Betreuung in Krippen

Ab dem 01.04.2004 sollen alle berufstätigen Eltern mit Rechtsanspruch auf 4 Stunden täglich, die erstmals eine Elementarbetreuung (drei Jahre bis Schuleintritt) für ihre Kinder benötigen (Priorität 5), eine Aufstockung erhalten, und einen somit erweiterten Kita-Gutschein. Aus der Antwort der Kleinen Anfrage 17/4170 geht hervor, dass es bis zum 28.01.2004 3146 Anträge auf der Warteliste für eine Betreuung in der Krippe mit der Priorität 5 gab. Dabei blieb offen, zu wann diese Anträge bewilligt werden.

Deshalb frage ich den Senat:

Aus datentechnischen Gründen kann bei den Antworten zu 2. und 4. und zu 3. nur der Stand vom 09.02.2004 angegeben werden, während die Antwort zu 1. sich auf den Stand vom 28.01.2004 bezieht (Differenz = 53 Anträge).

Es ist zu berücksichtigen, dass der in der Antwort zu 2. und 4. jeweils ausgewiesene Bewilligungsbeginn nicht durchgängig dem beantragten Bewilligungsbeginn entspricht. Bei der Geschwisterregelung ist das Beginndatum abhängig vom konkreten Bewilligungsbeginn für das Geschwisterkind im Elementar- und Hortbereich.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Zu welchem Bewilligungsbeginn haben die Eltern die jeweiligen Anträge (3146) für eine Betreuung in der Krippe mit der Priorität 5 und welchem Betreuungsumfang gestellt? Bitte unter Angabe des Monats, in dem der Bewilligungsbeginn vorgesehen ist und unter Nennung der Anzahl der entsprechenden Anträge und des Betreuungsumfangs auflisten. Bitte unter Angabe des Monats, in dem die Betreuung beginnen kann und unter Nennung der Anzahl der entsprechenden Anträge.

Nach derzeitigem Stand (vgl. Drucksachen 17/4146 und 17/4109) können im Jahr 2004 Anträge auf Förderung einer Kindertagesbetreuung im Krippenbereich für Kinder berufstätiger Eltern im Rahmen der Geschwisterregelung gemäß § 2 Kinderförderungsverordnung bewilligt werden. Mit Stand vom 09.02.2004 sind hiervon 393 Kinder betroffen, denen ein Gutschein für eine Betreuung in einer Krippe erteilt werden wird. Bitte unter Angabe des Monats, zu wann der Bewilligungsbeginn beantragt wurde und unter Nennung der Anzahl der entsprechenden Anträge, die nicht bewilligt wurden oder zukünftig nicht bewilligt werden können.

Folgenden Anträgen der Priorität 5 (Stand 09.02.2004) für eine Förderung im Bereich Krippe kann nach derzeitigem Stand nicht entsprochen werden (vgl. Bitte unter Angabe des Monats des voraussichtlichen Bewilligungsbeginns und der Anzahl der bewilligten Anträge auflisten.

Siehe Antwort zu 2.

5. In der Antwort zur Frage 11 der Drs. 17/4170 heißt es, dass 143 Anträge auf Betreuung in Krippen, Priorität 5 mit Bewilligungsbeginn zum 01.04.2004 nicht berücksichtigt werden können. Wie viele Anträge auf Betreuung in einer Krippe, Priorität 5 mit Bewilligungsbeginn zum 01.04.2004 wurden insgesamt gestellt? Aus welchen Gründen werden die 143 Anträge auf Betreuung in Krippen, Priorität 5 mit Bewilligungsbeginn zum 01.04.2004 nicht berücksichtigt?

Mit gewünschtem Bewilligungsbeginn zum 01.04.2004 wurden 143 Anträge der Priorität 5 im Krippenbereich gestellt. Vgl. im Übrigen Drucksachen 17/4146 und 17/4109.