Sozialversicherung

4. Gang der Beweisaufnahme

a) Gefasste Beweisbeschlüsse

Die Beweisaufnahme erfolgte aufgrund dreier Beweisbeschlüsse:

aa) Erster Beweisbeschluss Zunächst beschloss der Ausschuss in der Sitzung vom 29. August 2003 in dieser Reihenfolge mit der Beweisaufnahme in den Fällen „Senator Kusch ­ Frau Claudia Dreyer" und „Senator Kusch ­ Herr Dr. Hans Jörg Städtler" zu beginnen.

bb) Zweiter Beweisbeschluss

In der Sitzung vom 19. September 2003 fasste der Ausschuss sodann den Beschluss, im Fall Senator Kusch ­ Frau Claudia Dreyer (lfd. Nr. 4 der Drs. 17/2545) Beweis zu erheben über die Vorgänge, Hintergründe, Überlegungen und Entscheidungsfindungsprozesse im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Umsetzung von Frau Claudia Dreyer auf den Dienstposten der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Nesselstraße und ihrer Einsetzung als stellvertretenden Leiterin der Untersuchungshaftanstalt, insbesondere zu den Fragen 7, 8, 9 und 10 des Untersuchungsauftrags (Drs. 17/2545), durch mündliche Vernehmung der Zeugen Claudia Dreyer, Hans-Jürgen Kamp, Ulrich Georg Plate, Dr. Thomas Wegner, Andreas Gross, Willi Rickert, Katrin Stolle, Monika Vespermann, Johannes Düwel, Dr. Hans Jörg Städtler, Senator Dr. Roger Kusch und Staatsrat a. D. Hans-Peter Strenge.

cc) Dritter Beweisbeschluss

In der Sitzung vom 28. November 2003 schließlich fasste der Ausschuss den Beschluss, Beweis zu erheben zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Einstellung und Beschäftigung von Herrn Dr. Hans Jörg Städtler als Leiter des Präsidialstabes der Justizbehörde durch die mündliche Vernehmung der Zeugen Dr. Hans Jörg Städtler, Gudrun Büttner, Michael Gutsmuths, Ralf Hinsch, Sven Kaczmarek, Birgit Kaczmarek, Johannes Düwel, Elke Eggert und Dr. Roger Kusch4. Auf die Zeugin Birgit Kaczmarek wurde mit Beschluss vom 8. Dezember 2003 einvernehmlich verzichtet. Die Zeugenliste wurde mit Beschluss des Ausschusses vom 3. Dezember 2003 um die Zeugen Wolfgang Siewert, Urban Sieberts, Ingeborg Tietz und Dr. Volker Bonorden erweitert, wobei mit Beschluss vom 9. Januar 2004 auf die Zeugen Siewert und Sieberts einvernehmlich verzichtet wurde.

b) Reihenfolge der Beweisaufnahme

Im Untersuchungsausschuss kam es zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu Auseinandersetzungen darüber, in welcher Reihenfolge die vorgenannten Zeugen zu vernehmen seien. Die vom Ausschussvorsitzenden bestimmte Reihenfolge der Beweiserhebung wurde hierbei von der Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen wiederholt gemäß § 17 Abs. Wahlperiode Drucksache 17/4118

In der Sitzung vom 20. Oktober 2003 erteilte der Ausschussvorsitzende dem Arbeitsstab daraufhin den Auftrag, die Beschlüsse der Ausschussmehrheit auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. In seinem Gutachten vom 24. Oktober 2003 kam der Arbeitsstab zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung eines Vorschlages des Ausschussvorsitzenden zur Reihenfolge der Beweiserhebung durch die Mehrheit ohne eigenen Gegenvorschlag weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 44 GG noch mit § 17 Abs. 3 HmbUAG vereinbar sei, da die Mehrheit bei der Ausübung ihrer Verfahrensautonomie das Recht der Minderheit auf angemessene Beteiligung zu berücksichtigen habe. Ferner führte der Arbeitsstab aus, dass, sollte keine einvernehmliche Festlegung der Reihenfolge der zu vernehmenden Zeugen gelingen und auch kein Mehrheitsbeschluss erfolgen, der die Interessen der Minderheit ausreichend berücksichtigt, in Anlehnung an § 17 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes des Bundes und entsprechend Art. 26 Abs. 3 HV in Verbindung mit § 39 Abs. 3 S. 5 GO450 in Betracht käme, eine abwechselnde Vernehmung der durch die Mehrheit bzw. die Minderheit benannten Zeugen durchzuführen.

Das Gutachten wurde vom Ausschuss in der Sitzung vom 14. November 2003 beraten, im Ergebnis von Mehrheit und Minderheit aber unterschiedlich ausgelegt.

5. Zusammenarbeit mit dem Senat

a) Aktenvorlage durch den Senat

Mit einer ersten Teillieferung am 1. August 2003 kam der Senat der Aufforderung des Untersuchungsausschusses vom 12. Juni 2003 nach, die Personalakten nebst zugehöriger Akten und Deputationsunterlagen bezüglich der in der Drucksache 17/2545 konkret genannten acht Personalfälle vorzulegen, nämlich bezüglich der Personen Anne Soyka, Wolfhard Ploog, Dr. Hans Jörg Städtler, Claudia Dreyer, Angela Uhligvan Buren, Dr. Uwe Hornauer, Dr. Joachim Kränz, Jens Grapengeter sowie Dr. Kai Nitschke.

Mit einer weiteren Teillieferung am 27. August 2003 legte der Senat die Personalakten nebst zugehöriger Unterlagen betreffend 46 weiterer Personalvorgänge aus dem Bereich der Justizbehörde und dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten vor.

Hinsichtlich der angeführten Personalien Annette Hitpaß und Wolfgang Ahlers-Hoop teilte der Präsident des Senats mit Schreiben vom 27. August 2003 mit, dass sich der Senat unter Berufung auf dem ihm als Landesregierung zustehenden geschützten Beratungs- und Entscheidungsbereich an der Vorlage derjenigen Akten gehindert sehe, die sich auf die Vorbereitung der Entscheidungsfindung und die Verhandlungen über die Ausschreibungsverzichte beziehen. Bezüglich der Personalien Dr. Frank Schindler und Wiebke Hoffelner sah sich der Senat an der Aktenvorlage deshalb gehindert, weil beide Personen aus dem Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeschieden und zu einem anderen Dienstherrn gewechselt waren.

Mit einer dritten Teillieferung als Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Senats vom 14. Oktober 2003 schließlich legte der Senat die Akten des Personalamts bezüglich Wolfgang Ahlers-Hoop, Wolfhard Ploog und Anne Soyka sowie als Anlage zum Schreiben vom 25. November 2003 weitere Unterlagen betreffend Wolfhard Ploog, die Geschäftsordnung der Justizbehörde, die Generalaktenverfügung der Justizbehörde, die Verwaltungsvorschriften und Allgemeinen Verfügungen zum Strafvollzugsgesetz und die Stellenbeschreibung Leitung der Abteilung J 4 vor.

Der Anforderung des Ausschussvorsitzenden vom 19. November 2003 auf Vorlage des Berichts des Staatsrats der Justizbehörde zur Nebentätigkeit und Beurlaubung des ehemaligen stellvertretenden Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Schaar widersprach der Präsident des Senats mit Schreiben vom 17. Dezember 2003 unter

Vgl. Wortprotokoll 17/6, S. 103.

Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 10. Oktober 2001.

Vgl. Wortprotokoll 17/7, S. 82 ff.

Hinweis darauf, dass der Anforderung kein Aktenvorlageersuchen des Ausschusses zugrunde lag und auch keine Einwilligung des Betroffenen vorlag.

Die Beurteilung der Aktenvorlage durch den Senat beschränkt sich auf die Personalfälle Claudia Dreyer und Dr. Hans Jörg Städtler, da der Untersuchungsausschuss weitere Fälle wegen der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode nicht mehr auswerten konnte.

Im Fall Claudia Dreyer fehlte bei der Aktenvorlage der Vorgang Disziplinare Ermittlungen (Az. 2030 JB E-8.11), welcher sich nicht bei der Personalakte befand und auf Anforderung durch den Untersuchungsausschuss vom 24. September 2003 als Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Senats vom 14. Oktober 2003 nachgereicht wurde.

Im Falle Dr. Hans Jörg Städtler hingegen waren die Akten vollständig vorgelegt worden, es fehlten jedoch Einzelunterlagen. Auf Anforderung durch den Untersuchungsausschuss reichte die Justizbehörde mit Schreiben vom 8. Oktober 2003 die sogenannten PAISY-Kontenübersichten für die komplette Beschäftigungszeit Dr. Städtlers, die Abrechnung seiner Bezüge für den Zeitraum Juni 2002 bis Januar 2003 sowie zwei Schreiben des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg betreffend der Freistellung von der Sozialversicherungspflicht nach.

b) Zusammenarbeit mit der Justizbehörde

Mit Schreiben vom 9. September 2003 benannte der Staatsrat der Justizbehörde Henning Horstmann für die Justizbehörde als alleinige Ansprechpartner des Arbeitsstabes:

· Frau Oberregierungsrätin Monika Vespermann und

· Herrn Richter am Landgericht Wolfgang Reichel.

Die Zusammenarbeit mit beiden gestaltete sich vertrauensvoll und produktiv. Als nachteilig erwies sich allerdings, dass Frau Vespermann im Fall Claudia Dreyer frühzeitig selbst als Zeugin benannt wurde und in weiteren, allerdings nicht mehr behandelten Fällen ebenfalls als Zeugin in Betracht gekommen wäre.

Gemäß § 11 Abs. 5 PUA-Gesetz benannte Vertreter des Senats waren Herr RiLG Reichel sowie Herr Dr. Jäger, Richter am Sozialgericht.

6. Gutachten zu Verfahrensfragen

Der Arbeitsstab hat im Auftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zudem verschiedene schriftliche Kurzgutachten zu einzelnen Verfahrensfragen erstattet :

· Mit Datum vom 20. August 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zur Frage, welches Datum ­ 7. Mai 2003 oder 12. Juni 2003 ­ für die Aktenvorlage durch den Senat bindend ist.

· Mit Datum vom 20. August 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zum Anspruch der Mitglieder des Untersuchungsausschusses auf Sachmittel und zur hierzu im Vermerk vom 12. Juni 2003 geäußerten Rechtsauffassung der Bürgerschaftskanzlei.

· Mit Datum vom 12. September 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zur Frage, inwieweit die Mehrheit einen Minderheitenantrag gegen den Willen der Minderheit konkretisieren kann.

· Mit Datum vom 24. September 2003 eine gutachterliche Stellungnahme zum Umfang der erteilten Aussagegenehmigung für die Zeugin Claudia Dreyer

· Mit Datum vom 15. Januar 2004 eine gutachterliche Stellungnahme zur Zurückweisung von Fragen nach der Parteizugehörigkeit durch den Ausschussvorsitzenden.