Sozialversicherung

Mit einer weiteren Teillieferung am 27. August 2003 legte der Senat die Personalakten nebst zugehöriger Unterlagen betreffend weiterer sechsundvierzig Personalvorgänge aus dem Bereich der Justizbehörde und dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten vor.

Hinsichtlich zweier dieser Personalvorgänge teilte der Präsident des Senats mit Schreiben vom 27. August 2003 mit, dass sich der Senat unter Berufung auf dem ihm als Landesregierung zustehenden geschützten Beratungs- und Entscheidungsbereich an der Vorlage derjenigen Akten gehindert sehe, die sich auf die Vorbereitung der Entscheidungsfindung und die Verhandlungen über die Ausschreibungsverzichte beziehen. Bezüglich weiterer zwei Personalvorgänge sah sich der Senat an der Aktenvorlage deshalb gehindert, weil beide Personen aus dem Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeschieden und zu einem anderen Dienstherrn gewechselt waren.

Mit einer dritten Teillieferung als Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Senats vom 14. Oktober 2003 schließlich legte der Senat die Akten des Personalamts bezüglich dreier Personalvorgänge sowie als Anlage zum Schreiben vom 25. November 2003 weitere Unterlagen betreffend eines zugehörigen Personalvorgangs, die Geschäftsordnung der Justizbehörde, die Generalaktenverfügung der Justizbehörde, die Verwaltungsvorschriften und Allgemeinen Verfügungen zum Strafvollzugsgesetz und die Stellenbeschreibung Leitung der Abteilung J 4 vor.

Der Anforderung des Ausschussvorsitzenden vom 19. November 2003 auf Vorlage des Berichts des Staatsrats der Justizbehörde zur Nebentätigkeit und Beurlaubung des ehemaligen stellvertretenden Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Schaar widersprach der Präsident des Senats mit Schreiben vom 17. Dezember 2003 unter Hinweis darauf, dass der Anforderung kein Aktenvorlageersuchen des Ausschusses zugrunde lag und auch keine Einwilligung des Betroffenen vorlag.

Die Beurteilung der Aktenvorlage durch den Senat beschränkt sich auf die Personalfälle Claudia Dreyer und Dr. Hans Jörg Städtler, da der Untersuchungsausschuss weitere Fälle wegen der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode nicht mehr auswerten konnte.

Im Fall Claudia Dreyer fehlte bei der Aktenvorlage der Vorgang Disziplinare Ermittlungen (Az. 2030 JB E-8.11), welcher sich nicht bei der Personalakte befand und auf Anforderung durch den Untersuchungsausschuss vom 24. September 2003 als Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Senats vom 14. Oktober 2003 nachgereicht wurde.

Im Falle Dr. Hans Jörg Städtler hingegen waren die Akten vollständig vorgelegt worden, es fehlten jedoch Einzelunterlagen. Auf Anforderung durch den Untersuchungsausschuss reichte die Justizbehörde mit Schreiben vom 8. Oktober 2003 die sogenannten PAISY-Kontenübersichten für die komplette Beschäftigungszeit Herrn Dr. Städtlers, die Abrechnung seiner Bezüge für den Zeitraum Juni 2002 bis Januar 2003 sowie zwei Schreiben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg betreffend der Freistellung von der Sozialversicherungspflicht nach.

b) Zusammenarbeit mit der Justizbehörde

Mit Schreiben vom 9. September 2003 benannte der Staatsrat der Justizbehörde Henning Horstmann für die Justizbehörde als alleinige Ansprechpartner des Arbeitsstabes:

· Frau Oberregierungsrätin Monika Vespermann und

· Herrn Richter am Landgericht Wolfgang Reichel.

Die Zusammenarbeit mit beiden gestaltete sich vertrauensvoll und produktiv. Als nachteilig erwies sich allerdings, dass Frau Vespermann im Fall Claudia Dreyer frühzeitig selbst als Zeugin benannt wurde und in weiteren, allerdings nicht mehr behandelten Fällen ebenfalls als Zeugin in Betracht gekommen wäre.

6. Gutachten zu Verfahrensfragen

Der Arbeitsstab hat im Auftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zudem verschiedene schriftliche Kurzgutachten zu einzelnen Verfahrensfragen erstattet :

· Mit Datum vom 20. August 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zur Frage, welches Datum ­ 7. Mai 2003 oder 12. Juni 2003 ­ für die Aktenvorlage durch den Senat bindend ist.

· Mit Datum vom 20. August 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zum Anspruch der Mitglieder des Untersuchungsausschusses auf Sachmittel und zur hierzu im Vermerk vom 12. Juni 2003 geäußerten Rechtsauffassung der Bürgerschaftskanzlei.

· Mit Datum vom 12. September 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zur Frage, inwieweit die Mehrheit einen Minderheitenantrag gegen den Willen der Minderheit konkretisieren kann.

· Mit Datum vom 24. September 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zum Umfang der erteilten Aussagegenehmigung für die Zeugin Claudia Dreyer.

· Mit Datum vom 15. Januar 2004 eine gutachterliche Stellungnahme zur Zurückweisung von Fragen nach der Parteizugehörigkeit durch den Ausschussvorsitzenden.

7. Weitere Untersuchungskomplexe

a) Antrag und gutachterliche Bewertung im Fall Stallbaum

Am 29. August 2003 beantragten die Abgeordneten der SPD-Fraktion „im Rahmen des Untersuchungsauftrages des PUA aus Drs. 17/2545 ­ insbesondere der Ziffern 3, 7, 8 und 9" den Fall Senator Dr. Kusch/Senatsdirektor Michael Stallbaum unter den Aspekten „Transparenz, Rechtmäßigkeit und Sachdienlichkeit der Verwendung des Senatsdirektors" zu untersuchen.

Als Hintergrund ergab sich hierzu aus der Pressedokumentation der Hamburger Bürgerschaft Folgendes: Senatsdirektor Michael Stallbaum war als langjähriger Leiter des Justizamtes der Justizbehörde am 1. September 2003 von seinen bisherigen Aufgaben entbunden und mit der Projektgruppe „Modernisierung und Deregulierung der Verwaltung" betraut worden. Dabei handelt es sich um eine verwaltungsinterne, behördenübergreifende Projektgruppe mit dem Ziel der Straffung von Verwaltungsabläufen und der diesbezüglichen Durchforstung von Gesetzen und Richtlinien, an deren Vorbereitung Herr Stallbaum bereits beteiligt war.

Das dazu erstellte Gutachten des Arbeitsstabes vom 26. September 2003 kam zu dem Ergebnis, dass der Antrag nach keiner der vertretenen Ansichten zur Frage der zeitlichen Grenze und der möglichen Einbeziehung von Sachverhalten, die der Einsetzung eines Ausschusses nachfolgen, Erfolg haben kann. Eine Einbeziehung in die Untersuchungen sei nicht möglich, da die zur Überprüfung gestellte Personalentscheidung nach dem Datum der Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erfolgt sei, es an einer entsprechenden Ergänzung mangele und ­ nach der Auslegung des Untersuchungsauftrages der Bürgerschaft ­ es auf die Untersuchung in der Vergangenheit liegender Vorfälle ankomme. Ein konkreter Zusammenhang zu Ereignissen vor dem 7. Mai 2003 sei ebenso wenig ersichtlich, wie Anhaltspunkte dafür, dass ohne die Untersuchung eine vollständige Untersuchung des Untersuchungsgegenstandes nicht möglich sein könnte.

Nach Erörterung des Gutachtens in der Sitzung vom 20. Oktober 2003 zogen die Abgeordneten der SPD-Fraktion ihren Antrag zurück.

Vgl. Protokoll 17/4, S. 3.

Vgl. Wortprotokoll 17/6, S. 85.

b) Antrag und gutachterliche Bewertung im Fall Schill/Wellinghausen

Am 29. August 2003 stellten die Abgeordneten der SPD-Fraktion in der Sitzung des PUA unter der Überschrift „1) Untersuchung von Vorwürfen gegen die ehemalige Leitung der Behörde für Inneres" den folgenden Antrag: „im Rahmen des Untersuchungsauftrages des PUA aus Drs. 17/2545 ­ insbesondere der Ziffern 6, 7 und 9

­ wird der Fall Wellinghausen im Zusammenhang mit a) der Radiologenpraxis B.,

b) der Isar Klinik II AG und c) dem Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten Olaf A. und allen weiteren Vorgängen ehemaliger Mandanten, die Staatsrat Wellinghausen erreicht haben (vgl. z. B. Drs. 17/3053), untersucht."

Aus der Pressedokumentation der Hamburger Bürgerschaft und dem Wortprotokoll der Sitzung des Innenausschusses vom 11./12. August 200329 ergab sich zu diesem

Antrag folgender tatsächlicher Hintergrund: Herr Wellinghausen, der vor seiner Ernennung zum Staatsrat der Innenbehörde am 21. Dezember 2001 als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig gewesen war, wickelte vor seinem Amtsantritt als Staatsrat während einer vierwöchigen, mit dem damaligen Innensenator Schill vereinbarten "Karenzzeit" seine Mandate ab und übergab sie der Kanzlei. Bei seinem Amtsantritt in der Innenbehörde legte er durch eine interne Anweisung fest, dass ihm Vorgänge bzw. Akten, die ehemalige Mandaten beträfen, nicht vorgelegt werden sollten. Gleichwohl fertigte er in dem Disziplinarverfahren gegen seinen ehemaligen Mandanten, den Polizeibeamten Olaf A. auf Ersuchen von Innensenator Schill einen Vermerk, mit dem gegenüber dem letztlich entscheidenden Disziplinarausschuss der Innenbehörde u. a. die Empfehlung abgegeben wurde, Olaf A. trotz einer gerichtlichen Verurteilung nicht aus dem Dienst zu entlassen.

Zu den ehemaligen Mandanten von Herrn Wellinghausen zählte u. a. die Radiologenpraxis B. Noch nach seiner Ernennung zum Staatsrat hat Herr Wellinghausen diesen ehemaligen Mandaten mehrfach beraten, wobei es sich nach seiner Aussage um die Erfüllung seiner anwaltlichen Nachsorgeverpflichtungen aus dem früheren Mandat handelte. Bei dem von der Radiologenpraxis dafür erhaltenen und als „Honorar für Geschäftsführung" auf dem Überweisungsträger bezeichneten Geld in Höhe von monatlich 4600 Euro bis Juni 2003 handelte es sich nach seiner Darstellung um Zahlungen auf Ansprüche aus seiner früheren Tätigkeit, die ihm die Kanzlei quasi im Wege der Abtretung zukommen ließ.

Schließlich war Herr Wellinghausen seit September 2001 im Handelsregister in München als Vorstandsmitglied der Isar Klinik II AG eingetragen. Wegen seiner bevorstehenden Ernennung zum Staatsrat der Hamburger Innenbehörde kündigte er am 19. Dezember 2001 seinen Dienstvertrag als Vorstandsmitglied der Isar Klinik mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 31. Dezember 2001, entfaltete aber noch nach diesem Zeitpunkt Tätigkeiten für die Isar Klinik. Außerdem empfing er noch mehrere Zahlungen seitens der Isar Klinik, nämlich im Januar 2002 zwei Zahlungen von je 6135 Euro und im April 2003 eine weitere Zahlung.

Eine Nebentätigkeitsgenehmigung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Tätigkeiten hat Staatsrat Wellinghausen zu keinem Zeitpunkt beantragt oder erhalten. Er sei davon ausgegangen sein, dass es sich nicht um (genehmigungspflichtige) Nebentätigkeiten eines Beamten gehandelt habe.

Nach dem Gutachten des Arbeitsstabes vom 15. Oktober 2003 war dem Antrag auf Untersuchung des Falles Wellinghausen im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten Olaf A. stattzugeben, der Antrag auf Untersuchung aller weiterer Vorgänge ehemaliger Mandanten, die Staatsrat Wellinghausen erreicht haben, abzulehnen.

Den Anträgen auf Untersuchung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Radiologenpraxis B. und der Isar Klinik II AG sei stattzugeben, soweit der Auslegung des Untersuchungsgegenstand Ziff. 6) und des allgemeinen Untersuchungsauftrages ein

Vgl. Protokoll 17/4, S. 3 f.

Vgl. Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses der Hamburger Bürgerschaft vom 11./12. August 2003, Nr. 17/19.