Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft für Konversionsflächen

Betreff: Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft für Konversionsflächen. Ziel der Landesentwicklungsgesellschaft für Konversionsflächen (LEG-Konversion) ist es, die Entwicklung der Konversionsflächen zu beschleunigen und so den Schwerpunkt der Flächenentwicklung auf diese Flächen zu verlagern. Die LEG Konversion soll überall dort aktiv werden, wo das Engagement einer landeseigenen Gesellschaft erforderlich ist, um brachliegende Flächen und ungenutzte Entwicklungspotentiale für Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Infrastruktur und Wohnen zu erschließen und zu verwerten. Die Struktur und Arbeitsweise der Verwaltung ist nicht geeignet die Aufgabe mit dem nötigen Schub voranzutreiben. Hamburg arbeitet in einigen Bereichen mit privaten oder öffentlichen Gesellschaften, die u. a. Aufgaben wie Bestandssanierung, Gewerbeflächenvermietung, Vermögensmobilisierung oder Entwicklung von Sonderflächen betreiben. (Sanierungsträger, SPRIAG, HPF, GHS).

Die Flächenkonversion hingegen wird auf städtischer Seite im Wesentlichen von Behörden bearbeitet. Effekt ist u. a., dass es in Hamburg, bei überreichem Potential, noch kein nennenswertes Projekt zur Konversion von Bahnflächen gibt. Die LEGKonversion soll städtische Flächen oder Flächen städtischer Unternehmen in Treuhandbesitz übertragen bekommen und Kooperationen mit Institutionen wie Bahn, Post, Bundeswehr etc. eingehen können, um mit diesen gemeinsam die Flächenentwicklung vorantreiben zu können. Außerdem ist es erforderlich, dass die Gesellschaft Flächen zur Konversion ankaufen kann, wenn eine Entwicklungskooperation nicht möglich ist. Ziel der LEG-Konversion ist es, die Flächen nach der Entwicklung an den Markt zu bringen und wieder zu verkaufen. Die Veräußerungserlöse fließen in einen revolvierenden Fonds, aus dem neue Vorhaben finanziert werden. Die LEG-Konversion muss eine integrierte Flächenentwicklung betreiben, Flächenauswahl und Rahmenkonzeption sind in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden und Gremien durchzuführen. Die LEG ist federführend bei der Erstellung von Masterplänen, der Auslobung von Wettbewerben für die zu entwickelnden Flächen und kann vorhabenbezogene Bebauungspläne erstellen. Nach Klärung der grundsätzlichen Finanzierungsfragen und Kooperationsmöglichkeiten werden nötigenfalls Ankäufe von der Stadt getätigt und der LEG in Treuhandvermögen übertragen. Sofern eine kostenneutrale Veräußerung aus Gründen einer integrierten, umweltschonenden und nachhaltigen Stadtentwicklung im Einzelfall nicht möglich sein sollte, sind entsprechende Mittel projektbezogen im Haushalt zu veranschlagen. Anspruchsvoller „Stadtumbau" bei Konversionsprojekten lässt sich nur umsetzen, wenn breite Akzeptanz bei allen Beteiligten erreicht wird. Um dies zu erreichen, muss die LEG einen partizipativen Planungsansatz verfolgen und auch konsensuale Planungsverfahren einsetzen.

Dies vorangeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Die FHH richtet eine landeseigene Gesellschaft zur Entwicklung der Konversionsflächen (LEG-Konversion) ein. Diese wird zusammengesetzt aus Mitarbeitern der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Stadtentwicklung, Bodenordnung, Altlastensanierung), Finanzbehörde (Liegenschaft), Wirtschaftsbehörde (Wirtschaftsförderung) sowie Fachleuten für Projektentwicklung und -steuerung.

2. Grundstückskäufe werden aus dem Grundstock für Grunderwerb der FHH finanziert. Die Grundstücke werden der LEG-Konversion als beleihungsfähiges Treuhandvermögen übertragen. Die Kommission für Bodenordnung ist zu beteiligen.

Aus den Verkaufserlösen der LEG-Konversion wird ein revolvierender Fonds für die Innenentwicklung gebildet.

3. Für die Einrichtung und Aufbau der Gesellschaft richtet die FHH im Haushalt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einen Ausgabentitel in Höhe von 1 Mio. Euro ein. Zur Finanzierung wird der Titel 6610.526.01 entsprechend abgesenkt. Weiterhin werden aus den beteiligten Fachbehörden übertragene Stellenanteile abgezogen.