Vertragskrankenhäuser

Die Aufnahme der berücksichtigten Vertragskrankenhäuser soll nicht im Umfang der in den Versorgungsverträgen derzeit festgelegten Bettenzahlen bzw. in der beantragten Größenordnung erfolgen, sondern ausgehend von der aktuellen Auslastung des einzelnen Krankenhauses unter Berücksichtigung der Normauslastung der jeweils vorhandenen Fachgebiete und betriebenen Betten.

Mit der Aufnahme der Vertragskrankenhäuser ist keine tatsächliche Ausweitung des Leistungsgeschehens verbunden, da diese Krankenhäuser bereits jetzt Verträge mit den Krankenkassen haben und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Mit den Versorgungsverträgen für diese Krankenhäuser haben die Krankenkassenverbände in Hamburg dokumentiert, dass diese Krankenhäuser bislang schon für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich sind. Dies soll mit der Aufnahme in den Krankenhauspan jetzt krankenhausplanerisch nachvollzogen werden, sofern zukunftsfähige Strukturen vorhanden sind.

Mit der Aufnahme der dargestellten Planbetten und den vorstehend geschilderten Veränderungen beträgt die neue Zielzahl zum 31. Dezember 2005 insgesamt 11.925 Betten.

Begründung für die Aufnahme weiterer Planbetten in den Krankenhausplan 2005

Die BUG schlägt die Aufnahme von weiteren 125 Betten Chirurgie/Orthopädie der Endo-Klinik vor. Im Rahmen des geplanten Neubaus der Endo-Klinik sollen dann statt derzeit 282 Betten insgesamt 250 Betten Chirurgie/Orthopädie und Neurochirurgie (125 Chirurgie, 100

Orthopädie, 25 Neurochirurgie) betrieben werden. Die BUG geht davon aus, dass mittelfristig die in den Fachgesellschaften u.a. zur Entwicklungen der Weiterbildungsordnung, geführte Diskussion zu einer weiteren Annäherung der Fachgebiete Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie führt, die eine trennscharfe Abgrenzung der Fachgebiete Orthopädie und Chirurgie zunehmend obsolet werden lässt.

Die Endo-Klinik hat ihre Entwicklung hin zur orthopädischen-chirurgischen Medizin weiter fortgesetzt. Verstärkt behandelt werden in der Endo-Klinik Patientinnen und Patienten mit Schultergelenkproblemen. Die Endo-Klinik ist ein erfahrener, strukturell und wirtschaftlich gesunder Krankenhausträger, der aus der Hamburger Krankenhausversorgung nicht wegzudenken ist. Die nunmehr vorgesehene vollständige Aufnahme der Kapazitäten der EndoKlinik in den Krankenhausplan 2005 ist bedarfsgerecht und beendet die weder quantitativ noch qualitativ weiter zu begründende Existenz von Kapazitäten zweier Zulassungsarten. Mit der Aufnahme von weiteren Kapazitäten der Endo-Klinik in den Krankenhausplan 2005 wird auch den Bestrebungen der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen seiner Metropolenfunktion und dem Aspekt der wachsenden Stadt Rechnung getragen.

Die Klinik für Geriatrie Stiftung Hamburgisches Krankenhaus Edmundsthal- Siemerswalde soll mit 50 Betten Geriatrie in den Krankernhausplan aufgenommen werden. Derzeit verfügt die Klinik über 112 Planbetten, laufend betrieben werden nach Angaben des Trägers 96

Betten. Mit 50 Betten Geriatrie ist nach Darstellung des Trägers der Klinik für Geriatrie ein wirtschaftlicher Betrieb einer geriatrischen Klinik in Verbindung mit einer Pflegeeinrichtung möglich. Versorgt werden sollen vorrangig geriatrische Patientinnen und Patienten aus Hamburg, aber auch aus den Umlandkreisen. Derzeit sind durchschnittlich bis zu 80 Betten der Klinik für Geriatrie belegt, der Anteil hamburgischer Patientinnen und Patienten beträgt nahezu 60 %.

Darüber hinaus ist beim zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein die Aufnahme von 20 Betten GerontoPsychosomatik beantragt. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Der Antrag auf Aufnahme von mindestens 20 geriatrischen Betten in den Krankenhausplan Schleswig-Holstein wird seitens des Trägers aufrecht erhalten.

Sofern Kapazitäten der Klinik für Geriatrie in den Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen werden, soll der Anteil der geriatrischen Betten im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend herabgesetzt werden.

Vorgesehen ist, weitere Planbetten des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg in den Krankenhausplan 2005 aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Kapazitäten für die Versorgung von Querschnittgelähmten und für die Versorgung von Schwerbrandverletzten.

Das Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus Hamburg ist derzeit mit 106 Betten in den Krankenhausplan 2005 aufgenommen. Regelhaft werden nach Darstellung des Krankenhauses rund 170 Betten von GKV-Versicherten sowie privat versicherten Patientinnen und Patienten belegt.

Die Kapazitäten des Querschnittgelähmtenzentrum und im Schwerbrandverletztenzentrum sind im Rahmen des vorbereitenden Gutachtens zum Krankenhausplan 2005 nicht berücksichtigt worden.

Die Diskussion um die Aufnahme von weiteren Kapazitäten ist entstanden im Rahmen der von den Krankenkassen-Verbänden in Hamburg geforderten erstmaligen Budgetverhandlung für das Jahr 2003 und der damit verbundenen intensiven Erörterung der Berücksichtigung von Betten für GKV-Versicherte sowie privat versicherte Patientinnen und Patienten.

In 2002 sind insgesamt 9.002 Fälle stationär versorgt worden. Der Anteil der GKV- und PKV-Versicherten lag bei 60,8 %, der BG-Fälle bei 39,2 %. Jedoch liegt der Anteil der BG-Fälle am Pflegetagevolumen erheblich höher (46%), da die Versorgung der BG-Fälle auch die stationäre Rehabilitation umfasst.

Das Versorgungsangebot des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg stellt ein überregionales Versorgungsangebot der Unfallversicherungsträger dar.

Neben Patientinnen und Patienten aus Hamburg werden, im erheblichen Umfang Patientinnen und Patienten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein versorgt. Sowohl Schleswig-Holstein als auch Niedersachsen haben die Aufnahme von Teilkapazitäten des BG-Krankenhauses für GKV- und PKV-Versicherte aus ihren Ländern unter Hinweis auf das Territorialprinzip der Krankenhausplanung abgelehnt.

Vor dem Hintergrund der unbestritten hohen Qualität des medizinischen Leistungsangebots des Krankenhauses, der konsequenten Weigerung Schleswig-Holsteins und Niedersachsens, Kapazitäten des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg in deren Krankenhauspläne aufzunehmen und der Bedeutung Hamburgs als Medizinstandort mit Angeboten für die medizinische Versorgung der Metropolregion und weit darüber hinaus sollen nunmehr insgesamt 170 Betten des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg in den Krankenhausplan aufgenommen werden.

Die Klinik Dr. Guth verfügt derzeit über 126 Vertragsbetten mit einer durchschnittlichen Auslastung von 65,7 % (2002). Die medizinischen Schwerpunkte liegen im Bereich der Orthopädie (Endoprothetik, Knie- und Hüftgelenke, Gelenke insbesondere mit der Spezialität der Individualprothese); im Bereich der Gefäßchirurgie stehen Operationen von Varizen und Gefäßmalformationen im Vordergrund. Die Klinik weist durch die Einbindung in die überregional tätige Klinik-Gruppe Dr. Guth eine sinnvolle und zukunftsträchtige Struktur auf. Die Klinik Dr. Guth soll mit 70 Betten mit der Ausweisung medizinischer Schwerpunkte aufgenommen.

Das Michaelis-Krankenhaus und das Krankenhaus Beim Andreasbrunnen verfügen derzeit über insgesamt 143 Vertragsbetten (89 bzw. 54) mit einer durchschnittlichen Auslastung von 67,2 bzw. 62,4 % (2002). Die Träger der Krankenhäuser haben der BUG bereits vor einiger Zeit ein Kooperationskonzept unter Zusammenführung der Versorgungsangebote am Standort Michaelis Krankenhaus vorgelegt. Die beiden Kliniken verfügen über eine sinnvolle Belegarztstruktur und stellen damit ein überzeugendes Beispiel integrativer Versorgung dar. Die BUG hält nachdrücklich die Zusammenführung der beiden Versorgungsangebote an einem Standort für sinnvoll. Aufgenommen werden sollen zusammen 90 Betten ohne abgegrenzte Fachabteilung, jedoch mit der Ausweisung der medizinischen Schwerpunkte. Diese Bettenzahl errechnet sich aus der aktuellen Auslastung der beiden Belegkliniken und der Annahme der sinnvollen Größenordnung bei der Zusammenführung an einem Standort. Dabei stellt nur die Zusammenführung der beiden Krankenhäuser an einem Standort eine zukunftsfähige Lösung dar, die Aufnahme ist daher erst dann vorgesehen, wenn die Kooperation organisatorisch umgesetzt ist und sich eine bauliche Perspektive abzeichnet.

Die Aufnahme von Betten des

­ Krankenhauses Tabea würde erst dann erfolgen, wenn ein Einvernehmen mit den neuen Betreibern des Krankenhauses Tabea darüber erzielt werden kann, dass sich das Krankenhaus mit dem benachbarten Asklepios Westklinikum Hamburg zusammenschließt und zukünftig ein mit der BUG und den Krankenkassen abgestimmtes, vollstationär benötigtes Versorgungsangebot vorhält.

Mit der Frage der Einbeziehung des Krankenhauses Tabea in den Krankenhausplan 2005 vor dem Hintergrund der beabsichtigten Kooperation mit dem Asklepios Westklinikum Hamburg wird der Landesausschuss für Krankenhaus- und Investitionsplanung im 1. Quartal 2004 gesondert befasst werden. Mit einer möglichen Aufnahme des Krankenhaus Tabea in den Krankenhausplan 2005 würde sich die Zielzahl von 11.925 Betten dann um weitere Betten erhöhen.

Ablehnung der Aufnahme in den Krankenhausplan 2005

Bei den folgenden Krankenhäusern erscheint eine Aufnahme in den Krankenhausplan 2005 aufgrund der fachlich eingeschränkten Angebote in überversorgten Fachgebieten, der Struktur des Versorgungsangebotes und einer unzureichenden Abgrenzung zu rehabilitativen Leistungen (Letzteres gilt für das Rückenzentrum Am Michel) nicht möglich:

­ Klinik Poppenbüttel

­ Fachklinik Helmsweg

­ Gynäkologische Tagesklinik Altonaer Straße, Zentrum für operative Gynäkologie

­ Rückenzentrum Am Michel.

4. Entwicklung der fachgebietsgezogenen Verteilung der Planbetten

Bei der fachgebietsbezogenen Betrachtung liegen die Abweichungen zwischen der Prognose des Gutachtens und der vorgelegten Anpassung des Krankenhausplans 2005 für die Mehrzahl der Fachgebiete in einer nahezu zu vernachlässigenden Größenordnung von wenigen Prozenten.

Die BUG geht davon aus, dass auch in den Fachgebieten, für die eine rechnerische Lücke zu bestehen scheint, in Hamburg ein bedarfsdeckendes Angebot zur Verfügung steht. Die Entwicklung des medizinischen Fortschritts, gut ausgebaute komplementäre, ambulante und teilstationäre Alternativen zur stationären Behandlung und vor allem eine allgemeine Reduzierung der Verweildauer, die bei Prognoseerstellung nicht in diesem Umfang vorher zu sehen waren, sind Grundlage für die Einschätzung, dass die Aufnahme weiterer Krankenhäuser über die im Vorschlag der BUG enthaltenen Planbetten hinaus für eine Abdeckung des Versorgungsbedarfs der Bevölkerung Hamburgs und der Metropolregion nicht erforderlich ist.

Eine Besonderheit stellt im vorstehenden Plantableau die Aufnahme der bisher als Vertragskrankenhäuser agierenden Krankenhäuser Klinik Dr. Guth, Michaelis-Krankenhaus und Krankenhaus Beim Andreasbrunnen dar. Aufgrund der gegenwärtigen inneren Struktur dieser Häuser ist derzeit keine feste Zuordnung der dort angebotenen Fachgebiete vorgesehen (Zuordnung: Ohne abgegrenzte Fachabteilung).

Im Fachgebiet Innere Medizin gingen die Planungsempfehlungen des Gutachters zum Krankenhausplan 2005 im Jahre 2000 davon aus, dass die vollstationären Abteilungsfälle gegenüber dem Jahr 1998 um 10,3 % deutlich zunehmen werden und die Verweildauer um 20 % von 7,5 Tagen in 1998 auf 6,0 Tage im Jahr 2005 zurückgehen wird. Festzuhalten ist, dass in Hamburger Plankrankenhäusern die durchschnittliche Verweildauer im Jahre 2002 in der Inneren Medizin bereits bei rund 6,5 Tagen lag. Die mit der Anpassung des Krankenhausplans 2005 vorgesehene Reduzierung von Betten in der Inneren Medizin entspricht damit der Entwicklung in der Inneren Medizin in den zurückliegenden 3 Jahren.

Im Fachgebiet Neurologie war das Querschnittgelähmtenzentrum des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg wie erwähnt in der Begutachtung nicht berücksichtigt worden; nunmehr ist die Aufnahme entsprechender Planbetten im Krankenhausplan vorgesehen.

5. Krankenhaus- und fachgebietsbezogene Prüfaufträge/Strukturvorhaben aus dem Krankenhausplan 2005

Der Krankenhausplan 2005 enthält eine große Zahl von krankenhaus- und fachgebietsbezogenen Prüfaufträgen, die zum Teil während der Laufzeit des Krankenhausplans abgearbeitet werden sollten, zum Teil Strukturvorhaben ohne konkrete Zeitvorgaben beinhalten. Die in der begleitenden Arbeitsgruppe des Landesausschusses für Krankenhaus- und Investitionsplanung bearbeiteten Prüfaufträge mündeten im Wesentlichen in die vorstehend geschilderten Entscheidungen ein.

Prüfaufträge, deren Ergebnisse darüber hinaus Auswirkungen auf die künftige Entwicklung der hamburgischen Krankenhäuser haben, werden umfassend in der Anlage 1 dargestellt.

6. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von der Anpassung des Krankenhausplans 2005 Kenntnis nehmen.