Angebot von Gewerbeflächen via Internet; hier: Langenhorst

Auf der Internetseite „Wachsende Stadt" wird unter den „Plänen & Projekten" im Bezirk Eimsbüttel eine vier Hektar große Gewerbefläche am Langenhorst präsentiert.

Daher frage ich den Senat:

1. Gehört diese Fläche zum Bebauungsplangebiet Niendorf 70?

Ja. Es ist vorgesehen, für diese Fläche einen neuen Bebauungsplan Niendorf 86 aufzustellen.

a) Wenn ja, ist mit dem vorgestellten Gebiet das gesamte Bebauungsplangebiet Niendorf 70 gemeint?

Nein.

b) Wenn nein, um welche Fläche handelt es sich genau?

Die Fläche wird im Norden durch die Straße Langenhorst, im Osten durch ein Wohngrundstück am Langenhorst, die vorhandene Kleingartenanlage sowie das Pavillondorf, im Süden durch die Kollau und im Westen durch vorhandene Wohngrundstücke bzw. Behelfsheime am Ende des Weges Brandfurt begrenzt.

2. Wie sind diese vier Hektar eingegrenzt, wie kann die Fläche beschrieben werden und wie ist sie ausgewiesen?

Die unter 1. b) beschriebene Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Niendorf 70 als private Grünfläche ­ Dauerkleingärten ­ ausgewiesen.

3. Wie wird die Fläche zurzeit genutzt?

Die Fläche ist überwiegend Brachland. Darüber hinaus befinden sich hier noch ca. 20 dauernd bewohnte Behelfsheime.

4. In wessen Eigentum befindet sich die Fläche?

Die Fläche ist in privatem Eigentum.

5. Auf wessen Initiative ist die Fläche im Internet als Gewerbefläche präsentiert worden?

Im Rahmen einer Pressemitteilung zur Beschlussfassung der Senatskommission für Stadtentwicklung über Wohnungsbau- und Gewerbeflächen sind die Flächen erstmalig am 22.05.2003 mit Lageplänen im Maßstab 1 : 5000 von der staatlichen Pressestelle ins Internet gestellt worden (www.hamburg.de / Senat und Behörden / Pressemeldungen / Archiv 2003 / Mai 2003 / Pressemitteilungen 22.05.2003). Bei der Präsentation des Leitbildes „Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt" hat diese Information weitere Verwendung gefunden.

6. Ist die im Netz vorgestellte Fläche für „Dauerkleingärten" ausgewiesen?

Siehe Antwort zu 2.

a) Wenn ja, wie viele Kleingärten sind betroffen und wie viele Behelfsheime?

Siehe Antwort zu 3. a).

b) Sind die ggf. betroffenen Siedler vor der Internetpräsentation informiert worden, dass das Gebiet als Gewerbefläche angeboten werden soll?

In öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Planung und Gewerbe der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde u. a. am 10.12.2002, 25.02.2003 und am 25.03. über die Inanspruchnahme dieser Fläche durch die Stadtreinigung für einen Betriebshof und Recyclingplatz beraten. Die Einbringung der Fläche „Langenhorst" in die Flächensuchverfahren zur Bereitstellung von Gewerbe- und Wohnflächen erfolgte im Einverständnis mit dem privaten Eigentümer. Inwieweit der private Eigentümer die Pächter informiert hat, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Bürgerbeteiligung (Öffentliche Plandiskussion, öffentliche Auslegung) des beabsichtigten Bebauungsplanverfahrens informiert und beteiligt.

c) Müssen die betroffenen Siedler bzw. Kleingärtner gem. Bundeskleingartengesetz entschädigt werden bzw. besteht Anspruch auf Ersatzland, wenn das Gebiet geräumt wird?

d) Sind die betreffenden Flächen gekündigt worden?

e) Wann werden die Flächen ggf. gekündigt?

Ob der private Eigentümer die Flächen bereits gekündigt hat bzw. wann er dies tun wird, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.

Den Kleingartenpächtern würde im Falle einer Kündigung die Kündigungsentschädigung gemäß § 11 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) zustehen.

Bei der Kündigung von Pachtverträgen über Dauerkleingärten kann der Ersatzlandanspruch gemäß § 14 BKleingG geltend gemacht werden. Die abschließende Klärung der Ersatzlandpflicht findet im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens statt.

f) Wird den Bewohnern von Behelfsheimen eine Wohnung nachgewiesen?

i. Wenn ja, durch wen, wann und wo?

ii. Wenn nein, warum nicht?

Der Ausschuss für Planung und Gewerbe der Bezirksversammlung Eimsbüttel hat in seiner Sitzung am 25.03.2003 u. a. beschlossen, einer Änderung des Bebauungsplan Niendorf 70 nur zuzustimmen, wenn u. a. verbindliche Vereinbarungen einer einvernehmlichen und fairen Ausgleichsregelung für die von Absiedlung betroffenen Behelfsheimbewohner durch den Grundeigentümer bestehen.

7. Ist die im Netz vorgestellte Fläche ggf. für „Sport" ausgewiesen?

a) Wenn ja, wie werden die Flächen jetzt und von wem genutzt?

b) Gibt es Verträge, wer sind die Vertragspartner, ist mit Ihnen gesprochen worden und wann sollen die Verträge gekündigt werden?

Nein.

8. Für wie lange ist der Bestand des Pavillondorfes an der Niendorfer Str. gesichert?

Der Mietvertrag mit dem Eigentümer der Fläche läuft bis 31.10.2008.

9. Wie ist die Fläche, auf der sich das Pavillondorf befindet, planrechtlich ausgewiesen?

Die Fläche ist im Bebauungsplan Niendorf 70 als private Grünfläche ­ Dauerkleingärten ­ ausgewiesen.

10. Wer ist der Eigentümer der Fläche, auf der sich das Pavillondorf befindet?

Die Fläche ist in privatem Eigentum.

11. Verfolgt der Eigentümer anderweitige Planungen für diese Fläche als die Stadt?

a) Wenn ja, welche Pläne hat die FHH?

b) Welche Pläne hat der/die Eigentümer(in)?

c) Gibt es Gespräche oder Verhandlungen zu einer künftigen Nutzung bzw. Umnutzung?

d) Gibt es Kauf- bzw. Verkaufsabsichten, wenn ja von welcher Seite?

Anderweitige Planungen des privaten Eigentümers liegen nicht vor.

12. Sind für das im Internet ausgewiesene Gebiet bereits Interessenten vorhanden?

Ja.

a) Wenn ja, welche sind das und welches Gewerbe soll angesiedelt werden?

Es ist beabsichtigt, diese Flächen für eine Verlagerung des Betriebs- und Recyclinghofes der Stadtreinigung Hamburg vom Offakamp an diesen Standort in Anspruch zu nehmen. Hierdurch werden Gewerbeflächen am Offakamp im Sinne der wachsenden Stadt frei.

b) Soll das Gebiet neu überplant werden und, wenn ja, mit welchem Ziel?

Es ist beabsichtigt, in diesem Bereich einen neuen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, für dieses Gebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Betriebs- und Recyclinghofes für die Stadtreinigung Hamburg zu schaffen.

c) Ist bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst oder vorbereitet worden?

Nein.

13. Sind die jetzigen Nutzer der im Internet angepriesenen Flächen informiert bzw. über eine bevorstehende Umnutzung in Kenntnis gesetzt worden?

a) Wenn ja, wann und in welcher Form?

b) Wenn nein, warum nicht?

Vgl. die Antwort zu 6. b).

Welche Pläne verfolgt der Senat ggf. hinsichtlich weiterer Flächen im Bebauungsplangebiet Niendorf 70?

Über den vorgesehenen neuen Bebauungsplan (vgl. die Antwort zu 12. b) hinaus bestehen keine weiteren Pläne.

15. Welche Rolle spielen die im Bereich Niendorf 70 bekannten Probleme mit dem dortigen Untergrund bei einer Nutzung als Gewerbefläche?

16. Welche Rolle spielen die im Bebauungsplan jetzt ausgewiesenen Verbote und Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für eine künftige Gewerbenutzung?

a) Sind die im Bebauungsplan enthaltenen Verbote und Nutzungseinschränkungen für eine weitere Überplanung noch relevant?

b) Wenn ja, in welcher Weise?

c) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht mehr?

17. Welche Sicherungsmaßnahmen vor Überschwemmungen bei starken Regenfällen im Bereich von Niendorf 70 und Lokstedt 14 plant der Senat bei einer künftigen Gewerbenutzung am Langenhorst?

Ein Altlastverdacht liegt nicht vor. Probleme hinsichtlich des Untergrundes bestehen insoweit nicht. Das Gebiet liegt nach derzeitigem Planungsstand außerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Stellingen. Die Belange des Grundwasserschutzes, der geplanten Wasserschutzgebietsausweisung sowie der Oberflächenentwässerung und des Hochwasserschutzes werden im Rahmen der Abwägung zum beabsichtigten Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. Abschließende Beurteilungen können deshalb noch nicht getroffen werden.