Sicherheit von Taxifahrerinnen und Taxifahrern

Taxen stellen gerade in der Nacht und insbesondere für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, eine wichtige Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr durch Busse und Bahnen dar.

Wegen der besonderen öffentlichen Bedeutung der Taxen unterliegt das Gewerbe einer strengen gesetzlichen Reglementierung. Insbesondere besteht ­ von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen ­ eine Beförderungspflicht. Das heißt, dass Taxifahrerinnen und Taxifahrer grundsätzlich keine Fahrten ablehnen dürfen. Ein Verstoß gegen diese Beförderungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Im Land Bremen kommt es immer wieder zu Überfällen auf Taxifahrer. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Beförderungspflicht muss alles unternommen werden, um die Sicherheit von Taxifahrerinnen und Taxifahrern zu gewährleisten.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Straftaten sind in den letzten fünf Jahren im Land Bremen gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer verübt worden? Um welche Delikte handelte es sich dabei (z. B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Beleidigung)?

2. Ist eine Zunahme der Straftaten gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer feststellbar? Welche Gründe gibt es für die Kriminalitätsentwicklung?

3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um Straftaten gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer vorzubeugen? Welche Maßnahmen plant der Senat für die Zukunft?

4. Wie stellt der Senat sicher, dass der Taxiverkehr auch in denjenigen Stadtteilen rund um die Uhr gesichert bleibt, in denen vermehrt Straftaten gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer begangen worden sind?

Silvia Neumeyer, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU Dazu Antwort des Senats vom 16. September 2008

1. Wie viele Straftaten sind in den letzten fünf Jahren im Land Bremen gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer verübt worden? Um welche Delikte handelte es sich dabei (z. B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Beleidigung)? Straftaten zum Nachteil von Taxifahrerinnen und Taxifahrern werden seit dem Jahr 2006 im Vorgangsbearbeitungssystem (ISA-Web) der Polizei gesondert erfasst. Ältere Daten sind nicht verfügbar.

Davon ein versuchter Totschlag in Verbindung mit einem Raubdelikt.

Auf Bremerhaven entfallen hiervon im gesamten Zeitraum drei Raubtaten und fünf Körperverletzungsdelikte.

Der Anteil der weiblichen Opfer bei allgemeinen Raubtaten schwankt in den letzten Jahren zwischen ca. 29 % und 34 %. Bei Raubtaten auf Taxifahrerinnen und Taxifahrer liegt dieser Anteil bei ca. 13 %. Opferdaten für die anderen genannten Delikte liegen nicht vor.

2. Ist eine Zunahme der Straftaten gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer feststellbar? Welche Gründe gibt es für die Kriminalitätsentwicklung?

Eine Zunahme ist insbesondere bei den Raubdelikten feststellbar. Grund dürfte die aus der Sicht der Täter einfache und sichere Tatbegehung sein. Die Täter bestimmen den Tatort (zumeist dunkle, abgelegene Fahrtziele) und den Tatzeitpunkt (überwiegend die Abend- und Nachtstunden). Wegen der eingeschränkten Abwehrmöglichkeiten der Kraftfahrer sind diese den Tätern relativ hilflos ausgeliefert, besonders wenn Waffen gebraucht oder körperliche Gewalt angewendet wird. Dieser Umstand scheint die Täter trotz der Aussicht auf niedrige Tatausbeuten (in der Regel zwischen 100 und 200) zur Tatausführung zu verleiten.

3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um Straftaten gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer vorzubeugen? Welche Maßnahmen plant der Senat für die Zukunft?

Seit etwa zehn Jahren wird ein Teil der Taxen (20) mit Videotechnik überwacht.

Sämtliche Fahrzeuge sind mit sogenannten Nottastern ausgerüstet, die nach Betätigung das Dachzeichen von Taxen blinken lassen, eine GPS-Ortung auslösen und über den Betriebsfunk taktische Maßnahmen der Polizei veranlassen.

Begleitet von der zuständigen Fachaufsichtsbehörde erarbeiten die örtlichen Fahrzeuge mit Videoüberwachung.

Zur Vorbeugung von Straftaten haben insbesondere die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e. V. das deutsche Taxengewerbe entwickelt. Dazu gehören vor allem Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für das Fahrpersonal. In Bremen ist der Besuch einer dreitägigen Schulung mit abschließender Prüfung für das Taxenpersonal obligatorisch. Dort werden Themen wie richtiges Verhalten bei Überfällen, Reduzierung von Tatanreizen und das Verhalten in besonderen Situationen behandelt. Ferner stehen Medien für Zwecke der Prävention (z. B. DVD und Broschüren) zur Verfügung. Auch diese Materialien sind überwiegend in Zusammenarbeit mit der Polizei entstanden.

4. Wie stellt der Senat sicher, dass der Taxiverkehr auch in denjenigen Stadtteilen rund um die Uhr gesichert bleibt, in denen vermehrt Straftaten gegen Taxifahrerinnen und Taxifahrer begangen worden sind?

Eine Konzentration von Tatorten in bestimmten Stadtteilen ist nicht erkennbar.

Die Tatorte liegen über das ganze Stadtgebiet verteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Der Taxiverkehr unterliegt ­ wie der Verkehr mit Straßenbahnen und Linienbussen ­ einer Betriebspflicht. Diese ist in § 21 Personenbeförderungsgesetz geregelt und besagt, dass der Unternehmer verpflichtet ist, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten.