Wohnungsbau
Parallel dazu wird die Bewertung für kleinere, weniger komplizierte Gruppen durchgeführt. Die Überprüfung der Altstandorte soll Anfang 1999 abgeschlossen sein.
In Wasserschutzgebieten werden für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser darüber hinaus Tankstellen und chemische Reinigungen sowie weitere Branchen systematisch bewertet.
Etwa 39 % der Altstandorte enthalten zumindest ein Flurstück mit besonders sensibler Nutzung aus Sicht des Wirkungspfades Boden-Mensch; davon befinden sich etwa 30 % im Eigentum der Stadt. Erste Ergebnisse aus der Abschätzung des Handlungsbedarfes liegen vor. Von 35 altlastverdächtigen Flächen der in der Branche „Herstellung, Lagerung und Umschlag von Pestiziden" registrierten Flächen sind 13 aus Sicht des Wirkungspfades BodenMensch relevant, davon sind 9 Flächen (6 im Eigentum der Stadt) noch nicht bearbeitet. Von den 76 Altlastverdachtsflächen der Branche „Gummi, Kunststoff, Asbest" sind aus heutiger Sicht 9 Flächen bearbeitungsbedürftig.
Für den Wirkungspfad Deponiegas-Mensch sind die Altstandorte in der Regel nicht von Interesse.
Rüstungsaltlastverdachtsflächen 214 Rüstungsaltlastverdachtsflächen sind besonders sensibel genutzt. Für 92 % davon liegen Hinweise auf Munition vor, denen ausschließlich der Kampfmittelräumdienst nachgeht. Die übrigen stellen Altstandorte der Metallbearbeitung dar. Die Munitionsverdachtsflächen mit hoher Räumpriorität werden bis zum Jahr 2010 saniert sein. Die Sanierung der übrigen Munitionsverdachtsflächen kann sich jedoch wegen anderer, nicht vorhersehbarer Faktoren über das Jahr 2010 hinaus erstrecken.
Sonstige Bodenverunreinigungen
Im Wirkungspfad Boden-Grundwasser werden für alle 8 im Kataster registrierten sonstigen Bodenverunreinigungen die Gefährdungsabschätzungen bis Ende 2007 abgeschlossen.
Aus den Ergebnissen der Rasteruntersuchungen auf Schwermetalle hatten sich im Jahr 1985 größere Flächen ergeben, auf denen gehäuft Überschreitungen von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Mensch festgestellt wurden. Hierzu gehört insbesondere die Umgebung der Norddeutschen Affinerie, aber auch zum Beispiel eine Fläche in Marienthal. Diesen Hinweisen wurde damals nachgegangen, weitere Proben (insbesondere von Spielflächen und Gärten) wurden untersucht, es fand jedoch keine systematische Untersuchung statt. Eine Gefährdungsabschätzung wird für erforderlich gehalten. Ein Untersuchungskonzept wird bis Ende 1999 erarbeitet. Dabei sind insbesondere auch die in der Bodenschutzverordnung des Bundes festzulegenden Prüfwerte künftig zu beachten.
5. Mittelfristige Aufgabenplanung
In der Hamburger Bearbeitungsliste (HBL) ist für einen Zeitraum von 7 Jahren (beginnend mit dem aktuellen Jahr) die Planung für die Bearbeitung von Fällen auf altlastverdächtigen Flächen oder bei sonstigen Boden- und Grundwasserverunreinigungen registriert.
Die Datenbank umfaßt den Bearbeitungsstand8), die geplanten Bearbeitungsphasen und die voraussichtlichen Sanierungskosten, soweit sie für den Haushalt anfallen. Die HBL wurde im Vergleich zu dem bisher eingesetzten und zuletzt in der Drucksache 15/5644 dargestellten Planungsinstrument effektiviert:
die pfadübergreifende Bearbeitung wurde verbessert,
die Fallbearbeitung wurde mit dem Geographischen Informationssystem verknüpft,
eine direkte Zugriffsmöglichkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auf die Planungsdaten wurde geschaffen durch Ausstattung mit vernetzten PC-Arbeitsplätzen.
Mittelfristige Bearbeitungsschwerpunkte9 sind
für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser die flächenhafte Bearbeitung von Altlastverdachtsflächen innerhalb von geplanten/ausgewiesenen Wasserschutzgebieten sowie außerhalb von Wasserschutzgebieten die Bearbeitung der als prioritär erkannten Altablagerungen und Altstandorte und die systematische Überprüfung aller restlichen Altstandorte,
für den Wirkungspfad Boden-Mensch die systematische Überprüfung der sensibel genutzten Altstandorte sowie der großflächigen schädlichen Bodenveränderungen,
für den Wirkungspfad Deponiegas-Mensch die Gefährdungsabschätzung der restlichen Altablagerungen hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der Nutzungsmöglichkeiten.
Bei der Bearbeitung von Fällen aus dem Bedarfsträgerprogramm (Bauvorhaben, Grundstücksverkehr und Planungsvorhaben) handelt es sich um eine Daueraufgabe, da sich durch Nutzungsänderungen immer wieder neue Ausgangslagen für die nutzungsabhängige Prüfung einer altlastverdächtigen Fläche ergeben. Auch private Bauantragsverfahren auf altlastverdächtigen Flächen werden weiterhin zu bearbeiten sein. Eine exakte lang- und mittelfristige Planung ist in diesem Bereich nicht möglich, da durch aktuelle Anlässe, Ereignisse und Planungen einzelne Maßnahmen ihre Priorität verlieren oder kurzfristig neu hinzukommen.
Bauantragsverfahren werden im Regelfall kurzfristig eingestellt und zügig abgearbeitet. Erfahrungsgemäß werden pro Jahr ca. 250 Fälle für öffentliche Bedarfsträger bearbeitet.
Neben den oben beschriebenen Bearbeitungsschwerpunkten bestehen jetzt und in Zukunft folgende Aufgaben:
die Untersuchung und gegebenenfalls Veranlassung der Sanierungen von Altlasten, Verdachtsflächen und schädlichen Boden- und Grundwasserverunreinigungen, die im Verantwortungsbereich Privater liegen,
die Begutachtung von Flächen, von denen unter der aktuellen Nutzung keine Gefahren ausgehen, für die aber eine Nutzungsänderung aus Gründen der Stadtentwicklung oder des Grundstücksverkehrs vorgesehen ist (Daueraufgabe, siehe Drucksache 13/6718),
die fortlaufende Sicherung als Teil der Sanierung (nach heutigem Stand ca. 4,5 Mio. DM jährlich),
Im Rahmen der Gefahrenabwehr sind 4 Fälle 1996 und 11
Fälle 1997 abschließend saniert worden. Weitere 74 Fälle sind 1996 und 137 Fälle im Jahr 1997 abschließend bearbeitet worden. Entsprechende Informationen werden in der genannten Datenbank vorgehalten und können bei der Umweltbehörde, Gewässer- und Bodenschutz (W 3) eingesehen werden. In 1998 und 1999 sollen ca. 500 Fälle bearbeitet, d. h. untersucht und bei Bedarf in die Sanierung gegeben werden.
die Untersuchung und Sanierung/Sicherung von aktuellen Schadensfällen (Daueraufgabe; aktuell ca. 200 Fälle in Bearbeitung),
die Untersuchung und Sanierung neu hinzukommender Altlasten auf Flächen, auf denen der Betrieb erst nach 2010 eingestellt wird (Bundes-Bodenschutzgesetz),
die Bearbeitung privater Bauantragsverfahren auf altlastverdächtigen Flächen.
6. Ressourcen
Bei dem Mittelbedarf der Sanierungseinzeltitel (Kapitel 8710 und 8720 alt; neu 8700) zeigt sich eine strukturelle Veränderung: Bis zum Jahr 2002 werden die großen, kostenintensiven Sanierungsvorhaben weitgehend abgeschlossen sein. Danach werden zahlreiche kleinere Fälle mit einem jeweils geringeren Mittelbedarf zu sanieren sein.
Diese erfordern einen erheblich intensiveren Aufwand sowohl bezüglich der Untersuchung als auch bei der Planung und Durchführung der Sanierung, um mit den in der Finanzplanung vorgesehenen Raten das Ziel „Abschluß der Altlastensanierung bis 2010" zu erreichen.
Über das Jahr 2010 hinaus verbleiben die Aufgaben der fortlaufenden Sicherung (u. a. Betreiben und Unterhalten von Bauwerken und Reinigungsanlagen sowie das Überwachen der dauerhaften Einhaltung der festgelegten Sanierungsziele und des wirksamen Schutzes der betroffenen Schutzgüter, z. B. Deponie Georgswerder). Die jährliche finanzielle Belastung liegt zur Zeit bei einer geschätzten Größenordnung von ca. 4,5 Mio. DM. Eine Präzisierung soll durch Kosten-Leistungsrechnung erfolgen.
Der Abwägung zwischen Sanierung (Dekontamination) und Sicherung (Anlagenbau) kommt eine erhöhte Bedeutung zu. Entscheidungen zugunsten einer Sanierung bedeuten i. d. R. eine hohe einmalige Investition gegenüber einer anfänglich kostengünstigeren Sicherungsanlage, die jedoch langfristig den Haushalt belastet. Entscheidungskriterium ist daher neben der technischen auch die finanzielle Machbarkeit. So werden vor einer Entscheidung für eine Sicherungsmaßnahme Vergleichsrechnungen angestellt mit dem Ziel, die fortlaufenden jährlichen Sicherungskosten für einen überschaubaren Zeitraum (ca. 50 Jahre) deutlich geringer zu halten als die Zinslast bei einer Sanierung (Dekontamination).
Der jährliche Mittelabfluß wird sich trotz eines erreichten hohen Standes der Technik nicht so gezielt steuern lassen, daß Haushaltsreste oder Vorgriffe vermieden werden können. Die Altlastensanierung ist nicht vergleichbar mit klassischen Ingenieur- oder Hochbauten. Da es die „gläserne Altlast" bzw. die „Standard-Altlast" nicht gibt, bleiben unkalkulierbare Risiken noch während der Baudurchführung bestehen. Darüber hinaus wird der Mittelabfluß von Einsparungen durch günstigere Ausschreibungsergebnisse, aber auch durch Einsprüche von Betroffenen trotz intensiver Beteiligung beeinflußt. Eine gewisse Steuerung ist durch eine „Vorratsplanung" möglich, wenn es gelingt, mehr Sanierungsfälle vergabereif vorzuhalten, als es das jeweils verfügbare Finanzvolumen zuläßt.
7. Petitum:
Der Senat bittet die Bürgerschaft, von dem vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.
8. Anhang
Definitionen Altlasten Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ob tatsächlich eine Gefahr für das Grundwasser und für die Trinkwassergewinnung, oder eine Gefahr für Menschen besteht, kann erst durch z. T. kostenintensive und häufig langwierige Untersuchungen festgestellt werden.
Die Altlastverdachtsflächen sind einem der folgenden Oberbegriffe zugeordnet Altablagerungen Altablagerungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (§ 2 (5) Nr. 1) sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Sonstige Altablagerungen
Zu den sonstigen Altablagerungen zählen großflächige Aufhöhungen zum Beispiel mit Bauschutt, für die nicht von einem hohen Gefahrenpotential ausgegangen wird.
Diese Flächen werden jedoch im Wirkungspfad BodenGrundwasser in geplanten und ausgewiesenen Wasserschutzgebieten untersucht.
Altstandorte Altstandorte im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (§ 2 (5) Nr. 2) sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
Die Altstandorte im Altlasthinweiskataster beziehen sich hinsichtlich ihrer Lage und Ausdehnung auf die Ausdehnung des ehemaligen Betriebsgrundstückes. Grundlage für die Aufnahme sind im wesentlichen überprüfte Angaben über die Branchenzugehörigkeit.
Rüstungsaltlastverdachtsflächen Rüstungsaltlasten sind Altstandorte und Altablagerungen, von denen durch rüstungsspezifische Stoffe oder Kampfstoffe eine Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit ausgeht.
Die Altstandorte umfassen Grundstücke, auf denen insbesondere rüstungsspezifische Stoffe entwickelt, erprobt, hergestellt, verarbeitet, gelagert, abgelagert oder vernichtet wurden (hierzu zählen z. B. ehemalige Flak-Stellungen, nicht aber Blindgänger). Sonstige Bodenverunreinigungen Sonstige Bodenverunreinigungen sind größere Flächen, für die der Verdacht besteht, dass deren Böden durch Schadstoffeintrag über die Luft (z. B. Umfeld der NA) oder zum Beispiel durch die Anwendung von Pflanzenschutzmittel belastet sind.
Flächensanierungsprogramm Ziel des Flächensanierungsprogramms ist es,
Gefahren für die Umwelt bzw. den Menschen abzuwehren: Schutz der Grundwasservorkommen, die der Trinkwassergewinnung dienen, und der Bewohner von altlastverdächtigen Flächen
altlastverdächtige Flächen für staatliche Bedarfsträger (z. B. für die Erstellung von Bebauungsplänen, von Wohnungsbauprojekten oder Gewerbegebieten) herzurichten und private Bauvorhaben auf altlastverdächtigen Flächen zu ermöglichen (vgl. Drucksache 13/6718). Wirkungspfad Boden-Mensch
Der Wirkungspfad Boden-Mensch lässt sich fachlich in mehrere einzelne Wirkungspfade untergliedern, von denen der direkte Pfad Boden? Mensch, das heißt die direkte Gefährdung von Menschen durch Schadstoffgehalte im Boden, der vorrangig zu betrachtende Wirkungspfad ist. Da besonders bei Kindern davon ausgegangen werden kann, daß Boden verzehrt wird, stehen diejenigen Bereiche, in denen Kinder sich länger spielend aufhalten, im Blickpunkt des Gefährdungspfades Boden. Hierzu zählen neben Kinderspielplätzen auch Wohngebiete und Kleingärten.
Wirkungspfad Boden-Grundwasser
Bisher liegen im Wirkungspfad Boden-Grundwasser insbesondere Erfahrungen zur Gefährdungsabschätzung von Altablagerungen vor. Die Bearbeitung von Altstandorten erfolgte bisher überwiegend anlaßbezogen und nur für wenige Spezifizierungen (Branchen, z. B. Gaswerke) systematisch. Zu den Schwerpunkten der Altlastenbearbeitung im Wirkungspfad Boden-Grundwasser gehören die Bearbeitung von Altlasten und Flächen in geplanten und ausgewiesenen Wasserschutzgebieten (Trinkwassergewinnung) sowie die Bearbeitung bereits festgestellter Schäden bzw. Gefahren für das Grundwasser. Zusätzlich zu den altlastverdächtigen Flächen des Altlasthinweiskatasters werden auch Tankstellen und Chemische Reinigungen sowie sonstige Flächen mit Gefahrenpotentialen für das Grundwasser als relevant angesehen.
Wirkungspfad Deponiegas-Mensch Schwerpunkte des Wirkungspfades Deponiegas-Mensch stellen die Explosions- und Erstickungsgefahr durch das sich in Altablagerungen bildende Gas dar. Gefährdet sind bauliche Anlagen auf oder am Rande von Altablagerungen, in die Gas eindringen und in denen es sich zu gefährdenden Konzentrationen aufstauen kann.
Wirkungspfad Boden-Oberflächengewässer
Für den Wirkungspfad Oberflächengewässer werden bei den in Gewässernähe liegenden Altlastverdachtsflächen die Eintragspfade oberflächliche Abschwemmung von Schadstoffen, Abfallentsorgung über die Uferböschung in das Gewässer sowie der Schadstoffeintrag über das Sickerwasser und das Grundwasser untersucht.
Bedarfsträgerfälle Soll auf einer altlastverdächtigen Fläche eine Nutzungsänderung vorgenommen, die Fläche neu überplant oder durch die Stadt/Liegenschaft ge- oder verkauft werden oder liegt ein Bauantrag für eine altlastverdächtige Fläche vor, so wird nach Vorprüfung durch Fachbehörden und Bezirksämter im Einzelfall seitens der Umweltbehörde eine nutzungsabhängige Prüfung vorgenommen, ob durch bestehende Verunreinigungen eine Gefahr für das Vorhaben bzw. mögliche Nutzerinnen und Nutzer besteht. Prioritäten und Umfang der Untersuchungen werden von den staatlichen Bedarfsträgern untereinander und mit der UB abgestimmt. Zu den Verfahren staatlicher Bedarfsträger zählen Wohnungsbauprogramme, Gewerbeerschließungen, Bebauungsplanverfahren, Hochwasserschutz und Wasserbau, Landschaftsplanung und sonstige flächenrelevante Planungen. In diesen Fällen werden im wesentlichen Untersuchungen im Auftrag der Umweltbehörde durchgeführt.
Bauantragsverfahren Privater werden in einem abgestimmten Verfahren (siehe Anhang Arbeitshilfen) durch die Gesundheits- und Umweltämter der Bezirksämter und durch die Umweltbehörde bearbeitet. Die Untersuchungen werden hierbei in der Mehrzahl der Fälle durch die Bauträger veranlaßt und durch die Verwaltung bewertet.
Ziel ist es, eine ungefährdete Nutzung des Grundstückes (Baugesetzbuch) zu ermöglichen. In einigen Fällen sind hierfür Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, in anderen Fällen kann die ungefährdete Nutzung durch Auflagen (auch bezüglich der Art der Nutzung/Nutzungseinschränkung) oder Sicherungsmaßnahmen ermöglicht werden.
Für ggf. notwendige Entsorgungsmaßnahmen steht die UB beratend zur Verfügung. Häufig kann eine unbeschränkte Nutzungsfreigabe erfolgen.
Aktives Flächenrecycling
Zur Vermeidung und Einschränkung des Flächenverbrauchs bietet die UB in Abstimmung mit den Planungsbehörden die Herrichtung von altlastverdächtigen Flächen für neue Nutzungen an.
Aktuelle Schadensfälle
Zu den aktuellen Schadensfällen zählen sowohl aktuell eintretende Verunreinigungen als auch akut aufgedeckte Verunreinigungen auf bereits erfaßten Verdachtsflächen, die zum Beispiel im Rahmen von Baumaßnahmen erkannt werden und bei denen eine sofortige und zügige Bearbeitung erforderlich ist. Aktuelle Schadensfälle werden nach sofortiger Aufnahme und Bearbeitung entweder kurzfristig mit der Beseitigung des Gefahrenpotentials abgeschlossen oder in die reguläre Bearbeitung eingestellt.
Kampfmittelräumdienst
Der bei der Innenbehörde angesiedelte Kampfmittelräumdienst bearbeitet Flächen mit Verdacht auf Munition und Kampfmittel. Insbesondere aus Anlaß von Bauvorhaben, Bohrungen und sonstigen Eingriffen in den Untergrund werden Flächensondierungen durchgeführt. Die Kampfmittelbeseitigung (Sanierung von Munitionsverdachtsflächen) erfolgt nach den Regelungen des SOG im Rahmen der hoheitlichen Gefahrenabwehr. In jeder Phase bei der Beseitigung von Kampfmitteln (Aufsuchen, Bergen, Befördern, Lagern, Behandeln und Vernichten) sind bestimmte, der Gefahrenlage angepaßte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Überwachung
Zur Überprüfung des Sanierungserfolgs und in Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Gefahrenlage vorliegt, für eine endgültige Entscheidung jedoch die mittel- oder längerfristige Entwicklung der örtlichen Situation beobachtet werden muß, wird die betreffende Fläche in die bestehenden Überwachungskonzepte eingestellt.
Sanierung
Bei Bestätigung einer Gefahr kommen die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung oder Sicherung zum Tragen.
Hierzu gehören unter anderem Aushub und Deponierung des belasteten Materials, Reinigung von Boden oder Grundwasser (Dekontamination) oder Unterbrechung des Übertragungsweges vom Standort zum Schutzgut z. B. Boden-Mensch, Boden-Grundwasser (Sicherung).