Inanspruchnahme von Großkundenabonnements des Hamburger Verkehrsverbundes

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bietet Beschäftigten in Großbetrieben die Möglichkeit von Großkundenabonnements. Auf diese Weise können die Beschäftigten, die am Großkundenabonnement teilnehmen, die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erheblich reduzieren.

Ich frage den Senat:

1. Welche Hamburger Behörden und Unternehmen der Stadt Hamburg bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Nutzung eines HVV-Großkundenabonnements?

Nach einem vorausgegangenen Pilotprojekt in der Umweltbehörde seit Dezember 1990 hat der Senat am 14. April 1992 mit den im Hamburger Verkehrsverbund zusammengeschlossenen Unternehmen (HVV) einen Vertrag über die Teilnahme am HVV-Großkundenabonnement ­ Standard-Angebot (GKA I) ­ geschlossen. Danach sind alle voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis unmittelbar mit der Freien und Hansestadt Hamburg stehen, zur Nutzung des Großkundenabonnements berechtigt. Der Vertrag wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 auf Auszubildende ausgedehnt. Er ermöglicht es den Behörden, Ämtern und Betrieben, bei Vorliegen der Voraussetzungen sowohl eigene Vereinbarungen zu schließen als auch im Falle einer Ausgliederung weiterhin am Großkundenabonnement im Rahmen des bestehenden Vertrages teilzunehmen. Von den direkten Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HGV erfüllen nach Angaben der für das HVV-Großkundenabonnement federführenden S-Bahn Hamburg GmbH gegenwärtig 23 die Benutzungsbedingungen (unter anderem Mindestabnahme von Fahrkarten und Mindestteilnehmerquote der Beschäftigten) für das Großkundenabonnement und bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit zur Nutzung.

1. a) Wie viele Mitarbeiter nutzen in den jeweiligen Behörden das HVV-Großkundenabonnement? (Angabe der Daten bitte seit 1991 aufgeschlüsselt nach Behörden.

Ohne Anstalten d.ö.R. Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Friedhöfe.

1. b) Nach welchen Rechnungsmodellen wird das Großkundenabonnement verwaltungstechnisch abgewickelt?

Der jeweilige Vertragspartner wickelt die Ausgabe der Fahrkarten an die bei ihm Beschäftigten und das Inkasso des tariflichen Fahrgeldes im Namen und für Rechnung der im HVV zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen ab. Die aufgrund von Abtretungserklärungen der teilnehmenden Beschäftigten einbehaltenen Bezügeteile werden monatlich in einer Summe abgeführt.

2. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, welche weiteren Hamburger Unternehmen an dem HVV-Großkundenabonnement teilnehmen? Wenn ja: Um wie viele Betriebe handelt es sich? (Bitte nach Jahren seit 1991 aufschlüsseln.)

Nach Angaben der S-Bahn Hamburg GmbH bestanden bzw. Wird die Möglichkeit des HVV-Großkundenabonnements auch vom Arbeitsamt Hamburg für seine Beschäftigten angeboten? Wenn ja: Seit wann? Wenn nein: Warum nicht?

Verhandlungen zur Vorbereitung der Teilnahme des Arbeitsamtes am Großkundenabonnement haben bisher zu keinem Ergebnis geführt.