- und Feuerwehrbedienstete vermietet.
Wie viele Wohnungen in Hamburg unterliegen gegenwärtig noch der Arbeitgeber-Wohnungsfürsorge der Freien und Hansestadt Hamburg?
Wohneinheiten (WE).
Um welche Wohnungen mit welchen Belegenheiten handelt es sich hierbei?
· Grünewaldstraße 2 bis 8 und 8 a, Hamburg-Bahrenfeld (25 WE)
· Seestücken 18, 20 b und c, Hamburg-Eißendorf (22 WE)
· Kroohnhorst 83 bis 87, Hamburg-Osdorf (28 WE)
· Harksheider Straße 16 bis 22 und 26, Hamburg-Poppenbüttel (32 WE)
· Borchertring 45 und 47, 55 bis 63, Hamburg-Steilshoop (74 WE)
· Schreyerring 43 bis 49, Hamburg-Steilshoop (80 WE)
· Antilopenstieg 7, Hamburg-Stellingen (5 WE)
· Heidewinkel 8 und 10, Hamburg-Farmsen-Berne (32 WE)
· Dringsheide 27 bis 33, Hamburg-Billstedt (108 WE)
· Kiwittsmoor 15 a und b, 17 bis 23, Hamburg-Langenhorn (54 WE)
· Maienweg 229 bis 241, Hamburg- Alsterdorf (86 WE)
Wann laufen die Belegungsrechte im Einzelnen aus?
Die Belegungsrechte sind gekoppelt an die Laufzeiten der Darlehensverträge und erlöschen mit der vollständigen Rückzahlung der Darlehen. Die rechnerischen Laufzeiten reichen bei den gegenwärtigen Konditionen (6,0 bzw. 5,0 v. H. p. a. Zinsen und 1,0 v. H. p. a. Tilgung) von 2006 bis ca. 2020.
Wie viel beträgt jeweils die monatliche Miete je m2 Wohnfläche?
Die Durchschnittsmieten betragen je nach Lage, Ausstattung und Baujahr zwischen 4,10 Euro/m² und 4,80 Euro/m² Wohnfläche monatlich.
Eine genauere Aufsplittung der Mietpreise auf die einzelnen Wohnobjekte ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Für welchen Personenkreis sind diese Wohnungen bestimmt und wie sind sie tatsächlich belegt?
Für dauerhaft Beschäftigte der FHH und ihrer verselbstständigten Einrichtungen.
· Kiwittsmoor N. N.
In der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten genauen Daten nicht ermittelt werden.
Inwieweit trifft es zu, dass die Vermietung dieser Wohnungen ausschließlich an öffentlich Bedienstete bei Polizei und Feuerwehr aufgrund zu hoher Mieten schwierig ist?
Inwieweit könnte die Hamburg Marketing/Wachsende Stadt GmbH im Rahmen des „Welcome-Center Hamburg" die Vermarktung dieser Wohnungen speziell an potenzielle Neubürgerinnen und Neubürger übernehmen?
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.