Bildung

Deutsche Volksunion (DVU) Mitglieder Bundesrepublik 7.

Land Bremen 120 (davon ca. 15 weiblich) Organisation/Struktur. Der DVU-Landesverband besteht aus den Kreisverbänden Bremen und Bremerhaven.

Politische Ziele/Agitationsschwerpunkte Zentrales Ideologieelement der DVU ist ihr tief greifender völkisch geprägter Nationalismus. Demnach ist das allein bestimmende Identifikationsmerkmal der Partei das Begriffsumfeld Deutschland und die deutsche Nation. Es ist das erklärte Ziel, ein ethnisch einheitliches Deutschland zu schaffen. Vor diesem Hintergrund greift die DVU im Wesentlichen die typischen rechtsextremistischen Agitationsfelder auf. Kernpunkte bilden dabei die Themen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus sowie ein umfassender Revisionismus. Der demokratische Rechtsstaat und seine Repräsentanten werden systematisch diffamiert.

Die 1987 als Partei gegründete Deutsche Volksunion (DVU) mit Sitz in München musste einen weiteren Mitgliederrückgang hinnehmen. Der Mitgliederschwund ist teils altersbedingt, aber auch auf eine fehlende Jugendarbeit der Partei, die keine Jugendorganisation unterhält, zurückzuführen. Gründer, bislang einziger Vorsitzender und Großfinanzier der Partei ist der Münchener Verleger Dr. Gerhard Frey. Mit seiner Finanzkraft und seinem autoritären Führungsstil dominiert er die Partei völlig. Die beispiellose Konzentration aller wesentlichen Parteifunktionen auf seine Person bedingt zwangsläufig das Fehlen innerparteilicher Demokratie. Folglich existieren nur formal funktionierende Parteistrukturen in allen Bundesländern. Eine wirklich aktive Mitgestaltung der Basis an der sachpolitischen Willensbildung ist nicht erkennbar. Bei Funktionsbesetzung wird einzig die Treue zu Frey als Auswahlkriterium gewertet.

Neonazistische Szene Mitglieder Bundesrepublik 4.

Land Bremen 15 (davon weniger als 5 weiblich Organisation/Struktur Meist unstrukturiert oder lokal verankerte Freie Kameradschaften. Politische Ziele/Agitationsschwerpunkte. Die ideologische Basis für die Neonazis, die sich selbst auch Freie Nationalisten nennen, bildet der historische Nationalsozialismus. Ihr Ziel ist die Errichtung eines autoritären Führerstaates und die Schaffung eines ethnisch homogenen Vierten Reiches. Ihr Weltbild wird bestimmt von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Die kultische Verehrung von Repräsentanten des Dritten Reiches sowie die Leugnung oder Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus, insbesondere des Holocausts, sind prägende Merkmale des Neonationalsozialismus.

Publikationen Diverse Internetseiten

Neonazis sehen sich in erster Linie als politische Straßenkämpfer. Ihre politischen Positionen tragen sie insbesondere mit provokativen Aufmärschen und Kundgebungen öffentlichkeitswirksam vor. Dabei greifen sie auch tagesaktuelle, populistisch verwertbare Themen auf und instrumentalisieren diese, um nationalsozialistische Positionen in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Annäherung großer Teile der Neonaziszene an die NPD und daraus resultierende gemeinsame Aktionen eröffneten ihnen ein noch breiteres Forum.

Im Land Bremen bestimmte bis zum Jahr 2006 die bis zu 20 Mitglieder zählende Kameradschaft Bremen die lokale Neonaziszene. Interne Querelen und der Rückzug einzelner Führungspersonen aus der politischen Arbeit brachten die eigenständigen Aktivitäten der Gruppe weitestgehend zum Erliegen. Bislang unorganisierte Bremer Neonazis ließen danach zwar die Absicht erkennen, neue feste Strukturen zu entwickeln. Es gelang ihnen aber nicht, die Bremer Neonaziszene zu einer elitären Kaderschmiede im Sinne der Kameradschaft Bremen zusammenzuführen.

Rechtsextremistische Skinheads Mitglieder Bundesrepublik 10.

Land Bremen 35 (davon ca. 5 weiblich) Organisation/Struktur unstrukturiert /lose Cliquen.

Politische Ziele/Agitationsschwerpunkte Rechtsextremistische Skinheads, die Teil der subkulturell geprägten und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten sind, haben in der Regel kein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild. Oft vertreten sie Versatzstücke des nationalsozialistischen Gedankengutes. Nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Vorurteile sind bei ihnen stark ausgeprägt. Sie sind als gewaltbejahend und grundsätzlich gewaltbereit einzustufen. Ihre Aggressivität entlädt sich zumeist in spontanen Gewalttaten insbesondere gegen Menschen anderer Hautfarbe oder Undeutschen, zu denen z. B. Homosexuelle oder Obdachlose zählen.

Der Bereich der rechtsextremistischen Skinheads blieb in Bremen mit rund 35 Personen in den letzten Jahren konstant. Dieser Bereich bildet, wie auch auf Bundesebene, ein wichtiges Rekrutierungsfeld für die Neonaziszene und in Bremen darüber hinaus auch für den NPD-Landesverband. Zwischen NPD und Skinheads entwickelt sich eine Mischszene, so sind einzelne Bremer Skins an der Parteiorganisation beteiligt.

Die Skinheads sind grundsätzlich als gewaltbejahend und gewaltbereit einzustufen. Ihre Aggressivität entlädt sich zumeist in spontanen Gewalttaten insbesondere gegen Menschen anderer Hautfarbe oder Undeutschen, zu denen sie z. B. Homosexuelle oder Obdachlose zählen.

Das äußere Erscheinungsbild verändert sich zu einem zivileren Auftreten in modischer Freizeitkleidung, wobei zur internen Identifikation bestimmte szenetypische Textilmarken oder Erkennungszeichen getragen werden. Identifikationsfaktor und verbindendes Element ist die Skinmusik, die Fragmente der nationalsozialistischen Ideologie, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die Verherrlichung der Gewalt propagiert.

In Bremen fanden in den letzten Jahren keine Skinheadkonzerte statt, gleichwohl gibt es bundesweit ca. 150 Skinhead-Musikgruppen. In Bremen sind Skinhead-Bands bekannt, die jedoch überregional auftreten und deren regionale Fangemeinde mitreist.

7. Bundesdeutsche Trends und rechtliche Entwicklungen

Aktuelle politische Diskussion in Bund und Ländern zur Bekämpfung rechtsextremer Organisationen

Die Innenministerkonferenz hat sich im Dezember 2007 einmütig dafür ausgesprochen, parteinahen Bildungseinrichtungen, die keine Parteigliederungen sind und für die das Parteienprivileg des Artikels 21 des Grundgesetzes daher nicht gilt, staatliche Mittel dann nicht zu gewähren oder wieder zu entziehen und von ihnen zurück zu fordern, wenn diese verfassungsfeindliche Bildungsinhalte vermitteln. Die Innenminister und -senatoren der Länder sind sich einig, dass verfassungsfeindlichen parteinahen Bildungseinrichtungen und Vereinen keine Gemeinnützigkeit gewährt werden darf.

Hinsichtlich der NPD haben sich der Präsident des Senats und der Senator für Inneres und Sport dafür ausgesprochen, ein Verbotsverfahren einzuleiten, wenn die Erfolgsaussichten dies erlauben. Bremen hat sich an einer Sammlung der öffentlich zugänglichen Erkenntnisse beteiligt, deren Ergebnisse die Verfassungsfeindlichkeit der NPD unterstreichen. Allerdings lassen sich aus dem ersten Anlauf für ein Verbot derart anspruchsvolle Voraussetzungen definieren, dass unter den Innenministern/-senatoren keine Einigkeit darüber herrscht, ob diese Voraussetzungen überhaupt zu erfüllen sind und ob der Preis dafür zu hoch wäre (Abschalten von V-Leuten). Solange sich keine Mehrheit für einen Verbotsantrag abzeichnet, der von allen antragsberechtigten Verfassungsorganen unterstützt wird, wird die NPD - neben der politischen Auseinandersetzung - mit den weiteren rechtsstaatlichen Mitteln, wie der o.g. Abschöpfung ihrer finanziellen Quellen konsequent bekämpft werden.

Vereinsgesetz

Im Jahre 2001 wurde das Vereinsgesetz verändert. Die bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse aus Gründen der inneren Sicherheit vorgenommen worden, damit gegen Vereinigungen mit Vereinsverboten vorgegangen werden kann, deren Zweck oder deren Tätigkeit unter dem Deckmantel der Religionsausübung den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Versammlungsrecht

Die Länder haben aufgrund der Föderalismusreform nunmehr die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht erhalten. Das bisherige Versammlungsgesetz (des Bundes) gilt als Landesrecht weiter, solange keine anderen Regelungen getroffen werden. Auf übereinstimmende landesrechtliche Regelungen konnten sich die Länder nicht verständigen.

Niedersachsen hat es übernommen, zumindest für die norddeutschen Länder einen ersten Entwurf eines landesrechtlichen Versammlungsgesetzes auf Grundlage einvernehmlicher Eckpunkte zu erstellen, der als Grundlage für die Versammlungsgesetze der anderen beteiligten Länder dienen kann. Der Entwurf ist intensiv mit den Innenverwaltungen der Länder Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Er ist inzwischen in wesentlichen Teilen fertiggestellt und wird voraussichtlich nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung gegeben werden können.

Für die Erarbeitung eines bremischen Entwurfs eines Versammlungsgesetzes werden insbesondere noch Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die geeignet sind, den antifaschistischen Auftrag aus der Landesverfassung im Kontext mit den grundgesetzlichen Vorga