Tschetschenen/-innen in Hamburg

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Tschetschenen/-innen leben insgesamt mit welchem Aufenthaltstitel (einschließlich Duldung) in Hamburg? Bitte auflisten nach Männern, Frauen und Kindern unter 16 Jahre.

Tschetschenien ist eine Teilrepublik der Russischen Föderation. Aus diesem Grunde werden tschetschenische Volkszugehörige ausländerbehördlich als russische Staatsangehörige erfasst, so dass die erbetenen statistischen Angaben nicht vorliegen. Eine nachträgliche Ermittlung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da hierfür eine Sonderauswertung der Akten aller in Hamburg ausländerbehördlich erfassten sowie der aus Hamburg seit November 2002 abgeschobenen russischen Staatsangehörigen erforderlich wäre.

2. Wie viele dieser Personen durften trotz der Prüfung nach § 51, Abs. 1

Ausländergesetz (AusIG) abgeschoben werden? In wie vielen Fällen wird dies noch geprüft und bei wie vielen Personen ist eine Abschiebung befürwortet worden?

§ 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) begründet ein Abschiebungsverbot, von dem nur unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 3 AuslG abgewichen werden darf. Fälle tschetschenischer Volkszugehöriger, die trotz eines Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG auf Grund der Ausnahmevorschrift des § 51 Abs. 3 AuslG abgeschoben wurden, sind nicht bekannt.

Ausweislich der Entscheidungsstatistik des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zum Stand 31.03.2004 waren für Hamburg 56 Asylverfahren von Staatsangehörigen der Russischen Föderation anhängig.

3. Für wie viele der Personen wurden nach § 53 Ausländergesetz Abschiebungshindernisse festgestellt und in welchen Aufenthaltsstatus (Befugnis, Duldung) mündeten sie?

Nach einer Sonderauswertung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wurden im Jahr 2003 bei 16 russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volkszugehörigkeit Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG festgestellt. Im Jahr 2004 gab es bisher noch keinen Fall.

Welchen Aufenthaltsstatus diese Personen gegenwärtig innehaben, lässt sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln, vgl. Antwort zu 1. und 4.

4. Wie viele Tschetschenen/-innen wurden bereits seit November 2002 in welches Land abgeschoben? Bitte geschlechtsspezifisch aufschlüsseln.

Siehe Antwort zu 1.

5. Wie viele der Tschetschenen/-innen haben eine Arbeitserlaubnis? Bitte geschlechtsspezifisch aufschlüsseln unter Angabe des Aufenthaltsstatus.

Die in Hamburg für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen zuständige Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es auch dort keine gesonderten statistischen Erhebungen zur tschetschenischen Volkszugehörigkeit gebe.