Propagandadelikte

Die Mehrzahl der in den vergangenen Jahren von Rechtsextremisten in Bremen begangenen politisch motivierten Straftaten war eher situationsbedingt und im Wesentlichen von volksverhetzendem Charakter im Sinne des § 130 geprägt.

So lobt z. B. der NPD-Landesverband Bremen im November 2007 in einem auf der Internetseite des Landesverbandes veröffentlichen Brief an Eva Herman deren Äußerungen zu familiären Werten und der Stellung der Frau im 3. Reich sowie den Mut, sich gegen die Gesinnungs- und Meinungsdiktatur in der BRD zu stellen. Der Brief beinhaltet sowohl verfassungsfeindliche Zielsetzungen als auch aktiv-kämpferische Elemente gegen Merkmale der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Unter dem Absatz. Der biologische Volkstod der Deutschen schreitet voran heißt es: Genau das ist auch das Ziel jener fremden Macht, die die Bundesrepublik regiert. Die BRD-Politik will und braucht keinen deutschen Nachwuchs; dieser könnte ihm ja auch einmal gefährlich werden, wenn die Deutschen ihr Land zurückfordern. Stattdessen holen die Multikulti ­ Fetischisten der Bundesregierung massenweise Ausländer aus aller Herren Länder in unser Land hinein und feiern ihre bunte Gesellschaft. Verantwortlich für die Internetseite ist der Bremer NPD Landesvorsitzende, gegen den ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung gemäß § 130 eingeleitet wurde.

Die Innenministerkonferenz hat 2001 bundesweit einheitliche Kriterien für die Erfassung politisch motivierter Kriminalität beschlossen. Danach wird politisch motivierte Kriminalität nach den voneinander unabhängigen Dimensionen Deliktsqualität, Themenfeld, Phänomenbereich (rechts, links, Ausländerkriminalität, etc.), internationale Bezüge und extremistische Kriminalität unterschieden. Dieses Definitionssystem ermöglicht eine differenzierte Auswertung und Lagedarstellung, die Grundlage für effiziente präventive und repressive Maßnahmen ist. Die Erfassung nach dem neuen Definitionssystem erfolgte rückwirkend zum 01.01.2001.

Unter dem Begriff Propagandadelikte werden im allgemeinen die in § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) genannten Straftaten erfasst.

Trotz eines erneuten Anstiegs der Gesamtstraftaten in den letzten Jahren ist die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten im Lande Bremen unter dem der Jahre 2000 und 2001 geblieben und bewegt sich innerhalb einer statistisch nicht signifikanten Schwankungsbreite. Qualitativ weisen die Zahlen jedoch in den Jahren 2005 und 2007 auf eine stärkere Gewaltorientierung der Täter hin.

Die Zahlen für das Jahr 2007 liegen noch nicht vor.

Die am häufigsten betroffenen Themenfelder (Motivlage) der politisch motivierten Kriminalität rechts im Berichtszeitraum sind:

- Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus

- Hasskriminalität (u.a. fremdenfeindliche und antisemitische Motivation)

- Konfrontation/politische Einstellung

Das Themenfeld Konfrontation/politische Einstellung behandelt die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner. Die Rechts-Links-Konfrontation wird vor dem Hintergrund, dass auch im rechtsextremistischen Lager Tendenzen erkennbar sind, organisiert gegen den politischen Gegner vorzugehen, zu steigenden Fallzahlen führen können.