Anrechnung von Planungskosten bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Ist nach Auffassung des Senats die Berücksichtigung bzw. Anrechnung von Planungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglich? Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen?

2. Wurden bisher bei der Vorbereitung bzw. Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hamburg Planungskosten (als Teil der Maßnahme) angerechnet?

Planungskosten sind Bestandteil der vom Verursacher zu tragenden Gesamtkosten von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Gesamtkosten bestehen aus den Kosten für die Maßnahmenplanung, für Erwerb und Freilegung der Flächen, für die Herrichtung der Maßnahmen sowie für die Pflege und Unterhaltung. Inhalt und Umfang der Maßnahmen werden anhand der durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen ­ unabhängig vom erforderlichen Planungsaufwand ­ bemessen. Ohne eine vorhergehende Planung sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weder rechtlich verbindlich in B-Plänen oder Fachplänen festzusetzen noch effizient und fachlich einwandfrei umzusetzen. Anrechnungen spielen dabei keine Rolle.

Für zugeordnete Ausgleichsmaßnahmen in B-Plänen ergibt sich dies aus § 2 des Kostenerstattungsgesetzes. Bei Eingriffen aufgrund von Fachplänen hat der Planungsträger die zum Ausgleich oder Ersatz erforderlichen Maßnahmen nach §11 HmbNatSchG im einzelnen im Fachplan oder im Landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen. Dies ist nur möglich, wenn dieser Darstellung eine Planung der Maßnahmen vorausgeht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Siehe Vorbemerkung.

Einen Sonderfall stellt die Planung des Schlickhügels Francop dar. Hierzu hat die Bürgerschaft 1991 im Zusammenhang mit dem Bebauungs- und dem Grünordnungsplan Francop 5 im Rahmen der Abwägung beschlossen, dass unterschiedliche, damals noch nicht genau quantifizierte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines festen Gesamtkostenrahmens durchgeführt werden sollen.

Wenn ja:

3. a) Bei welchen bisher in Hamburg durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden Planungskosten als Teil der Maßnahme angerechnet?

Bei allen in Hamburg durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden Planungskosten als Teil der Gesamtkosten angerechnet.

3. b) In welcher Höhe und zu welchem Anteil an den Gesamtkosten wurden jeweils Planungskosten angerechnet?

Wegen der Vielzahl der durchgeführten Maßnahmen ­ auch von privaten Verursachern ­ konnten hierzu in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Daten ermittelt werden.

Betreff: Anrechnung von Planungskosten bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.