Investitionen können erhebliche sächliche und personelle Folgekosten für den Haushalt nach sich ziehen

Investitionen können erhebliche sächliche und personelle Folgekosten für den Haushalt nach sich ziehen. So sind z. B. für die laufende Bauunterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen für eigene Gebäude und Räume Richtwerte zwischen 14,5 % und 19,5 % (bezogen auf den Feuerkassenwert), für Außenanlagen jährlich zwischen 0,33 Euro/m2 und 0,46 Euro/m2 und für Mietobjekte bis zu 4 % der Jahresmiete bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen.

41. Nach den Vorschriften

- sind die Ergebnisse von Abschätzungen der Folgekosten bzw. der Kostenersparnisse der beabsichtigten Investitionen für den Betriebshaushalt den Anmeldungen zum Finanzplan in jedem Fall gesondert beizufügen (Nr. 1.4 der VV-Aufstellung),

- werden Investitionsvorhaben nur dann in den HaushaltsplanEntwurf bzw. Finanzplan aufgenommen, wenn die planführende Behörde dargelegt hat, dass die fachliche Verantwortung und die Trägerschaft für die spätere Nutzung sowie die Finanzierung der Folgekosten durch Abstimmung mit den Beteiligten verbindlich geregelt sind (Nr. 1.5 der VV-Aufstellung). 42. Tatsächlich werden die betrieblichen Folgekosten (d.h. Sach- und Personalausgaben) von Investitionsmaßnahmen nur zum Teil beziffert.

Bei vielen Vorhaben (wie z. B. Telematik, Haus der Fotografie, Archäologiezentrum, Kompetenzzentrum des Hamburger Handwerks26 und Ersatz- und Erweiterungsbau des Heinrich-PetteInstituts) fehlen spezifizierte Angaben zu Folgekosten.

Im Ergebnis sind damit ­ entgegen Nr. 1.5 der VV-Aufstellung ­ Maßnahmen in die Investitionsplanung aufgenommen worden, obgleich die Höhe und damit auch die fachliche Verantwortung und Trägerschaft der Folgekosten nicht bestimmt ist. Der ohnehin kaum noch vorhandene Handlungsspielraum künftiger Betriebshaushalte verringert sich, ohne dass dies in gebotenem Maße deutlich wird.

Folgekosten der Investitionen zum Teil unbekannt die Quantifizierung der Folgekosten von Investitionsausgaben hinzuwirken.

Um den Aufwand für die Ermittlung der Folgekosten zu reduzieren, empfiehlt der Rechnungshof, soweit möglich Pauschalen in die Kalkulation einfließen zu lassen, z. B. für global veranschlagte Investitionen.

43. Der Rechnungshof hat zuletzt im Jahre 1996 u.a. empfohlen, durch die zusammenfassende Darstellung der Investitionsfolgekosten den Informationsgehalt der Finanzplanung zu steigern. Der Senat hat dem bis zum Finanzplan 1996 - 2000 entsprochen. Danach ist die Folgekostendarstellung ­ entgegen einer dem Rechnungshof gegebenen Zusage der Finanzbehörde ­ nicht mehr fortgeführt worden. Die zunehmend globale Veranschlagung der Investitionsausgaben steht einer zumindest pauschalierenden Berücksichtigung der Folgekosten nicht entgegen. Die Folgekosten sollten nach Ansicht des Rechnungshofs ­ wie in der Vergangenheit ­ in einer Gesamtübersicht im Rahmen des Finanzberichts dargestellt werden, um die eingeschränkten Handlungsspielräume für künftige Haushaltsjahre zu verdeutlichen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Finanzbehörde und die Senatskanzlei haben keine Bedenken erhoben. Sie wollen bereits im Rahmen der Vorbereitung der bevorstehenden Haushalts- und Finanzplanung die Hinweise des Rechnungshofs aufnehmen, um zusammen mit den Behörden auf eine Optimierung des Aufstellungsverfahrens hinzuwirken.

Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.

Gesamtübersicht der Folgekosten erforderlich

III. Gesetzesvollzug und Mengenbewältigung in den Finanzämtern

Insbesondere unter dem Druck zeitgerechter Mengenbewältigung werden die Steuern unvollständig und ungleich festgesetzt. Bearbeitungsvorgaben greifen zum Teil nicht mehr.

In einzelnen Finanzämtern wurden die Bearbeiterinnen und Bearbeiter befristet angewiesen, verbindliche Besteuerungsregeln nicht anzuwenden.

45. Der Rechnungshof hat ­ neben Aspekten der Arbeitsorganisation1

­ erneut die Sachbearbeitung in den Finanzämtern geprüft.

Sowohl bei bedeutenden Steuerfällen als auch im Massengeschäft sind erhebliche Bearbeitungsmängel festgestellt worden.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Rechnungshof über gravierende Mängel bei der Sachverhaltsermittlung und nicht hinnehmbare Fehlerquoten bei einfachen Veranlagungs- und Überwachungstätigkeiten berichten müssen.

Die Leistungsziele in den Finanzämtern werden in der Praxis durch die Arbeitsmenge, Zeitvorgaben und Statistik bestimmt.

In drei Finanzämtern wurden die Bearbeiterinnen und Bearbeiter von ihren Amtsleitungen für Zeiträume von bis zu einem halben Jahr angewiesen, bei einer Vielzahl steuerlich relevanter Sachverhalte die Angaben der Steuerpflichtigen großzügig zu übernehmen und damit von verbindlichen Arbeitsgrundsätzen abzuweichen.

Gesetzliche Anforderungen und damit die Qualität der Bearbeitung standen demgegenüber zurück.

46. Die diesjährigen Prüfungen des Rechnungshofs zeigen erneut, dass es trotz der bisherigen Rationalisierungsbemühungen und -erfolge der Steuerverwaltung und entgegen den Erwartungen des Senats bislang nicht gelungen ist, die ordnungsgemäße Umsetzung des komplizierten und sich häufig ändernden Steuerrechts.