Hamburg wird die Nebenkosten des Vertrages die Grunderwerbsteuer sowie den im Grundbuch eingetragenen Entwicklungsvermerk

Hinsichtlich der Taubenstraße 54 wird eine Klausel vereinbart werden, die eine Anpassung des Kaufpreises an die baurechtlich mögliche Ausnutzung vorsieht.

Hamburg wird die Nebenkosten des Vertrages, die Grunderwerbsteuer sowie den im Grundbuch eingetragenen Entwicklungsvermerk übernehmen.

Ein entsprechender Vertrag ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft geschlossen worden; ein Exemplar liegt zur Einsichtnahme in der Bürgerschaftskanzlei aus.

Für den Fall, dass der Ankauf nicht die Zustimmung der Bürgerschaft findet, hat sich Hamburg verpflichtet, die entstandenen Kosten des Notars (rund 30 TDM) zu übernehmen.

Restitutionsansprüche

Für die zu erwerbenden Grundstücke liegen ­ wie im übrigen für fast alle Grundstücke in Berlin-Mitte ­ teilweise Anmeldungen nach dem Vermögensgesetz (sogenannte Restitutionsansprüche) vor.

Für Jägerstraße 1 sowie Taubenstraße 54 liegen zugunsten der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile bestandskräftige Vorabgenehmigungen des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen in Berlin nach der Grundstücksverkehrsordnung vor; einem Verkauf steht damit nichts mehr im Wege.

Für Jägerstraße 2 ­ 3 liegt eine Anmeldung des Club von Berlin vor, die sich im Verwaltungsgerichtsverfahren befindet. Obwohl die Ansprüche offensichtlich unbegründet erscheinen, rät das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen vor dem Hintergrund verfahrenshemmender Möglichkeiten in diesem Fall zu einer Einigung mit dem Club von Berlin. Mit dem Club ist deshalb ein Vertrag geschlossen worden, der ihm im Falle des Erwerbs durch Hamburg das Recht einräumt, jährlich mindestens acht Fremdveranstaltungen zu den üblichen Konditionen in der Landesvertretung abzuhalten. Gleichzeitig werden dem Club insgesamt mindestens 80 m2 große Räume in der Jägerstraße 1 vermietet. Die noch zu vereinbarende Miete soll in den ersten 5 Jahren der Mietzeit um einen den finanziellen Verhältnissen des Clubs entsprechenden Betrag

­ maximal jedoch 30 % ­ gemindert werden. Diese Absenkung wird in den darauf folgenden 5 Jahren durch entsprechende Erhöhungen ausgeglichen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Club, in den Verkauf der Grundstücke an Hamburg einzuwilligen und auf seine etwaigen Restitutionsansprüche zu verzichten.

Der Senat sieht in der Nutzung durch den Club von Berlin nicht nur eine interessante Ergänzung der Aktivitäten in der künftigen Landesvertretung, sondern auch eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Räume und Faszilitäten.

4. Umfang und Kosten der geplanten Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen Jägerstraße 2 ­ 3

Das vorhandene Gebäude Jägerstraße 2 ­ 3 hat eine sehr große Gebäudetiefe (38 m) und ist eingegrenzt durch die Nachbarbebauung rechts und links in der Jägerstraße und zusätzlich in der Mauerstraße. Mehr als die Hälfte der Außenwandlängen grenzen an Nachbargebäude. Die dabei entstehenden unzureichend mit Tageslicht versehenen Innenzonen lassen eine optimale Raumnutzung nicht zu.

Eine Anpassung dieses Gebäudes an das abstrakte Raumprogramm ist nur bedingt möglich. Es entstehen dabei Überhangflächen. Zuschnitt, Funktion, Raumhöhen und Gestaltung des vorhandenen Bestands sind jedoch für die vorgesehene Nutzung optimal.

Die barocke Fassade aus Sandstein an der Jägerstraße ist gut erhalten; desgleichen die mit glasierten Ziegeln und rotem Sandstein gefaßte Neo-Renaissance-Fassade zur Mauerstraße. Die einfache geputzte Lochfassade zum Grundstück Taubenstraße hat keine größeren Schäden. vorhandene Bebauung: 3 Vollgeschosse und Dachgeschoß, rund 3 200,0 m2 Bruttogeschoßfläche, 4 017,0 m2 einschließlich Keller.

Baujahr 1892

Durch den Club von Berlin als repräsentativer Versammlungs- und Veranstaltungsort errichtet und genutzt.

Die Bausubstanz ist gut, der Erhaltungszustand befriedigend.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Grundrißanpassungen in allen Geschossen. Erneuerung der Dächer, Fenster, Haustechnik. Teilweise Weiterverwendung von Parkett- und Marmorböden, Türen, Decken, Wandverkleidungen, Treppen und Geländern. Einbau der notwendigen Sicherheitstechnik gemäß Gutachten.

Die Baukosten betragen gemäß HU-Bau 13 362 000,­ DM. Jägerstraße 1

Das Gebäude Jägerstraße 1, mit einem Vollgeschoß mehr als Jägerstraße 2 ­ 3, ist in seiner Substanz im Inneren verbraucht und muss weitgehend erneuert werden. Eine Optimierung im Grundriß kann hier ebenfalls nur eine Annäherung an das abstrakte Raumprogramm erbringen.

Die innere An- und Verbindung mit Jägerstraße 2 ­ 3 wiegt diesen Nachteil jedoch auf. Der entstehende Flächenüberhang wird vermietet. Die konzeptionellen Nachteile der vorhandenen Gebäude im Verhältnis zu dem abstrakten Raumprogramm werden durch den kostenfreien Gebäudeerwerb ­ siehe Gebäudewert ­ aufgewogen. vorhandene Bebauung: 4 Vollgeschosse und Dachgeschoß, rund 1 025,0 m2 Bruttogeschoßfläche, 1 222,0 m2 einschließlich Keller.

Baujahr etwa 1871

Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus, spätklassizistischer Putzbau.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Das Eckgebäude hat eine gründerzeitliche Mauerwerkputzfassade in gutem Unterhaltszustand.

Die gesamte Haustechnik ist zu erneuern ­ wie Jägerstraße 2 ­ 3. Das Gebäude ist im Inneren weitestgehend zu entkernen, technisch und funktional den Anforderungen anzupassen. Die geplante Nutzung beinhaltet Büros, Gästezimmer, Dienstwohnungen und den Vermietungsbereich (Club von Berlin). Grundlegender Umbau mit Erneuerung von Dach, Fenstern, Haustechnik, Treppenhaus und Sicherheitstechnik gemäß Gutachten. Erhalt der Fassade und der statischkonstruktiven Bauteile soweit diese verwertbar sind.

Die Baukosten betragen gemäß HU-Bau 5 678 000,­ DM.

Gesamtkostendarstellung

Die inzwischen nach DIN 276 erstellte und mit den Nutzern in ihren Grundzügen erörterte Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) liegt in der Kanzlei der Bürgerschaft aus. Sie ermittelt Gesamtkosten von DM 23 795 000,­ einschließlich Baunebenkosten.

Der Kostenberechnung liegt der Index vom Februar 1998 für Bauleistungen am Bauwerk in Höhe von 118,8 Punkten zugrunde.

A. Einmalige Ausgaben

1. Grunderwerbskosten rund DM 8 737 000,­ Nebenkosten rund DM 336 000,­

1. Gesamtkosten Grundstück rund DM 9 073 000,­ Ausgleichsabgabe Höhe und Zeitpunkt dieser gesetzlichen Leistung stehen nicht fest und müssen daher z. Zt. Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Landesvertretung in Berlin einschließlich Grunderwerb und Einrichtungskosten in Höhe von DM 34 000 000,­

B. Absicherung im Haushaltsplan 1998

B. In dem Haushaltsplan 1998 konnten Mittel für das Objekt noch nicht eingestellt werden, weil die Objektund Eignungsprüfung noch nicht abgeschlossen war.

Während das Grundstücksgeschäft über den Grundstock für Grunderwerb abgewickelt werden kann, ist es notwendig, über den verbleibenden Gesamtbedarf verbindliche Verträge abschließen zu können. Hierzu ist eine Verpflichtungsermächtigung über 24 927 000 DM notwendig und ausreichend. Die erforderlichen Kassenmittel für den Grunderwerb (Werterstattung an den Grundstock für Grunderwerb) sowie für Bau- und Einrichtungskosten werden ab 1999 in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt.

C. Jährliche Haushaltsbelastungen

I. Personalkosten Ia. Von der Höhe noch nicht abschätzbare Personalfolgekosten, wie Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung werden aus den zentral veranschlagten Mitteln des Kontenrahmens für Nebenleistungen gedeckt.

II. Sächliche Verwaltungskosten

II. 1. Betrieb/Bewirtschaftung

II. 2. Unterhaltung

II. 3. sonstige Verwaltungsausgaben keine zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte.

Für die Landesvertretung in Berlin sind keine zusätzlichen Personal- und Verwaltungskosten erforderlich. Die höheren Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten durch die Flächenüberhänge werden durch die Miet- und Nebenkosteneinnahmen voraussichtlich gedeckt.

Beim Energie- und Wasserverbrauch sind tendenziell Einsparungen durch neue Techniken zu erwarten. Weitere Folgekosten entstehen nicht.

6. Bauausführung und Koordination

Mit der Sprinkenhof AG wird in Ergänzung zu dem Rahmenvertrag „Instandsetzung und Restaurierung Rathaus" ein Vertrag über die Steuerung und Baubetreuung für die Maßnahme geschlossen werden. Vertraglich sind an den Projektsteuerer / Baubetreuer 3,7 % der anrechenbaren Kosten für den Leistungsumfang zu entrichten, der von der Senatskanzlei nicht selbst erbracht wird.

Die Sprinkenhof AG (Spriag) wird die ihr übertragenen Leistungen durch Architekten und Ingenieure planen und ausführen lassen und hierfür auch die Aufsicht und Kostenkontrolle übernehmen. Die Senatskanzlei ­ Präsidialamt ­ „Rathausarchitekt" erteilt der Spriag die Einzelaufträge, übt die Bauherren- und nach dem „Vier-Augen-Prinzip" Kontrollfunktion aus und sorgt für die notwendige Kommunikation.

7. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

­ von den Ausführungen dieser Drucksache Kenntnis nehmen;

­ dem Ankauf der Grundstücke Jägerstraße 1, 2 ­ 3 und Taubenstraße 54 in Berlin-Mitte gegen Zahlung eines Kaufpreises von rund 8,737 Mio. DM, Übernahme der Nebenkosten sowie des Entwicklungsvermerks im Grundbuch durch Hamburg und einer Absenkung der vom Club von Berlin zu zahlenden Miete um max. 30 %, beschränkt auf 5 Jahre, zustimmen.

­ im Haushaltsplan 1998 bei dem neu einzurichtenden Titel 1100.704.01 „Errichtung der Landesvertretung Hamburgs beim Bund in Berlin" eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 24,927 Mio. DM nachbewilligen.