Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg

"Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg"

Die Bürgerschaft hat sich mit der Verabschiedung der Drucksache 17/4128 für ein neues Wahlrecht und die Einführung von 50 Wahlkreisen ausgesprochen. Dementsprechend hat die Bürgerschaft von ihrem Recht gemäß Artikel 50 Absatz 3 Satz der Hamburger Verfassung Gebrauch gemacht, den Wählerinnen und Wählern zum Volksentscheid am 13. Juni 2004 einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen. Der Vorschlag der Bürgerschaft wird durch die beiliegende Stellungnahme erläutert.

Die Bürgerschaft möge folgende Stellungnahme zum Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" beschließen: Hamburg braucht ein neues Wahlrecht für mehr Bürgernähe und eine bessere Politik. Dies entspricht dem Wunsch zahlreicher Hamburgerinnen und Hamburger.

Daher hat die Bürgerschaft einen Gesetzentwurf für ein bürgernahes Wahlrecht vorgelegt.

Das Wahlrecht soll auch künftig klar,verständlich und unkompliziert sein.Nach dem Vorbild der Bundestagswahl soll es in Hamburg künftig Wahlkreise und direkt gewählte Abgeordnete geben. Die Bürgerschaft will die Demokratie ausbauen. 3+++ Stimmen Sie am 13.Juni für den Vorschlag der Bürgerschaft +++

Weitere Infos unter www.50wahlkreise.de Stimmzettel zum Volksentscheid

- Änderung des Hamburger Wahlrechts (Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen, des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Hamburgischen Meldegesetzes).