Budget der Hilfen zur Erziehung ­ Höhe des Defizits und Kündigung der Verträge mit Jugendhilfeträgern

Im November letzten Jahres musste der Senat im Jugend- und Sportausschuss ein zusätzliches Defizit bei den Hilfen zur Erziehung von 3 Mio. Euro einräumen. Insgesamt belief sich zu diesem Zeitpunkt das Defizit damit auf 8 Mio. Euro. Die Ursache lag nach Aussagen der Senatsvertreter darin, dass das Bezirksamt Wandsbek monatelang mit falschen und nicht verarbeiteten Daten gerechnet habe. Außerdem sei es bei den Hilfen zur Erziehung seit April 2003 zu einer verzögerten Dateneingabe gekommen.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die Behörde für Soziales und Familie die Verträge mit den Wohlfahrtsverbänden und Leistungsanbietern im Bereich Hilfen zur Erziehung im Herbst 2003 gekündigt hat. Betroffen war auch die Diakonie, die daraufhin gemeinsam mit anderen Verbänden Klage bei den zuständigen Gerichten eingereicht habe.

Ich frage den Senat:

1. Welche Budgetergebnisse liegen für das Jahr 2003 für die Hilfen zur Erziehung vor? Wie hoch ist das Defizit im Etat Hilfen zur Erziehung im Jahr 2003 insgesamt?

Die Deckungslücke 2003 bei den Hilfen zur Erziehung beträgt gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss 2802 Tsd. Euro.

3. Nach Aussagen des Senats in der o. g. Sitzung des Jugend- und Sportausschusses sollte es keine Reste aus dem Haushaltsjahr 2003 geben, da durch notwendige Umschichtungen keine Haushaltsmittel übrig blieben. Wie erfolgte die Deckung des Defizits im Etat der Hilfen zur Erziehung? Welche Haushaltsmittel mussten konkret für diese Deckung herangezogen werden?

Der Senat hat nach § 37 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung seine Einwilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 2938 Tsd. Euro erteilt. Benötigt wurde bisher der in der Antwort zu 2. genannte Betrag. Über die Deckung wird im Rahmen der nachträglichen Genehmigung durch die Bürgerschaft berichtet und entschieden.

4. Wenn in Verhandlungen zwischen Fachbehörde und Wohlfahrtsverbänden keine Einigung erzielt werden kann, wird im üblichen Verfahren die Schiedsstelle angerufen.

a) Aus welchem Grund hat die Behörde für Soziales und Familie die laufenden Verträge mit den Wohlfahrtsverbänden und Leistungsanbietern gekündigt?

b) Warum hat die Behörde für Soziales und Familie die laufenden Verträge mit den Wohlfahrtsverbänden und Leistungsanbietern gekündigt, ohne eine Entscheidung der Schiedsstelle abzuwarten?

Die zuständige Behörde hat mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege ­ als Vertreter der in ihnen zusammen geschlossenen Einrichtungen bzw. Träger ­ über mehrere Monate verhandelt. Ziel der Verhandlungen war die Vereinbarung preisgünstigerer Leistungsentgelte mit Wirkung zum 01.01.2004. Um zu vermeiden, dass die Stadt im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen die aus ihrer Sicht zu hohen Entgelte auch über den 31.12.2003 hinaus zahlen muss, sind die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen vorsorglich gekündigt worden. Die Entscheidung der Schiedsstelle wird dadurch nicht präjudiziert.

5. V.; Lebensgemeinschaft Wagner Selbstverhandler Aktiv ­ Hilfen Zur Erziehung e. V.; Lebensgemeinschaft Zimmer Selbstverhandler B + B gemeinnützige Gesellschaft für Berufsbildung mbH Selbstverhandler Haus Warwisch e. V. Soziale Gruppenarbeit Bergedorf West Selbstverhandler Haus Wörme, sozialpädagogische Wohngruppe Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Ladiges Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Haser Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Hellwig Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Ziesche Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Trocha Selbstverhandler Institut für Systemische Familienordnungen ­ Isfo Selbstverhandler Internationaler Bund Hamburg Selbstverhandler Langner & Schott Partnerschaft Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Biederstädt-Boltz Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Carini-Subklew Selbstverhandler Lebensgemeinschaft Krüger Selbstverhandler Miko Kinder- und Jugendhilfe GmbH Selbstverhandler Palette e. V. Selbstverhandler

6. Welche Verbände und Träger außer der Diakonie haben die Schiedsstelle angerufen?

Einrichtung bzw. Träger Verband bzw. Verhandlungsführung Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e. V. AWO Caritasverband für Hamburg e. V. ­ Jugendhilfezentrum Borgfelde Caritas Caritasverband für Hamburg e. V. ­ Erziehungsberatung Caritas Kinder- und Jugendhaus St. Elisabeth Caritas Deutsches Rotes Kreuz Hamburg Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe MbH DRK

7. Steht die Kündigung der laufenden Verträge in einem Zusammenhang mit dem Defizit im Budget der Hilfen zur Erziehung?

Nein.

8. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum will die Behörde für Soziales und Familie Einsparungen im Budget der Hilfen zur Erziehung vornehmen?

Das Budget der Hilfen zur Erziehung soll 2004 gegenüber 2003 von 128,13 Mio. Euro auf 123,16 Mio. Euro zu Gunsten einer entsprechenden Aufstockung der Mittel zur Förderung der Erziehung in der Familie und der Kinder- und Jugendarbeit abgesenkt werden. Weitere Einsparungen in diesem Budget sind bis einschließlich 2005 nicht geplant.

9. Welche Bereiche sind im Einzelnen von den geplanten Einsparungen in welcher Höhe betroffen?

Vgl. Drucksache 17/3000 ­ Haushaltsplan-Entwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für das Haushaltsjahr 2004 und Finanzplan 2003 bis 2007, Einzelplan 4, Erläuterungen S. 17 f.