Flughafen nach Kaltenkirchen
Die Versprechen der CDU zwischen Fliegen und Fauna, Flora Habitat.
Obwohl der Flughafen Fuhlsbüttel zurzeit massiv aus- und umgebaut wird und die Freie und Hansestadt Hamburg über 350 Mio. Euro investiert, verspricht die CDU immer wieder besonders vor den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft lärmgeplagten Flughafenanliegern die Verlagerung des Hamburger Flughafens nach Kaltenkirchen. Im Oktober letzten Jahres berichtete das Hamburger Abendblatt, der Senat erwäge, in Zukunft doch einen Großflughafen vor den Toren Hamburgs zu errichten. Die Kapazität von Fuhlsbüttel käme spätestens 2030 an seine Grenzen.
Der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg pflichtet dem bei und hält die Kapazitäten des Airport Hamburg noch früher für erschöpft, wenn die Zuwächse in der Luftfahrt erst wieder ihr Niveau von vor dem 11. September 2001 erreichten.
Finanzsenator Peiner sieht mit der Verlagerung des Flughafens aus der Stadt große Flächen für sein Prestige-Projekt „Hamburg wachsende Stadt" frei werden. Vor allem die Messe würde er gerne auf der Fläche von Fuhlsbüttel noch viel größer neu entstehen lassen. Er könne sich nicht vorstellen, dass eine Stadt wie Hamburg in den nächsten zwanzig Jahren nur einen innerstädtischen Flughafen habe.
Vor dem Luftfahrt-Presseclub versprach Wirtschaftssenator Gunnar Uldall im Oktober 2003: „Der Flughafen in Kaltenkirchen kommt."
Um das Projekt zu realisieren, hat der Flughafen Hamburg, an dem die Hansestadt mit 51 Prozent beteiligt ist, gerade noch Grundstücke hinzugekauft, so dass die Fläche für einen möglichen Ersatzflughafen inzwischen 2100 ha groß ist.
Hamburg hatte allerdings bereits 1981 Planungen für einen Ersatzflughafen in Kaltenkirchen beerdigt. Stattdessen wird der Ausbau von Fuhlsbüttel zügig vorangetrieben. Nach Terminal vier und der weltweit einmaligen Lärmschutzhalle werden nun Terminal zwei neu gebaut, eine zusätzliche Abfertigungsanlage nebst unterirdischem Verbindungstunnel zu den Terminals, eine eigene Energiezentrale und der S-Bahnanschluss gebaut.
Unterdessen geht der Interessenstreit um Fuhlsbüttel in eine weitere Runde.
Der Vertreter der Norderstedter Initiative gegen den Fluglärm empfiehlt auf die dritte Ausbaustufe in Fuhlsbüttel mit der zusätzlichen Abfertigungsanlage und unterirdischen Personentransport zu verzichten und den Ausbau von Kaltenkirchen zu beginnen, da Fuhlsbüttel 2010 an seine Grenzen stoße.
Jetzt ist bekannt geworden, dass Schleswig-Holstein das dem Flughafen Hamburg gehörende Gelände in Kaltenkirchen auf Vorschlag der EU Kommission als Fauna-Flora-Habitat Schutzgebiet ausweisen will.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Das Kapazitätspotential des Flughafens Hamburg macht es im derzeit planerisch erfassbaren Zeitraum nicht erforderlich, einen Neubau an anderer Stelle zu verfolgen (vgl. Drs. 17/826). Nach Abschluss des aktuellen Ausbauprogramms im Terminalbereich werden ca. 15 Mio. Passagiere abgefertigt werden können. Die Kapazität des Start- und Landebahnsystems liegt, abhängig von technischen Entwicklungen und Flugzeuggrößen, bei 20 bis 30 Mio. Passagieren. Daher hat der Senat bisher keinen Anlass gesehen, sich mit dem Bau eines Flughafens in Kaltenkirchen zu befassen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Hält der Senat an dem Bau eines Großflughafens in Kaltenkirchen entgegen der realen Tatsachen wie Ausbau des bestehenden Hamburger Flughafens und der Ausweisung der Ersatzflächen als FFH-Gebiet fest und mit welcher Begründung?
Die im Bereich Kaltenkirchen im Besitz der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) befindlichen Flächen werden weiter vorgehalten, um zukünftigen Generationen die Planungsoption zu erhalten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2. Wann hat der Senat die wieder aufgelebten Pläne zur Flughafenverlagerung der Landesregierung von Schleswig-Holstein unterbreitet und wie hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein darauf reagiert?
3. Sind die Hamburger Senatspläne, den Flughafen Fuhlsbüttel nach Kaltenkirchen zu verlagern, mit den Plänen der Kieler Landesregierung kompatibel, den Flugplatz Holtenau auszubauen?
Entfällt, siehe Vorbemerkung.
4. In der letzten Legislaturperiode wurde für den Flughafen ein Lärmkontingent vereinbart und in der Betriebsgenehmigung des Flughafens festgeschrieben. Nach damaligen Berechnungen würde das Lärmkontingent 2010 ausgeschöpft sein. Wie beurteilt der Senat heute die Entwicklung des Lärmkontingents bis 2010?
Das Lärmkontingent wird nach heutigem Kenntnisstand 2010 nicht überschritten werden.
5. Welche Vorbereitungen zu einer Verlagerung des Hamburger Flughafens hat der Senat bereits in die Wege geleitet und wann bzw. wie wurden sie mit Schleswig-Holstein abgestimmt?
6. Wie erklärt der Senat dem Steuerzahler die hohen Investitionen in Fuhlsbüttel, wenn der Flughafen jetzt doch an eine andere Stelle verlagert werden soll?
Entfällt, siehe Vorbemerkung.
7. Wann hat der Senat von der Unterschutzstellung des FHG-Gebietes in Kaltenkirchen Kenntnis erhalten und durch wen?
Es sind keine Flächen im Eigentum der FHG als FFH-Gebiete unter Schutz gestellt.
8. Wird der Senat die Flächen der FHG bei Kaltenkirchen weiter für Hamburg beanspruchen,
a) um einen Ersatzflughafen zu bauen?
b) um selbst ein zusätzliches FFH-Gebiet in Kaltenkirchen auszuweisen?
c) um nach einer FFH-Ausweisung der Flächen bei Kaltenkirchen in Brüssel eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb eines Flughafens zu erwirken und/oder
d) um die erworbenen Flächen zusätzlich zu Hamburg Airport als Frachtflughafen zu nutzen, um Hamburg zu entlasten?
Siehe zu Antwort 1.
9. Gedenkt der Senat oder ggf. die schleswig-holsteinische Landesregierung, die FHG zu entschädigen, wenn das FHG-Gebiet bei Kaltenkirchen als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen wird?
Zu hypothetischen Fragen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung.
a) Wie hoch waren die Kosten des Grunderwerbs, der Unterhaltung und der Sicherung der Flughafen-Erweiterungsflächen?
Über Geschäftsangelegenheiten von Unternehmen gibt der Senat zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Auskunft.
b) Welchen Anteil davon hat die FHH gezahlt bzw. wird die Hansestadt noch zahlen?
Die Kosten werden ausschließlich von der FHG getragen.