Erziehung

2.3.6 Waffenverbotszone einrichten

Die Einrichtung einer sogenannten Waffenverbotszone auf der Grundlage des § 42 Abs. 5 in Verbindung mit einer ergänzenden Polizeiverordnung über das Mitführen gefährlicher Gegenstände steht unmittelbar bevor. Die Entwürfe für beide Rechtsverordnungen sind mit der Polizei Bremen und dem Stadtamt abgestimmt. Die Deputation für Inneres hat den Verordnungsentwürfen zur Einrichtung der Senat beschlossen.

Die Waffenverbotszone soll die Discomeile mit den Straßenzügen Hochstraße, Schillerstraße, Birkenstraße, Richtweg und Grünenstraße, Bürgermeister-Smidt-Straße und Bahnhofsvorplatz umfassen.

Innerhalb der Zone soll einem Hamburger Modell folgend der Besitz bzw. das Führen aller Waffen verboten werden, die unter das Waffengesetz fallen. Damit Waffen, für die eine Erlaubnis erteilt worden ist, mitgeführt werden. Die Verbote sollen zeitlich begrenzt werden; nach den Planungen des Innenressorts ist ein Zeitraum zwischen 20 und 8 Uhr vorgesehen. Der betreffende Bereich soll durch eine Beschilderung kenntlich gemacht werden.

Mit der ergänzenden Polizeiverordnung sollen konsequenterweise alle weiteren der Discomeile verbannt werden. Das schafft auch die Möglichkeit, flexibel auf die diesbezüglichen Entwicklungen reagieren zu können.

Wer diese Regeln missachtet, muss den dauerhafte Entzug der Waffen oder gefährlichen Gegenstände durch die Polizei und ein empfindliches Bußgeld in Kauf nehmen.

Handlungsfeld Strafvollzug und Resozialisierung

Erziehungswirksamer Strafvollzug

Für die Leitung des Jugendvollzuges konnte ab dem 1. Mai 2008 ein erfahrener Jugendrichter aus einem anderen Bundesland gewonnen werden. Dieser ist Vollstreckungsleitung und Vollzug zu optimieren. Es besteht Einigkeit mit den Vollstreckungsleitern, dass Reibungsverluste in der Zusammenarbeit beseitigt werden den Jugendvollzug in die vor der Verurteilung und nach der Entlassung zur Verhinderung weiterer Straffälligkeit ergriffenen Maßnahmen sinnvoll einzupassen, sollen der Justiz weiter optimiert werden. verbindlich getroffenen Vereinbarungen dazu angehalten, das Angebot an Behandlungsgruppen zu nutzen. Dazu zählt ab dem 30. August 2008 auch ein von einem externen Anbieter abgehaltenes, über 18 fünfstündige Sitzungen laufendes intensives Antigewalttraining, an das eine Übergangsbetreuung durch den Trainer nach der Haftentlassung anschließt. Die Anstalt selbst bietet zudem eine Auseinandersetzung mit den Folgen ihrer Tat im Rahmen der Tataufarbeitung an. Die Beschäftigungsangebote konzentrieren sich vor dem Hintergrund eines bildungsfernen Insassen die Möglichkeit besteht, einen erweiterten Hauptschulabschluss nachzuholen oder sich in Computerkursen weiterzubilden. In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund unter Finanzierung durch die Agentur für Arbeit besteht darüber hinaus ein Projekt zur vertieften Berufsorientierung, das in Berufsvorbereitungsmaßnahmen beim Internationalen Bund mündet, welche aus der Haft heraus begonnen und nach der Entlassung mit dem Ziel fortgesetzt werden können, einen geeigneten wie Sport- oder Kunst- bzw. Theaterprojekte, zu nutzen.

Bei der Schaffung von Behandlungs- und Beschäftigungsangeboten sind aufgrund der relativ geringen Zahl nach Jugendstrafrecht verurteilter Gefangener in Bremen spezifische Probleme zu überwinden, insbesondere in Hinblick auf die Nutzung von Fremdmitteln. Diese sind oft an eine Zusage von Mindestteilnehmerzahlen über werden kann. An dem Projekt zur vertieften Berufsorientierung können derzeit aufgrund der Fördervoraussetzungen der Agentur für Arbeit lediglich Inhaftierte mit Schülerstatus teilnehmen. Hier wird nach einer Lösung gesucht, die gerade für die Insassen, die für den schulischen Bereich nicht mehr zu erreichen sind, einen Zugang zur Berufswelt ermöglicht.

Resozialisierung

Die praktische Zusammenarbeit zwischen den an der Resozialisierung straffälliger Kooperationsvereinbarung detailliert geregelt. Dennoch kann die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen (Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Jugendvollzugsanstalt) verbessert werden. Derzeit finden Gespräche mit dem Ziel statt, die einzusetzenden Mittel und das Gesamtsystem aller Fördermaßnahmen und Sanktionen weiter aufeinander abzustimmen und praxisgerecht zu optimieren. Auf der Basis der werden.

Handlungsfeld Kooperation durch Information und Vernetzung

Kompetenzteams (Interventionsteams)

Im Rahmen der Projektgruppe wurde der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung für Schule Bremen und dem Gesundheitsamt Bremen erarbeitet. Diese beinhaltet Vereinbarungen zur Aufgabenabgrenzung zwischen den Ad-hoc-Teams und inhaltlicher Abstimmung zum 1. Oktober 2008 förmlich in Kraft treten. Es ist eine Nord,Mitte/West, Ost und Süd bei Binnendifferenzierung auf Stadtteilebene vorgesehen. der Erfahrungen und Wirkungen auf gesamtstädtischer Ebene vor.

Fallkonferenzen zur ganzheitlichen Intervention Dienste und des Landesinstituts für Schule ­ Zentrum für schülerbezogene Beratung gemeinsam unter Federführung und Beteiligung der Polizei Bremen ein Konzept zur Institutionalisierung von Behördenübergreifenden Fallkonferenzen. eine konsequente und geregelte Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen und damit die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen und Hilfen fördern. die Projektgruppe zunächst zusammen, welche Informationsbedarfe in den beteiligten Organisationen vorhanden sind und welche standardisierten Wege der Datenübermittlung bereits bestehen.

Im Ergebnis wurde insbesondere festgestellt, dass die Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamten der Polizei Bremen durch ihre Arbeit in der Region und die langjährige Begleitung in der Entwicklung umfangreiche Informationen über die jungen Menschen und Familien mit gesteigerten Risiken künftigen kriminellen Verhaltens und etwaige Hilfebedarfe gewinnen (z. B. Hochrisikofamilien). Der Informationsaustausch von der Polizei Bremen an die regional zuständigen Sozialzentren ist seit geraumer Zeit standardisiert (Mitteilung über eine im Rahmen des Polizeidienstes bekannt gewordene erhebliche soziale Notlage). Unter Berücksichtigung der aktuellen Kindeswohlgefährdung wegen Kinder- und Jugenddevianz spezifiziert und wird hinsichtlich ihrer Praktikabilität für Fallkonferenzen getestet. Eine behördenübergreifende Fallkonferenz ist dann angezeigt, wenn

· eine Selbst-, Fremd- oder Kindeswohlgefährdung vorliegt und

· ersichtlich ist, dass die Problematik nicht im eigenen Ressort allein oder

· gelöst werden kann.

Die Möglichkeit zur Initiierung einer behördenübergreifenden Fallkonferenz soll dabei allen konstant teilnehmenden Organisationen zukommen.

In den kommenden Wochen wird die Projektgruppe Vorschläge für einen effektiven Meldewege, Formulare, Dokumentation, Steuerung etc. beziehen.

Zurzeit wird ein Maßnahmenkatalog zusammengestellt, der die möglichen Maßnahmen der einzelnen Organisationen allgemein beschreibt. Ziel ist es, einen nicht abschließenden Werkzeugkoffer zu verfassen, der den Teilnehmenden von Beteiligten.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die landes- und bundesrechtlichen Regelungen zum Datenschutz (hier insbesondere zum Sozialgeheimnis gemäß SGB I, VIII und X, pp.) sind zu berücksichtigen. Das Konzept wird daher vor Verabschiedung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden.

Lokale Präventionsteams

Schulvermeidungs- und Präventionsausschüsse ­ SCHUPS

Die Schulvermeidungs- und Präventionsausschüsse (SCHUPS) sind bereits 2001 im Rahmen des Gesamtkonzeptes Schulvermeidung spürbar senken in der Stadtgemeinde Bremen flächendeckend eingeführt worden. Die zwischen dem Senator für Bildung und Wissenschaft, dem Senator für Inneres und Sport, dem Senator für Justiz und Verfassung, dem Senator für Arbeit, Frauen Gesundheit, Jugend und Soziales getroffene Vereinbarung zielt auf die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts auf Risikofaktoren sowie der Abstimmung von gezielten Maßnahmen.

Der langjährige Bestand dieser Gremien hat bereits zu einem erheblichen Teil zur Verbesserung der Kooperation zwischen den beteiligten Ressorts beigetragen. Die Ansprechpartner in den Stadtteilen sind bekannt, und kurze Wege der Abstimmung sind entstanden.

Die in der Anlage 1 der Vereinbarung verabredete Geschäftsordnung der SCHUPSGremien wird von der Arbeitsgruppe überarbeitet und aktualisiert.

Der Fokus liegt bisher auf dem Einzelfall. Damit verbunden sind datenschutzrechtliche Schwierigkeiten. Dieses Problem muss im Rahmen der Überarbeitung grundsätzlich geklärt werden. in Richtung eines auf der Grundlage sozialräumlicher Analysen arbeitenden Gremiums zur kooperativen und vernetzten Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung von Risikofaktoren und zur Diskussion fallübergreifender Entwicklungen in der Region und dem Stadtteil. Einzelfälle sind in diesem Sinne beispielhaft für bestimmte der Ausrichtung der Gremien.

Es sollen folgende Aufgaben erfüllt werden:

· Entwicklung von Verfahren, die eine zeitnahe sozialräumlich orientierte Situationsanalyse und eine Analyse der langfristigen und aktuellen Risikofaktoren sowie ein verbindliches Rückkoppelungsverfahren zulassen.

· Risikofaktoren.

· Entwicklung von Auswertungsverfahren für die kooperativ umgesetzten Maßnahmen.

Gleichzeitig wird geprüft, welche Synergien mit den in den Stadtteilen vorhandenen (Gesundheit, Bildung, Gewalt, Jugend etc.) möglich sind.

In die im Zeitmaßnahmeplan genannte Arbeitsgruppe sind zusätzlich je ein Vertreter des Gesundheitsamtes und der Jugendrichter einbezogen.

Kooperationsstelle Kriminalprävention ­ KSKP insbesondere auf der lokalen Ebene gestärkt und als transparentes leistungsstarkes Die Prävention der Jugendkriminalität und -gewalt ist dabei ein Schwerpunkt.

Als zentrale Ansprechstelle für alle Akteure der Kriminalprävention wurde die Kooperationsstelle Kriminalprävention beim Senator für Inneres und Sport eingerichtet.

Sie entwickelt das Präventionsnetzwerk sowie das Serviceangebot sukzessive. Dazu ist. Akteure und Aktionen sollen transparent gemacht und damit eine durch ein bedarfsorientiertes Serviceangebot gefördert und unterstützt werden.

Relevante Projekte und Akteure der Kriminalprävention sowie potenzielle Kooperationspartner werden derzeit erhoben. Der Aufbau des Präventionsnetzwerkes erfolgt derzeit durch entsprechende Kontaktaufnahme zu den Akteuren und potenziellen Partnern und die Erfassung in einer Datenbankanwendung nach entsprechender Einwilligung. Mit diversen Beiräten wurden bereits Informationsgespräche über die Bildung lokaler Präventionsgremien geführt und Unterstützung angeboten. Eine Internetseite befindet sich im Aufbau.

Das Hilfsangebot der KSKP, dass sich im Aufbau befindet, umfasst folgende Themen: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung, Mittelbeschaffung, Evaluation; Internetseite aufbauen. Durch den Beitritt zum Präventions-Informationssystem des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) besteht die präsentieren. Gleichzeitig bietet die Datenbank viele Informationen für Akteure der Prävention in Bremen.

Dunkelfelduntersuchung Jugendlichen aus den Schulklassen der 7. und 9. Jahrgangsstufen in Auftrag zu geben mit dem Ziel, Primärdaten unter anderem zu Opfererfahrungen und Jugenddelinquenz zu gewinnen. Die Befragung soll nach zwei Jahren wiederholt werden. Bei der Befragung kann den besonderen Gegebenheiten Bremens als Stadtstaat Rechnung getragen werden. Weiter können genauere Daten zu den einzelnen Stadtteilen gewonnen werden. Ferner steht diese Untersuchung in einem direkten Vergleich zu

Der Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven wird sich an der Schülerbefragung beteiligen.

Die derzeitigen Planungen gehen davon aus, dass ein erster Bericht über die Befunde der Untersuchung spätestens im Juni 2009 vorgelegt wird.

3. Kosten/Finanzierung

Während die Projekte zur Verbesserung bzw. Intensivierung der Kooperationsbeziehungen in der Regel kostenneutral umzusetzen sind, fallen für die Mehrzahl der kann seitens der Projektleitungen in den überwiegenden Fällen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine definitive Aussage getroffen werden.

In welchem Umfang für die Umsetzung des Handlungskonzepts in den beteiligten Ressorts zusätzliche Mittel benötigt werden, steht derzeit daher noch nicht für alle ist die Prüfung der finanziellen Darstellbarkeit innerhalb der Eckwerte noch nicht abgeschlossen. werden im Rahmen der Projektbearbeitung erhoben und dem Senat im Zuge der Berichterstattung übermittelt.